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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48462
Nr. :                      RA-000648-B0-104
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7715


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               53R7715
Art des Rades:                               einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke:                                         RONAL
Radausführung:                                      53R7715.102
Radgröße:                                             7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                     40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                 118 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                               71,10 mm
Zentrierart:                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        ohne Ring
geprüfte Radlast:                                     1000 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller             :   NISSAN

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
J4, F4, 4                      Serien-Radschraube, Kegel 60°,              -      140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm




RA-000648-B0-104-01~NI-5-118-71-ET40_53R7715.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48462
Nr. :                      RA-000648-B0-104
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7715



Typ:                           F4
ABE / EG-Genehmigung:          K995
Motorleistung Handelsbezeichnungen                  zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 107   Nissan Primastar                      225/55R17                         A02) bis A10)
              (Kastenwagen, Bus)

K995 NT12            min.1450/1580 max. 1620/1650                                     5/118/71



Typ:                           J4
ABE / EG-Genehmigung:          e2*98/14*0271*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 107   Nissan Primastar           225/55R17                                    A02) bis A10)
              (Kastenwagen, Bus)

e2*98/14*0271*26     min.1450/1550 max. 1645/1650                                     5/118/71



Typ:                           4
ABE / EG-Genehmigung:          e2*2007/46*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 107   Nissan Primastar          225/55R17                                     A02) bis A10)
              (Kastenwagen, Bus)

e2*2007/46*0037*02   min.1450/1550 max. 1620/1650                                     5/118/71




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

RA-000648-B0-104-01~NI-5-118-71-ET40_53R7715.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48462
Nr. :                      RA-000648-B0-104
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7715


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.


      -
Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 53R7715 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 28.07.2011




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