Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
							Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
ANLAGE: 70 NISSAN                                                    Radtyp: AREG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 18.09.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 12

Fahrzeughersteller                         : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 34
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
AREG0KP34661          PCD114 ET34              Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff     735     2260     02/14
AREG0SA34661          PCD114 ET34              Ø71.6 Ø66.1                 66,1     Kunststoff     735     2260     02/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : T32; (Serie Kegelbund)
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJN4
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : C13; P12; T31; A33; V37; F15; J10; S14; T30; V10; Z50; Z51
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJN4
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : J11; (Produktion UNITED KINGDOM)
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR6
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : S14
                                             108 Nm für Typ : P12; T30; T31; T32
                                             110 Nm für Typ : A33; V10; Z50; Z51
                                             113 Nm für Typ : C13; J10; J11
                                             120 Nm für Typ : V37
                                             130 Nm für Typ : F15




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
ANLAGE: 70 NISSAN                                                 Radtyp: AREG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.09.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 2 von 12
Verkaufsbezeichnung:     INFINITI Q50
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
V37          e13*2007/46*1378*.. 125 - 225 225/50R18 95          11A; 245; 248; 26P;      Limousine;
                                                                 27F                      Heckantrieb;
                                              225/60R18 100      11A; 245; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 27F                      12A; 51A; 7CZ; 71C;
                                              235/45R18 98       11A; 248; 26P; 27H       71K; 721; 725; 73C;
                                              235/50R18 97       11A; 24J; 24M; 26P;      74A; 74P; 76O
                                                                 27F
                                              235/55R18 100      11A; 24J; 24M; 26P;
                                                                 27F
                                              245/45R18 100      11A; 245; 248; 26P;
                                                                 27F
                                              245/50R18 100      11A; 24J; 244; 247;
                                                                 26B; 26N; 27F
                                              255/45R18 99       11A; 24J; 24M; 26P;
                                                                 27F
                                              255/50R18 102      11A; 241; 244; 246;
                                                                 247; 26B; 26N; 27F

Verkaufsbezeichnung:     JUKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
F15          e11*2007/46*0132*..    140 - 157 215/45R18 89       11A; 26P                 Allradantrieb;
                                              225/40R18 88       11A; 24J; 248; 26B       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R18 91       11A; 24J; 248; 26B       12A; 51A; 7QB; 71C;
                                              235/40R18 91       11A; 24J; 248; 26B       71K; 721; 725; 73C;
                                              235/45R18 94       11A; 24J; 248; 26B       74A; 74P
                                              245/40R18 93       11A; 24J; 248; 26B;
                                                                 26N; 27H
                                              245/45R18 96       11A; 24J; 248; 26B;
                                                                 26N; 27H

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN ALMERA TINO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
V10          e9*98/14*0035*..  78 - 100 225/40R18 88             11A; 22B; 22L; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MAXIMA QX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
A33          e1*98/14*0136*..  103 - 147 225/40R18 88W           11A; 22L                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/45R18 95            11A; 22L; 367            12A; 51A; 71C; 71K;
                                         235/40R18 91            11A; 22L; 24J; 367       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MURANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW  Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z50          e1*2001/116*0298*.. 172 225/65R18 103               11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                     235/60R18 103               11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                     255/55R18 105               11A; 24C; 24D            721; 725; 73C; 74A;
                                     285/50R18 109               11A; 24C; 24D            74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
ANLAGE: 70 NISSAN                                                 Radtyp: AREG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.09.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 3 von 12
Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MURANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
Z51          e1*2001/116*0478*.. 140 - 188 235/60R18 103    11A; 24J; 244                 Allradantrieb;
                                           235/65R18 106    11A; 24J; 244                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/55R18 105    11A; 241; 244; 246;           12A; 51A; 7DK; 71C;
                                                            247                           71K; 721; 725; 73C;
                                              255/60R18 108 11A; 241; 244; 246;           74A; 74P
                                                            247
                                              265/60R18 110 11A; 21P; 24C; 244;
                                                            247

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
P12          e11*98/14*0183*.. 80 - 103 225/40R18 88                                      Kombi; Stufenheck;
                                        235/40R18 91             11A; 24J; 24M            Schrägheck;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4FS

Verkaufsbezeichnung:     Nissan Qashqai
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
J11          e11*2007/46*0963*.. 81 - 120 235/45R18 94           11A; 248                 Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76O; 4FI

