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							               Gutachten 22-00199-CX-GBM-05
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54246
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: 5D6560
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 27.03.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                          Seite: 1 von 4

               Fahrzeughersteller                         : NISSAN, OPEL, OPEL / VAUXHALL, RENAULT
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 47
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 118/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               D                   D                          ohne                        71,1                   1350      2370    04/22
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 54246*05




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 142 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMASTAR
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                F4           K995              60 - 107 205/65R16C                  51G                      Primastar; bis Mj.
                                                        215/65R16C 109              51G                      2014;
                                                                                                             10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                             51A; 54F; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74D

                Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMASTAR, NV300
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                J4           e2*98/14*0271*..  60 - 107 205/65R16C                  51G                      TALENTO ab
                                                        215/65R16C 109              51G                      e2*2007/46*0497*01;
                                                                                                             bis Mj. 2014;
                                                                                                             Primastar/NV300 ab
                                                                                                             NT35 5x114,3;
                                                                                                             10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                             51A; 54F; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74D




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00199-CX-GBM-05
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54246
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: 5D6560
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 27.03.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     PRIMASTAR, NV300
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
               4            e2*2007/46*0037*.. 60 - 107 205/65R16C                  51G                     TALENTO ab
                                                        215/65R16C 109              51G                     e2*2007/46*0497*01;
                                                                                                            bis Mj. 2014;
                                                                                                            PRIMASTAR/NV300 ab
                                                                                                            NT11 5x114,3;
                                                                                                            10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                            51A; 54F; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74D


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 142 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     VIVARO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               F7           e1*2007/46*0575*.., 60 - 99         195/65R16C          51G; 56G                bis e1*98/14*0170*29;
                            K830                60 - 107        205/65R16C          51G                     Pkw geschlossen; Lkw
               X83          e1*98/14*0170*..                    215/65R16C 106                              geschl.Kasten (Serie);
§22 54246*05




                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12K; 51A; 54F; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74D


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 142 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     RENAULT TRAFIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FL           K833               60 - 99  195/65R16C                  51G; 56G                bis Mj. 2014; bis Mj.
               JL           e2*98/14*0213*..            195/75R16C                  51G; 56G                2014; Pkw geschlossen;
               L            e2*2007/46*0014*.. 60 - 107 205/65R16C                  51G                     Lkw geschl.Kasten
                                                        215/65R16C 109              51G                     (Serie);
                                                                                                            10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                            51A; 54F; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74D




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00199-CX-GBM-05
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54246
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 5D6560
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 27.03.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     RENAULT TRAFIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FL           K833               60 - 99  195/65R16C              51G; 56G                bis Mj. 2014; bis Mj.
               JL           e2*98/14*0213*..            195/75R16C              51G; 56G                2014; Pkw geschlossen;
               L            e2*2007/46*0014*.. 60 - 107 205/65R16C              51G                     Lkw geschl.Kasten
                                                        215/65R16C 109          51G                     (Serie);
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 54F; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
§22 54246*05




                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                    Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                    wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                    Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00199-CX-GBM-05
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54246
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: 5D6560
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 27.03.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 4
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen z ulässig.
§22 54246*05




               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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