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							               Gutachten 22-00199-CX-GBM-05
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54246
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                     Radtyp: 5D6560
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 27.03.2026
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               Fahrzeughersteller                         : NISSAN EUROPE (F), RENAULT, SOVAB (Passenger Cars)
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 50
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               KT                  KT                         ohne                        89,1                   1050      2370    04/22
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 54246*05




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN EUROPE (F)
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 155 Nm für Typ : F3; J3; N3
                                                            175 Nm für Typ : NDA; NDB
                Verkaufsbezeichnung:     INTERSTAR
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                F3           L223                58 - 84          195/65R16C         51G; 56G                Pkw geschlossen; Lkw
                J3           e2*2001/116*0273*.. 58 - 107         205/75R16C         51G                     geschl.Kasten (Serie);
                N3           L226                                 215/65R16C 109     51G                     10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                  225/65R16C         11A; 24J; 51G           51A; 54F; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74D

                Verkaufsbezeichnung:     INTERSTAR, INTERSTAR-e
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                        Auflagen zu Reifen      Auflagen
                NDA          e2*2018/858*00079*.. 55   205/75R16C              110                           Van; Frontantrieb;
                                                       215/75R16C              113                           Elektro;
                                                       225/65R16C              112   11A; 245                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       235/65R16C              115   11A; 24J                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74D; 76U
                NDA           e2*2018/858*00079*.. 77 - 125       205/75R16C   110                           Van; Frontantrieb;
                                                                  215/75R16C   113                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  225/65R16C   112   11A; 245                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                  235/65R16C   115   11A; 24J                725; 73C; 74D; 76U




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00199-CX-GBM-05
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54246
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                    Radtyp: 5D6560
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 27.03.2026
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               Verkaufsbezeichnung:     INTERSTAR, INTERSTAR-e
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                        Auflagen zu Reifen      Auflagen
               NDB          e2*2018/858*00080*.. 55   205/75R16C              110                           Lkw geschl.Kasten
                                                      215/75R16C              113                           (Serie); Frontantrieb;
                                                      225/65R16C              112   11A; 245                Elektro;
                                                      235/65R16C              115   11A; 24J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74D; 76U
               NDB            e2*2018/858*00080*.. 96 - 125     205/75R16C    110                           Lkw geschl.Kasten
                                                                215/75R16C    113                           (Serie); Frontantrieb;
                                                                225/65R16C    112   11A; 245                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                235/65R16C    115   11A; 24J                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74D; 76U


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 155 Nm für Typ : FD; FDN; JD; NDN
                                                            175 Nm für Typ : RDA; RDB
               Verkaufsbezeichnung:     INTERSTAR
§22 54246*05




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FDN          K964               58 - 84  195/65R16C                  51G; 56G                Pkw geschlossen; Lkw
               NDN          K963               58 - 107 205/75R16C                  51G                     geschl.Kasten (Serie);
                                                        215/65R16C 109              51G                     10B; 11G; 11H; 12A;
                                                        225/65R16C                  11A; 24J; 51G           51A; 54F; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     MASTER / MASTER-KOMBI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FD           H912              58 - 84  195/65R16C                   51G; 56G                Pkw geschlossen; Lkw
               JD           e2*93/81*0129*.., 58 - 107 205/75R16C                   51G                     geschl.Kasten (Serie);
                            e2*98/14*0129*..           215/65R16C 109               51G                     10B; 11G; 11H; 12A;
                                                       225/65R16C                   11A; 24J; 51G           51A; 54F; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     MASTER, MASTER E-TECH
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                         Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RDA          e2*2018/858*00074*.. 55  205/75R16C               110                           Van; Frontantrieb;
                                                     215/75R16C               113                           Elektro;
                                                     225/65R16C               112   11A; 245                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     235/65R16C               115   11A; 24J                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74D; 76U
               RDA            e2*2018/858*00074*.. 77 - 125     205/75R16C    110                           Van; Frontantrieb;
                                                                215/75R16C    113                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                225/65R16C    112   11A; 245                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                235/65R16C    115   11A; 24J                725; 73C; 74D; 76U




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00199-CX-GBM-05
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54246
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                    Radtyp: 5D6560
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 27.03.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                        Seite: 3 von 5
               Verkaufsbezeichnung:     MASTER, MASTER-E-TECH
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                         Auflagen zu Reifen      Auflagen
               RDB          e2*2018/858*00075*.. 55  205/75R16C               110                           Lkw geschl.Kasten
                                                     215/75R16C               113                           (Serie); Frontantrieb;
                                                     225/65R16C               112   11A; 245                Elektro;
                                                     235/65R16C               115   11A; 24J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74D; 76U
               RDB            e2*2018/858*00075*.. 96 - 125     205/75R16C    110                           Lkw geschl.Kasten
                                                                215/75R16C    113                           (Serie); Frontantrieb;
                                                                225/65R16C    112   11A; 245                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                235/65R16C    115   11A; 24J                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74D; 76U


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SOVAB (Passenger Cars)
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 155 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     MOVANO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
§22 54246*05




               F9           K155              58 - 84  195/65R16C                   51G; 56G                Pkw geschlossen; Lkw
               J9           e2*93/81*0130*.., 58 - 107 205/75R16C                   51G                     geschl.Kasten (Serie);
                            e2*98/14*0130*..           215/65R16C 109               51G                     10B; 11G; 11H; 12A;
               U9           K156                       225/65R16C                   11A; 24J; 51G           51A; 54F; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74D


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00199-CX-GBM-05
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54246
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                 Radtyp: 5D6560
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 27.03.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 5
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                    Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                    wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kot flügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 54246*05




               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegu ng,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                    Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sac hverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00199-CX-GBM-05
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54246
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: 5D6560
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 27.03.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 5
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinwei se des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
§22 54246*05




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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