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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45733
Nr. :                      RA-000528-C0-104
Anlage-Nr. :               41b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                  42R8805
Art des Sonderrades:                                       einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                        42R8805.102
Radgröße:                                                                8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                    118 mm
Lochzahl:                                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                                  71,15 mm
Zentrierart:                                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                           ohne Ring
geprüfte Radlast:                                                         800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                  2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                             :   NISSAN

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                    moment
J4, F4, 4                                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           RS 5x3283 140 Nm
                                               M14x1,5, Schaftlänge 30 mm


Typ:                           F4
ABE / EG-Genehmigung:          K995
Motorleistung Handelsbezeichnungen                 zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 107   Nissan Primastar                     245/45R18                            A01) bis A10)
                                                   T100)                                K01)K02)

K995 NT12       min.1450/1620 max. 1580/1650                                            5/118/71




RA-000528-C0-104-41b~NI-5-118-71-ET45_42R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45733
Nr. :                      RA-000528-C0-104
Anlage-Nr. :               41b
Seite :                    2/3                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R8805


Typ:                           J4
ABE / EG-Genehmigung:          e2*98/14*0271*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 107   Nissan Primastar           245/45R18                            A01) bis A10)
                                         T100)                                K01)K02)

e2*98/14*0271*22     min.1450/1645 max. 1580/1650                             5/118/71



Typ:                           4
ABE / EG-Genehmigung:          e2*2007/46*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 107   Nissan Primastar          245/45R18                             A01) bis A10)
                                        T100)                                 K01)K02)

e2*2007/46*0037*02   min.1450/1550 max. 1620/1650                             5/118/71




Auflagen und Hinweise
A01)          Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
              Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
              sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
              auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
              Muster bescheinigen zu lassen.

A02)          Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
              den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
              Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
              ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
              Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
       der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
       Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
       Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)          Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
              keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
              so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
              beurteilen.

A05)          Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
              Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
              Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
              möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Das Ventil darf
              nicht über den Felgenrand hinausragen




RA-000528-C0-104-41b~NI-5-118-71-ET45_42R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr. 45733
Nr. :                      RA-000528-C0-104
Anlage-Nr. :               41b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R8805


A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und
        an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
      Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen
      auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .


Die Anlage Nr. 41b mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 20.10.2011




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