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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                               RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                        89                                                        TUV NORD
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Auftraggeber:                       Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                          9EVO_9019



Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                9EVO_9019

Art des Sonderrades:                                         einteiliges Leichtmetall-Rad

Handelsmarke:                                                           Fondmetal

Montageposition:                                              Vorder-und Hinterachse

Radausführung:                                                          39 5112Y

Radausführungskennz.:                                                    LK112Y

Radgröße:                                                               9Jx19H2

Rad-Einpresstiefe:                                                       39 mm

Lochkreisdurchmesser:                                                    112 mm

Lochzahl:                                                                      5

Mittenlochdurchmesser:                                                   75 mm

Zentrierart:                                                       Mittenzentrierung

Zentrierring:                                                          @i66,5 Qe75

geprüfte Radlast: *)                                                     690 kg

Reifenabrollumfang:                                                     2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:             NISSAN


Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                             ubehör-Kit |Anzugs-
Kürzel                                                                                                    moment
BF1           1+2      |Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                          130 Nm
                       Schaftlänge 30 mm


Typ(en):                            ABE/ EG-Genehmigung(en):
H15                                 e11*2007/46*2977"..
H15                                 e5*2007/46*1030*..
Motorleistung       |Handelsbezeichnungen    [zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 155         Nissan Infiniti QX30     235/40R19                                 AO2) bis A10)
                                                                                       BF1)
                                             235/45R19


                                             245/40R19
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                          RA-001089-A0-072
Anlage-Nr. :                   8g                                                TUV NORD
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Auftraggeber :                 Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                     9EVO_9019




Auflagen und Hinweise


A01)      Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
          Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
          Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIllb zur
          StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
          veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
          Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
          Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
          dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
          Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


AO3)      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
          verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
          in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
          entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
          nicht zulässig.


A04)      Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
          weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
          Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
          Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


A05)      Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
          Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
          Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
          über die Radkontur hinausragen.

A06)      Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
          Befestigungsteile zu verwenden.

A07)      Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
          vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.


A08)      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
          als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
          Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
          Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
          werden.

A09)      Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
          denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
          wird.


A10)      Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
          Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
          und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52858 nach 822 StVZO
Nr. :                         RA-001089-A0-072
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Auftraggeber :                Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                    9EVO_9019



BF1)      Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
          Achse: 1+2
          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlange 30 mm
          Anzugsmoment: 130 Nm

Die Anlage 8g mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 9EVO_9019 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 20.04.2020
						
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