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							               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 92 NISSAN                                                    Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 23.02.2022
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                               Fahrzeughersteller              NISSAN




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 43
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 118/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTHPQBP43B711           PCD118 ET43            ohne                        71,1                     930      2330    01/15
               TTHPQBP43711            PCD118 ET43            ohne                        71,1                     930      2330    01/15
               TTHPQSA43B711           PCD118 ET43            ohne                        71,1                     930      2330    01/15
               TTHPQSA43711            PCD118 ET43            ohne                        71,1                     930      2330    01/15
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsyst eme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 49878*10




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJL2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 142 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMASTAR
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                F4           K995              60 - 107 205/65R16C     51G; 56G                              Primastar; bis Mj.
                                                        215/65R16C 109 51G                                   2014; Pkw geschlossen;
                                                                                                             Lkw geschl.Kasten
                                                                                                             (Serie);
                                                                                                             10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                             51A; 54F; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 92 NISSAN                                                Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 23.02.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMASTAR, NV300
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
               J4           e2*98/14*0271*..  60 - 107 205/65R16C     51G; 56G                          TALENTO ab
                                                       215/65R16C 109 51G                               e2*2007/46*0497*01;
                                                                                                        bis Mj. 2014;
                                                                                                        Primastar/NV300 ab
                                                                                                        NT35 5x114,3; Pkw
                                                                                                        geschlossen; Lkw
                                                                                                        geschl.Kasten (Serie);
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                        51A; 54F; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        4B2

               Verkaufsbezeichnung:     PRIMASTAR, NV300
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
               4            e2*2007/46*0037*.. 60 - 107 205/65R16C     51G; 56G                         TALENTO ab
                                                        215/65R16C 109 51G                              e2*2007/46*0497*01;
                                                                                                        bis Mj. 2014;
                                                                                                        PRIMASTAR/NV300 ab
                                                                                                        NT11 5x114,3; Pkw
                                                                                                        geschlossen; Lkw
                                                                                                        geschl.Kasten (Serie);
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 12A;
§22 49878*10




                                                                                                        51A; 54F; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        4B2


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               4B2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40 700 16 28R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0014-14-WIRD/N9
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49878
               ANLAGE: 92 NISSAN                                                 Radtyp: TTHP
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 23.02.2022
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                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§22 49878*10




               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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