Gutachten 22-00199-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54246
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: 5D6560
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 27.03.2026
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Fahrzeughersteller : NISSAN EUROPE (F), RENAULT, SOVAB (Passenger Cars)
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
KT KT ohne 89,1 1050 2370 04/22
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 54246*05
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN EUROPE (F)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 155 Nm für Typ : F3; J3; N3
175 Nm für Typ : NDA; NDB
Verkaufsbezeichnung: INTERSTAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F3 L223 58 - 84 195/65R16C 51G; 56G Pkw geschlossen; Lkw
J3 e2*2001/116*0273*.. 58 - 107 205/75R16C 51G geschl.Kasten (Serie);
N3 L226 215/65R16C 109 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
225/65R16C 11A; 24J; 51G 51A; 54F; 71K; 721;
725; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: INTERSTAR, INTERSTAR-e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NDA e2*2018/858*00079*.. 55 205/75R16C 110 Van; Frontantrieb;
215/75R16C 113 Elektro;
225/65R16C 112 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
235/65R16C 115 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76U
NDA e2*2018/858*00079*.. 77 - 125 205/75R16C 110 Van; Frontantrieb;
215/75R16C 113 10B; 11B; 11G; 11H;
225/65R16C 112 11A; 245 12A; 51A; 71K; 721;
235/65R16C 115 11A; 24J 725; 73C; 74D; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00199-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54246
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: 5D6560
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 27.03.2026
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Verkaufsbezeichnung: INTERSTAR, INTERSTAR-e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NDB e2*2018/858*00080*.. 55 205/75R16C 110 Lkw geschl.Kasten
215/75R16C 113 (Serie); Frontantrieb;
225/65R16C 112 11A; 245 Elektro;
235/65R16C 115 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76U
NDB e2*2018/858*00080*.. 96 - 125 205/75R16C 110 Lkw geschl.Kasten
215/75R16C 113 (Serie); Frontantrieb;
225/65R16C 112 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
235/65R16C 115 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76U
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 155 Nm für Typ : FD; FDN; JD; NDN
175 Nm für Typ : RDA; RDB
Verkaufsbezeichnung: INTERSTAR
§22 54246*05
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FDN K964 58 - 84 195/65R16C 51G; 56G Pkw geschlossen; Lkw
NDN K963 58 - 107 205/75R16C 51G geschl.Kasten (Serie);
215/65R16C 109 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
225/65R16C 11A; 24J; 51G 51A; 54F; 71K; 721;
725; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: MASTER / MASTER-KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FD H912 58 - 84 195/65R16C 51G; 56G Pkw geschlossen; Lkw
JD e2*93/81*0129*.., 58 - 107 205/75R16C 51G geschl.Kasten (Serie);
e2*98/14*0129*.. 215/65R16C 109 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
225/65R16C 11A; 24J; 51G 51A; 54F; 71K; 721;
725; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: MASTER, MASTER E-TECH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RDA e2*2018/858*00074*.. 55 205/75R16C 110 Van; Frontantrieb;
215/75R16C 113 Elektro;
225/65R16C 112 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
235/65R16C 115 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76U
RDA e2*2018/858*00074*.. 77 - 125 205/75R16C 110 Van; Frontantrieb;
215/75R16C 113 10B; 11B; 11G; 11H;
225/65R16C 112 11A; 245 12A; 51A; 71K; 721;
235/65R16C 115 11A; 24J 725; 73C; 74D; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00199-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54246
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: 5D6560
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 27.03.2026
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Verkaufsbezeichnung: MASTER, MASTER-E-TECH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RDB e2*2018/858*00075*.. 55 205/75R16C 110 Lkw geschl.Kasten
215/75R16C 113 (Serie); Frontantrieb;
225/65R16C 112 11A; 245 Elektro;
235/65R16C 115 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76U
RDB e2*2018/858*00075*.. 96 - 125 205/75R16C 110 Lkw geschl.Kasten
215/75R16C 113 (Serie); Frontantrieb;
225/65R16C 112 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
235/65R16C 115 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76U
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SOVAB (Passenger Cars)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 155 Nm
Verkaufsbezeichnung: MOVANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§22 54246*05
F9 K155 58 - 84 195/65R16C 51G; 56G Pkw geschlossen; Lkw
J9 e2*93/81*0130*.., 58 - 107 205/75R16C 51G geschl.Kasten (Serie);
e2*98/14*0130*.. 215/65R16C 109 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
U9 K156 225/65R16C 11A; 24J; 51G 51A; 54F; 71K; 721;
725; 73C; 74D
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00199-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54246
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: 5D6560
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 27.03.2026
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kot flügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 54246*05
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegu ng,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sac hverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 22-00199-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54246
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: 5D6560
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 27.03.2026
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71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinwei se des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
§22 54246*05
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.