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							TÜV AUSTRIA                        Deutschstraße 10           2016-AUTO-RD-EX-0-000615
AUTOMOTIVE GMBH                    A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                           Seite: 1 von 4


       GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                        ABE 49 960
                                           366-0129-14-WIRD/N2

Antragsteller:                            Alu-Design GmbH & Co. KG                   400534/0000

                                          58809 Neuenrade-Küntrop
Art:                                      Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ:                                      TTJG
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49960
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
I.       Übersicht
Ausführung             Ausführungsbezeichnung                         Loch-      Mittenl Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis      och     preß-    Rad-   Abroll   ab
                       Kennzeichnung             Kennzeichnung        (mm) /     (mm) tiefe       last   umf.     Fertig.
                       Rad                       Zentrierring         -zahl              (mm)     (kg)   (mm)     Datum
TTJGKBP30661           PCD114,3 ET30             ohne                   114,3/6 66,1         30   1017    2437     08/14
TTJGKSA30661           PCD114,3 ET30             ohne                   114,3/6 66,1         30   1017    2437     08/14
TTJGDBP35671           PCD139.7 ET35             ohne                   139,7/6 67,1         35   1075    2452     08/14
TTJGDSA35671           PCD139.7 ET35             ohne                   139,7/6 67,1         35   1075    2452     08/14
TTJGDBP35F931          PCD139.7 ET35             ohne                   139,7/6 93,1         35   1075    2452     12/14
TTJGDSA35F931          PCD139.7 ET35             ohne                   139,7/6 93,1         35   1075    2452     12/14
TTJGDBP201061          PCD139.7 ET20             ohne                   139,7/6 106,1        20   1017    2437     08/14
TTJGDSA201061          PCD139.7 ET20             ohne                   139,7/6 106,1        20   1017    2437     08/14
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                      : Alu-Design GmbH & Co. KG

                                    58809 Neuenrade-Küntrop
Hersteller                         : Alu-Design GmbH & Co. KG
                                   :
                                   : 58809 Neuenrade-Küntrop
Handelsmarke                       : Dezent TJ
Art der Sonderräder                : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                   : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                    : ca. 14,1 kg




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49960
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: TTJG
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                             Stand: 10.08.2016
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I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung TTJGKSA30661:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                              : --                                     : TTJG
Radausführung                       : --                                     : PCD139.7 ET20
Radgröße                            : --                                     : 8 J X 18 H2
Typzeichen                          : KBA 49960                              : --
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET20
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                             : z.B. 08.14
Herkunftsmerkmal                    : --                                     : MIG
Gießereikennzeichnung               : --                                     : HS
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung               : --                                     : DEZENT
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                    Datum         Technischer Dienst
Technischer Bericht      RP-004629-B0-144                 02.02.2015    TÜV NORD
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49960
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                  Radtyp: TTJG
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.08.2016
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                                                                                                          Seite: 3 von 4
III.2.    Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.    Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV.       Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.        Unterlagen und Anlagen:
V.1.      Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                      Ausführung                     ET       erstellt am     Allg.
age                                                                                                         Hinweise
  1 NISSAN, NISSAN EUROPE (F),                      TTJGKBP30661;                  30       10.08.2016      liegt bei
               Nissan International S. A.           TTJGKSA30661
  5 FIAT                                            TTJGDBP35671;                  35       10.08.2016      liegt bei
                                                    TTJGDSA35671
     2 MITSUBISHI                                   TTJGDBP35671;                  35       10.08.2016      liegt bei
                                                    TTJGDSA35671
     4 FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA                 TTJGDBP35F931;                 35       10.08.2016      liegt bei
                                                    TTJGDSA35F931
     3 TOYOTA,                                      TTJGDBP201061;                 20       10.08.2016      liegt bei
                 TOYOTA MOTOR EUROPE                TTJGDSA201061
         NV/SA




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49960
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: TTJG
Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                             Stand: 10.08.2016
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V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 10.08.2016
KUB




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49960
ANLAGE: 1 NISSAN                                                     Radtyp: TTJG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 10.08.2016
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Fahrzeughersteller                         : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/6                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
TTJGKBP30661          PCD114,3 ET30            ohne                        66,1                  1017     2437    08/14
TTJGKSA30661          PCD114,3 ET30            ohne                        66,1                  1017     2437    08/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Serienmuttern
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 113 Nm für Typ : R51
                                             120 Nm für Typ : D40; D401
                                             133 Nm für Typ : D231
Verkaufsbezeichnung:     NISSAN NAVARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
D40          L617               106 - 140 235/60R18 103             5LK; 51J                  Lkw offener Kasten
D401         e9*2007/46*0018*..           235/60R18 107             5NK; 51J                  (Serie);
                                          235/65R18 106             5NA; 51J                  Allradantrieb;
                                          235/65R18 110             51J                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                106 - 170 255/55R18 105             5MK                       12A; 51A; 54F; 573;
                                          255/55R18 109                                       7DK; 71C; 71K; 721;
                                          255/60R18 108             5PA                       725; 73C; 74C; 744
                                          255/60R18 112
                                          265/55R18 108             5PA
                                          265/60R18 110

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN NP300 NAVARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
D231         e9*2007/46*6364*.. 120       225/60R18 104                                       nur Fzg.-Breite
                                          235/60R18 107             11A; 24J                  1850mm; nur mit
                                          235/65R18 106             11A; 24J                  Starrachse als
                                          245/60R18 105             11A; 24J; 247             Hinterachse;
                                120 - 140 255/55R18 105             11A; 24J; 24M             Allradantrieb;
                                          255/60R18 108             11A; 24J; 24M             Heckantrieb;
                                          265/55R18 108             11A; 24C; 243; 248        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          265/60R18 110             11A; 24C; 243; 248        12A; 51A; 71C; 71K;
                                          275/50R18 107             11A; 24C; 243; 248        721; 725; 73C; 74C
                                          285/50R18 109             11A; 24C; 24D
                                          285/55R18 113             11A; 24C; 24D




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49960
ANLAGE: 1 NISSAN                                                  Radtyp: TTJG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.08.2016
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                                                                                                      Seite: 2 von 4
Verkaufsbezeichnung:     PATHFINDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
R51          e9*2001/116*0051*.. 120 - 128 245/60R18 105         51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                 120 - 198 255/55R18 105                                  12A; 51A; 7AZ; 71C;
                                           255/60R18 108         NAU                      71K; 721; 725; 73C;
                                           265/60R18 110         NAU; 11A; 24J; 24M       74C

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
243) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49960
ANLAGE: 1 NISSAN                                                  Radtyp: TTJG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.08.2016
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                                                                                                      Seite: 3 von 4
      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1750kg.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0129-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49960
ANLAGE: 1 NISSAN                                                  Radtyp: TTJG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 10.08.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 4
5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1850kg.
5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1900kg.
5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1950kg.
5PA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 2000kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
7AZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40700 3J A0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7DK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40700 JY00B (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
NAU) Die Verwendung dieser Reifengröße ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße
     255/70R16 oder 255/65R17 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     ist.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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