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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    1/5                                                                M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      CC 85830
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                Lk114,3
Radgröße:                                                   8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                            30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        114,3 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       72,50 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            BOØ72,5/Ø66,1
geprüfte Radlast:                                             1000 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2280 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :       Nissan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
J10, F15, T31, Z33, Z33N, Z50 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                               110 Nm
                              M12x1,25



Typ:                         Z33
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0235*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorn                 hinten
 206 bis 230  Nissan 350 Z,           225/45R18            245/45R18          A02) bis A10)
              Nissan 350 Z Cabrio                                             S02)V00)

e1*2001/116*0235*08E   975/975                                                5/114,3/66




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Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    2/5                                                                 M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                         Z33N
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0086*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne                 hinten
 206           Nissan 350 Z           225/45R18             245/45R18          A02) bis A10)
                                                                               S02)V00)

e4*2001/116*0086*00    935/975                                                 5/114,3/66



Typ:                         Z50
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0298*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 172           Nissan Murano          235/60R18                                A01) bis A10)
                                                                               K04)
                                         245/55R18
                                         K03)

                                         255/55R18
                                         K03)

                                         265/55R18
                                         K03)
e1*2001/116*0298*03E   1235/1195(1335)                                         5/114,3/66



Typ:                           J10
ABE / EG-Genehmigung:          e11*2001/116*0295*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 76 bis 110    Nissan Qashqai,          235/50R18                              A01) bis A10)
               Nissan Qashqai+2                                                K01)K02)
                                        245/45R18

                                         255/45R18

e11*2001/116*0295*18   1230/1260(0)                                            5/114,3/66


Typ:                          T31
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0432*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 104 bis 127   Nissan X-Trail          235/50R18                               A01) bis A10)
                                                                               K01)K02)
                                         245/45R18

                                         255/45R18

e1*2001/116*0432*06    1180/1170(0)                                            5/114,3/66




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Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               5
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                         F15
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 140    Nissan Juke            215/45R18                         A01) bis A10)
              (Frontantrieb)          M00)                              K01)

                                        225/45R18
                                        K04)K74)

                                        235/45R18
                                        K04)K74)

                                        245/40R18
                                        K04)K74)

                                        255/40R18
                                        K02)K74)

 140                   Nissan Juke      215/45R18                       A01) bis A10)
                      (Allrad)          M00)                            K01)

                                        225/45R18
                                        K04)

                                        235/45R18
                                        K04)

                                        245/40R18
                                        K04)

                                        255/40R18
                                        K02)K74)
e11*2007/46*0132*03   1010/900(0)                                       5/114,3/66




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000468-D0-015-05~NI-5-114_3-66-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
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Anlage-Nr. :               5
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K74) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der
        Radmitte um 10 mm aufzuweiten,
     - die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich
        entsprechend zu kürzen.

S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.


Die Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 29.02.2012




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