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							                Gutachten 366-0209-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101474
                ANLAGE: 4                                                            Radtyp: LG7070
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 11.05.2026
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                                Fahrzeughersteller              NISSAN, OPEL, OPEL / VAUXHALL, RENAULT




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 118/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                    Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
                511845711/D         LG7070/D                   ohne                        71,1                   1350      2320    02/26
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Hinweis zum Verwendungsbereich:
§22 101474*00




                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 142 Nm
                 Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMASTAR
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 F4           K995              60 - 107 225/55R17 101               5KK                      Primastar; bis Mj.
                                                                                                              2014; Pkw geschlossen;
                                                                                                              Lkw geschl.Kasten
                                                                                                              (Serie);
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 54F; 71C;
                                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                              74D




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0209-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101474
                ANLAGE: 4                                                            Radtyp: LG7070
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 11.05.2026
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                Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMASTAR, NV300
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
                J4           e2*98/14*0271*..  60 - 107 225/55R17 101                5KK                     TALENTO ab
                                                                                                             e2*2007/46*0497*01;
                                                                                                             bis Mj. 2014;
                                                                                                             Primastar/NV300 ab
                                                                                                             NT35 5x114,3; Pkw
                                                                                                             geschlossen; Lkw
                                                                                                             geschl.Kasten (Serie);
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 54F; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74D

                Verkaufsbezeichnung:     PRIMASTAR, NV300
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
                4            e2*2007/46*0037*.. 60 - 107 225/55R17 101               5KK                     TALENTO ab
                                                                                                             e2*2007/46*0497*01;
                                                                                                             bis Mj. 2014;
                                                                                                             PRIMASTAR/NV300 ab
                                                                                                             NT11 5x114,3; Pkw
                                                                                                             geschlossen; Lkw
                                                                                                             geschl.Kasten (Serie);
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
§22 101474*00




                                                                                                             12A; 51A; 54F; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74D




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 142 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     VIVARO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                F7           e1*2007/46*0575*.., 60 - 107 225/55R17 101              5KK                     bis e1*98/14*0170*29;
                              K830                                                                           Pkw geschlossen; Lkw
                X83           e1*98/14*0170*..                                                               geschl.Kasten (Serie);
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 54F; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74D




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0209-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101474
                ANLAGE: 4                                                         Radtyp: LG7070
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.05.2026
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                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 142 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     RENAULT TRAFIC
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                FL           K833               60 - 107 225/55R17 101            5KK; 54F                bis Mj. 2014; bis Mj.
                JL           e2*98/14*0213*..            225/55R17C               54F                     2014; Pkw geschlossen;
                                                         109/107
                L            e2*2007/46*0014*..                                                           Lkw geschl.Kasten
                                                                                                          (Serie);
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D

                Verkaufsbezeichnung:     RENAULT TRAFIC
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                FL           K833               60 - 107 225/55R17 101            5KK; 54F                bis Mj. 2014; bis Mj.
                JL           e2*98/14*0213*..            225/55R17C               54F                     2014; Pkw geschlossen;
                                                         109/107
                L            e2*2007/46*0014*..                                                           Lkw geschl.Kasten
                                                                                                          (Serie);
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D
§22 101474*00




                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                     Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                     wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0209-26-WIRD
                zur Erteilung der TTG 101474
                ANLAGE: 4                                                        Radtyp: LG7070
                Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 11.05.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 4
                      Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                      nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt is t.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1650kg.
§22 101474*00




                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                     werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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