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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48237 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000671-F0-104
Anlage-Nr. :                 19a
Seite :                      1/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      54R6705
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             54R6705.08
Radgröße:                                                    7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                            40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       114,3 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                        82 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast: *)                                          690 kg
 Reifenabrollumfang:                                         2160 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   NISSAN

Radbefestigung
Auflagen-   Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                         moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                 ZP50853     110 Nm
BF2         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm             ZP50879     110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48237 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000671-F0-104
Anlage-Nr. :                 19a
Seite :                      2/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ME0M                          e11*2007/46*1340*..
ME0M                          e5*2007/46*1028*..
ME0N                          e11*2007/46*1339*..
ME0N                          e5*2007/46*1035*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80              Nissan e-NV200         195/55R16                         A02) bis A10)
                                       A93a)                             BF1)

                                       205/50R16
                                       A01) A93a) K04)

                                       215/50R16
                                       A01) K01) K02)

                                       225/45R16
                                       A01) A93a) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                           e11*2007/46*0132*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 157     Nissan Juke           205/60R16                          A02) bis A10)
                (Allrad)              A93)                               BF1) EF0)

                                       205/65R16
                                       A01) A93) G01)

                                       215/55R16
                                       A93)

                                       215/60R16
                                       A93)

                                       225/55R16
                                       A01) A93) K03)

                                       235/50R16
                                       A01) K01) K04)

                                       235/55R16
                                       A01) K01) K04)

                                       245/50R16
                                       A01) K01) K04)

                                       255/50R16
                                       A01) K01) K04)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf.     Auflagen und Hinweise
                                        Auflagen
                                        vorne             hinten
                                        225/55R16         245/50R16      A01) bis A10)
                                        A93) K03)         K04)           BF1) EF0) V00)
                                        235/55R16         255/50R16      A01) bis A10)
                                        K01)              K04)           BF1) EF0) V00)
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Nr. :                        RA-000671-F0-104
Anlage-Nr. :                 19a
Seite :                      3/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6705



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                            e11*2007/46*0132*..
F15                            e3*2007/46*0162*..
F15                            e5*2007/46*1031*..
F15-LPG                        e3*2007/46*0225*..
F15M                           e3*2007/46*0257*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 160      Nissan Juke, Nissan     205/60R16                         A02) bis A10)
                Juke Bifuel                                               A93) BF1) E19) EF0)
                (Frontantrieb)          205/65R16
                                        A01) G01)

                                        215/55R16

                                        215/60R16

                                        225/55R16
                                        A01) K03)

                                        235/50R16
                                        A01) K01) K04)

                                        235/55R16
                                        A01) K01) K04)

                                        245/50R16
                                        A01) K01) K04)

                                        255/50R16
                                        A01) K01) K04) K74)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf.      Auflagen und Hinweise
                                        Auflagen
                                        vorne             hinten
                                        225/55R16         245/50R16       A01) bis A10)
                                        A93) K03)         K04)            BF1) E19) EF0) V00)
                                        235/55R16         255/50R16       A01) bis A10)
                                        A93) K01)         K04) K74)       BF1) E19) EF0) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48237 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000671-F0-104
Anlage-Nr. :                 19a
Seite :                      4/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE0                           e11*2007/46*0230*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
80              Nissan Leaf           205/55R16                             A02) bis A10)
                                      A93a)                                 BF1)

                                         205/60R16

                                         215/50R16
                                         A01) A93) G01)

                                         215/55R16

                                         225/50R16
                                         A93a)

                                         225/55R16

                                         235/50R16
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE1                              e9*2007/46*6537*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
90              Nissan Leaf               205/55R16                         A02) bis A10)
                (mit Batterie 40kWh,      A93a)                             BF1)
                62kWh)
                                          205/60R16

                                         215/50R16
                                         A01) A93) G01)

                                         215/55R16

                                         225/50R16

                                         225/55R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48237 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000671-F0-104
Anlage-Nr. :                 19a
Seite :                      5/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
C13                           e9*2007/46*3086*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140      Nissan Pulsar          195/55R16                           A02) bis A10)
                                       A93)                                BF1)

                                        195/60R16
                                        A93a)

                                        205/55R16

                                        215/50R16

                                        215/55R16

                                        225/50R16
                                        A01) K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
J10                           e11*2001/116*0295*..
J10                           e3*2007/46*0067*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 110      Nissan Qashqai,        215/65R16                           A02) bis A10)
                Qashqai+2              A93)                                BF1) EF0)

                                        225/60R16
                                        A93)

                                        235/60R16

                                        245/55R16


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
J11                             e11*2007/46*0963*..
J11                             e5*2007/46*1029*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120      Nissan Qashqai           215/60R16                         A02) bis A10)
                (Frontantrieb + Allrad)                                    BF2)
                                         225/60R16

                                        225/65R16
                                        GB3)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48237 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000671-F0-104
Anlage-Nr. :                 19a
Seite :                      6/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                            e1*2001/116*0432*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 127     Nissan X-Trail          215/65R16                         A02) bis A10)
                (bis EG-                A93)                              BF1)
                Genehmigungs-Nr.:
                e1*2001/116*0432*05) 225/60R16
                                        A93)

                                        235/60R16

                                        245/55R16


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
       Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
       Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
       zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
       Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48237 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000671-F0-104
Anlage-Nr. :                 19a
Seite :                      7/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6705


A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
       dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
       der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
      Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50853
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50879
       Anzugsmoment: 110 Nm

E19)   Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GB3)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R18 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
       der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48237 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000671-F0-104
Anlage-Nr. :                 19a
Seite :                      8/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   54R6705


K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K74)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der Radmitte um
          10 mm aufzuweiten,
       • die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend
          zu kürzen.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-
       typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage 19a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 54R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 22.07.2019
						
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