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							Gutachten 366-0014-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 46 NISSAN                                                    Radtyp: TTHP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 15.12.2016
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Fahrzeughersteller                         : NISSAN, Nissan International S. A.
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                       last      umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
TTHP0BP35B661         PCD114.3 ET35            Ø66.1/Ø71.6                 66,1     Kunststoff       930     2330    01/15
TTHP0BP35661          PCD114.3 ET35            Ø66.1/Ø71.6                 66,1     Kunststoff       930     2330    01/15
TTHP0SA35B661         PCD114.3 ET35            Ø66.1/Ø71.6                 66,1     Kunststoff       930     2330    01/15
TTHP0SA35661          PCD114.3 ET35            Ø66.1/Ø71.6                 66,1     Kunststoff       930     2330    01/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN, Nissan International S. A.
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : A33; C13; A32; P12; T31; V10; T30; F15; J10; S14
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJN4
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : J11; (Produktion UNITED KINGDOM)
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR6
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 4; J4
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJN6
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : A32; S14
                                             108 Nm für Typ : P12; T30; T31
                                             110 Nm für Typ : A33; V10
                                             113 Nm für Typ : C13; J10; J11
                                             118 Nm für Typ : F15
                                             130 Nm für Typ : F15
                                             160 Nm für Typ : J4; 4
Verkaufsbezeichnung:     JUKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
F15          e11*2007/46*0132*..       140 - 157 205/60R16 92       11A; 26P                  Allradantrieb;
                                                 205/65R16 95       11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/55R16 93       11A; 26P                  12A; 51A; 7MB; 71C;
                                                 215/60R16 95       11A; 26P                  71K; 721; 725; 73C;
                                                 225/55R16 95       11A; 24J; 248; 26B        74A; 74P; 76U
                                                 225/60R16 98       11A; 24J; 248; 26B
F15            e11*2007/46*0132*..     69 - 147 205/60R16 92                                  Schrägheck; 4-türig;
                                                 215/55R16 93       11A; 24J; 270             Frontantrieb;
                                                 225/55R16 95       11A; 24J; 270             10B; 11B; 11G; 11H;
                                       81 - 147 215/60R16 95        11A; 24J; 270             12A; 51A; 7MB; 71C;
                                                 225/60R16 98       11A; 24J; 270             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 46 NISSAN                                                 Radtyp: TTHP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 15.12.2016
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Verkaufsbezeichnung:     NISSAN ALMERA TINO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
V10          e9*98/14*0035*..  78 - 100 205/55R16 91             11A; 22B; 22L; 24J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                        215/55R16 93             11A; 22B; 22L; 24J       12A; 51A; 71C; 71K;
                                        225/50R16 92             11A; 22B; 22L; 24J;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24M                      74P

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MAXIMA QX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
A32          e1*93/81*0011*..  103 - 142 225/50R16-92            11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
A33            e1*98/14*0136*..     103 - 147 215/55R16          11A; 22L; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92       11A; 22L; 367            12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/55R16 95       11A; 22L; 367            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMASTAR, NV300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
J4           e2*98/14*0271*..  66 - 107 215/65R16 102 11A; 24J; 248; 26B                  Primastar/NV300 ab
                                        225/60R16 102 11A; 24J; 248; 26B                  NT35 5x114,3;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 74U; 76U

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
P12          e11*98/14*0183*.. 80 - 103 205/55R16 90                                      Kombi; Stufenheck;
                                        205/60R16 92                                      Schrägheck;
                                        215/55R16 93                                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                        225/50R16 92             11A; 22B; 22L; 24J;      11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                 24M                      71K; 721; 725; 73C;
                                              225/55R16 95       11A; 22B; 22L; 24J;      74A; 74P; 4FS
                                                                 24M

Verkaufsbezeichnung:     Nissan Qashqai
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
J11          e11*2007/46*0963*.. 81 - 120 215/65R16 98           12O                      Allradantrieb;
                                          225/60R16 98           12R                      Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76U; 4AI




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 46 NISSAN                                                 Radtyp: TTHP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 15.12.2016
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Verkaufsbezeichnung:     NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
J10          e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 215/65R16     51G                              Nissan Qashqai kurz;
                                           225/60R16 98                                   Nissan Qashqai +2
                                           235/60R16 100 11A; 24J; 24M                    (lang); Nicht 7-
                                                                                          Sitzer Allradantrieb;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN X-TRAIL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T30          e1*98/14*0166*..  84 - 121 215/65R16                51G                      Allradantrieb;
                                        225/60R16 98             11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                        235/60R16 100            11A; 22I; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
T30            e1*98/14*0166*..      84 - 121 215/65R16                                   Allradantrieb;
                                              225/60R16 98                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/60R16 100                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                              255/55R16 103 11A; 21M; 24K                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
T31            e1*2001/116*0432*..   104 - 127 215/65R16 98                               Allradantrieb;
                                               225/60R16 98                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/60R16 100 11A; 24M                     12A; 51A; 573; 71C;
                                               245/55R16 100 11A; 24J; 24M                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN 200SX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
S14          e1*93/81*0012*..  147            205/55R16          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R16-91                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/50R16-92       11A; 22B; 57T            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     PRIMASTAR, NV300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
4            e2*2007/46*0037*.. 66 - 107 215/65R16 102 11A; 24J; 248; 26B                 Primastar/NV300 ab
                                         225/60R16 102 11A; 24J; 248; 26B                 NT11 5x114,3;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 74U; 76U




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 46 NISSAN                                                 Radtyp: TTHP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 15.12.2016
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                                                                                                     Seite: 4 von 10
Verkaufsbezeichnung:     PULSAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
C13          e9*2007/46*3086*.. 81 - 140 195/60R16 89            12M                      Frontantrieb;
                                         205/55R16 91            11A; 12A; 246; 26P       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/50R16 90            11A; 12A; 24J; 248;      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                 26P                      725; 73C; 74A; 74P;
                                              215/55R16 93       11A; 12A; 24J; 248;      76U; 4AI
                                                                 26P
                                              225/50R16 92       11A; 12A; 24J; 248;
                                                                 26B

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 46 NISSAN                                                 Radtyp: TTHP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 15.12.2016
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                                                                                                     Seite: 5 von 10
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 46 NISSAN                                                 Radtyp: TTHP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 15.12.2016
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                                                                                                     Seite: 6 von 10
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4AI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40700 3V U0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4FS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40700 AV 600 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 46 NISSAN                                                 Radtyp: TTHP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 15.12.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 10
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
     Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
     werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
7MB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40700 6W Y0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 46 NISSAN                                                 Radtyp: TTHP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 15.12.2016
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                                                                                                     Seite: 8 von 10


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    F15
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0132*..
       Handelsbez.:    JUKE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 400                    VA
             26P                      x = 250             y = 350                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 400             20                VA
             26N                   x = 300       y = 400              8                VA
             27F                   x = 300       y = 400             20                HA
             27H                   x = 300       y = 400              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 46 NISSAN                                                 Radtyp: TTHP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 15.12.2016
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                                                                                                     Seite: 9 von 10

Fahrzeug:

       Hersteller:     NISSAN
       Fahrzeugtyp:    C13
       Genehm.Nr.:     e9*2007/46*3086*..
       Handelsbez.:    PULSAR

       Variante(n):    Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
             26B                       x = 300             y = 380                   VA
             26P                       x = 250             y = 330                   VA
             27B                       x = 300             y = 320                   HA
             27I                       x = 250             y = 270                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 380              8                VA
             26N                   x = 300       y = 380              8                VA
             27F                   x = 300       y = 320              8                HA
             27H                   x = 300       y = 320              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0014-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
ANLAGE: 46 NISSAN                                                 Radtyp: TTHP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 15.12.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 10

Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    F7
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0575*..
       Handelsbez.:    VIVARO-B

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 240             y = 200                    VA
             26P                      x = 235             y = 195                    VA
             27B                      x = 205             y = 225                    HA
             27I                      y = 210             y = 230                    HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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