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
J10          e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 235/45R18 94          11A; 24J; 24M            Nissan Qashqai kurz;
                                           235/50R18 97          11A; 22I; 24J; 24M       Nissan Qashqai +2
                                           245/45R18 96          11A; 22I; 24J; 24M       (lang); Allradantrieb;
                                           255/45R18 99          11A; 22I; 24J; 24M       Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN X-TRAIL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
T30          e1*98/14*0166*..  84 - 121 235/45R18 94                                      Allradantrieb;
                                        235/50R18 97                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                        245/45R18 96  11A; 24K                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                        255/45R18 103 11A; 21M; 24K                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
T30            e1*98/14*0166*..     84 - 121 235/45R18 94        11A; 22I; 24J; 24M       Allradantrieb;
                                             235/50R18 97        11A; 22B; 24D; 24J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             245/45R18 96        11A; 22B; 24D; 24J       12A; 51A; 71C; 71K;
                                             255/45R18 99        11A; 22B; 24D; 24J       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
ANLAGE: 70 NISSAN                                                 Radtyp: AREG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.09.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 12
Verkaufsbezeichnung:     NISSAN X-TRAIL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
T31          e1*2001/116*0432*.. 104 - 127 235/45R18 94                                   Allradantrieb;
                                           235/50R18 97     11A; 22I; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/45R18 96     11A; 22I; 24J; 24M            12A; 51A; 573; 71C;
                                           255/45R18 99     11A; 22I; 24J; 24M            71K; 721; 725; 73C;
                                 110 - 127 225/55R18        11A; 22I; 24J; 24M;           74A; 74P
                                                            51G
T32            e13*2007/46*1456*..   96       225/60R18 100 11A; 24J; 248; 27I            Allradantrieb;
                                              235/55R18 100 11A; 24J; 24M; 27I            Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4FI

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN 200SX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
S14          e1*93/81*0012*..  147            225/40R18-88       11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     PULSAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
C13          e9*2007/46*3086*.. 81 - 140 205/40R18 86            11A; 246; 26P            Frontantrieb;
                                         215/40R18 85            11A; 24J; 248; 26P       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/45R18 89            11A; 24J; 248; 26P       12A; 51A; 71C; 71K;
                                         225/40R18 88            11A; 24J; 248; 26B       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 4FI

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
ANLAGE: 70 NISSAN                                                 Radtyp: AREG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.09.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 5 von 12
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
ANLAGE: 70 NISSAN                                                 Radtyp: AREG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.09.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 12
      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
ANLAGE: 70 NISSAN                                                 Radtyp: AREG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.09.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 12
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4FI)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
       Nr.: 40700 3V U0A (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
       Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4FS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40700 AV 600 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
ANLAGE: 70 NISSAN                                                 Radtyp: AREG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.09.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 8 von 12
      Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
      beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
7CZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40700 3J A0A (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7DK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40700 JY00B (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7QB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40700 6W Y0A (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
ANLAGE: 70 NISSAN                                                 Radtyp: AREG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.09.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 12


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    T32
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1456*..
       Handelsbez.:    NISSAN X-TRAIL

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 300             y = 270                    HA
             27B                      x = 350             y = 320                    HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
ANLAGE: 70 NISSAN                                                 Radtyp: AREG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.09.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 12

Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    V37
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1378*..
       Handelsbez.:    INFINITI Q50

       Variante(n):    Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 310                    VA
             26P                      x = 370             y = 260                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 300       y = 340             30                HA
             27H                   x = 300       y = 340              8                HA
             26J                   x = 400       y = 310             14                VA
             26N                   x = 400       y = 310              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
ANLAGE: 70 NISSAN                                                 Radtyp: AREG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.09.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 12

Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    C13
       Genehm.Nr.:     e9*2007/46*3086*..
       Handelsbez.:    PULSAR

       Variante(n):    Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
             27B                       x = 300             y = 320                   HA
             27I                       x = 250             y = 270                   HA
             26B                       x = 300             y = 380                   VA
             26P                       x = 250             y = 330                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 380              8                VA
             26N                   x = 300       y = 380              8                VA
             27F                   x = 300       y = 320              8                HA
             27H                   x = 300       y = 320              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49097
ANLAGE: 70 NISSAN                                                 Radtyp: AREG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 18.09.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 12 von 12

Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    F15
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0132*..
       Handelsbez.:    JUKE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 400                    VA
             26P                      x = 250             y = 350                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 400             20                VA
             26N                   x = 300       y = 400              8                VA
             27F                   x = 300       y = 400             20                HA
             27H                   x = 300       y = 400              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen