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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.52891 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55809919 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ 19328
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 1 von 6
               Auftraggeber                   O.Z. Spa
                                              Via Bastion 49/4
                                              I-36061 Bassano del Grappa(VI)



               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         MSW48
               Typ                            19328
               Radgröße                       7,0Jx17H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)
                008           19328 008 / ohne Ring                 5/130/89,1        66         1050     2170

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     52891
               Herstellerzeichen              MSW
               Radtyp und Ausführung          19328 008
               Radgröße                       7,0Jx17H2
               Einpresstiefe                  ET 66
§22 52891*11




               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund              Anzugsmoment     Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                                      (Nm)             (mm)
                S01   Serienschraube M14x1,5        Kegel 60°         175              30            Serie
                S02   Serienschraube M14x1,5        Kegel 60°         170              30            Serie

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Nissan
                                              Opel
                                              Renault
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Nissan Interstar (III)     77-125          215/65R17C    A33 T08 T12 210                 A14 A21 AFa
                NDA                        77-125          215/70R17C    A12 206                         NoE NoF NoP
                e2*2018/858*00079*..       77-125          235/60R17C    A12 T14 210                     S02
                - nur Frontantrieb
                - geschl. Aufbau
                (Kastenwagen)


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52891 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55809919 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ 19328
               Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                                        Seite 2 von 6
                Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Nissan Interstar-e (III)   55             215/65R17C    A33 T12 210                   A14 A21 AFa
                NDA                        55             215/70R17C    A12 206                       NoF S02
                e2*2018/858*00079*..       55             235/60R17C    A12 T14 210
                - Elektro
                - nur Frontantrieb
                - geschl. Aufbau
                (Kastenwagen)
                Nissan NV400 / Interstar   74-132         215/60R17C    A13 R64 T04 T09 210         A14 A21 AFa
                (II)                       74-132         225/55R17C    A12 T04 210                 S01
                M1, M9, V1, V8, V9         74-132         235/60R17     A01 A12 G01 R64 T02 T06 X45
                e2*2007/46*0137*..;                                     209
                e2*2007/46*0142*..;        74-132         235/60R17     A12 R32 T02 T06 209
                e2*2007/46*0143*..;        74-132         235/60R17C    A01 A12 G01 R64 X45 210
                e2*2007/46*0144*..;        74-132         235/60R17C    A12 R32 210
                e2*2007/46*0151*..
                - Frontantrieb
                - geschl. Aufbau
                - mit Radschrauben
§22 52891*11




                M14x1,5
                Opel Movano-B              74-132         215/60R17C    A13 R64 T04 T09 210         A14 A21 S01
                MR, MW                     74-132         225/55R17C    A12 T04 210
                e1*2007/46*0362*..;        74-132         235/60R17     A01 A12 G01 R64 T02 T06 X45
                e1*2007/46*0579*..                                      209
                - Frontantrieb             74-132         235/60R17     A12 R32 T02 T06 209
                - geschl. Aufbau           74-132         235/60R17C    A01 A12 G01 R64 X45 210
                - mit Radschrauben         74-132         235/60R17C    A12 R32 210
                M14x1,5
                Renault Master (III)       74-132         215/60R17C    A13 R64 T04 T09 210         A14 A21 S01
                MA/ML/MF/MM/VA/VF/VL/      74-132         225/55R17C    A12 T04 T09 210
                VM                         74-132         235/60R17     A01 A12 G01 R64 T02 T06 X45
                e2*2007/46*                                             209
                0016,0022,0023,            74-132         235/60R17     A12 R32 T02 T06 209
                0029,0047,0051,            74-132         235/60R17C    A01 A12 G01 R64 T09 T14 X45
                0152,0153*..                                            210
                - Frontantrieb             74-132         235/60R17C    A12 R32 T09 T14 210
                - geschl. Aufbau
                - mit Radschrauben
                M14x1,5
                Renault Master (IV)        77-125         215/65R17C    A33 T08 T12 210               A14 A21 AFa
                RDA                        77-125         215/70R17C    A12 206                       NoE NoF NoP
                e2*2018/858*00074*..       77-125         235/60R17C    A12 T14 210                   S02
                - nur Frontantrieb
                - geschl. Aufbau
                (Kastenwagen)




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52891 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55809919 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ 19328
               Hersteller                         O.Z. Spa

                                                                                                           Seite 3 von 6
                Handelsbezeichnung           kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Renault Master (IV)          96-125         215/65R17C   A33 T12 210                     A14 A21 AFa
                RDC                          96-125         235/60R17C   A12 T14 T17 210                 NoE NoF NoP
                e2*2018/858*00076*..                                                                     S02
                - nur Frontantrieb
                - geschl. Aufbau
                (Kastenwagen)
                Renault Master (IV) E-Tech   55             215/65R17C   A33 T12 210                     A14 A21 AFa
                RDA                          55             235/60R17C   A12 T14 210                     NoF S02
                e2*2018/858*00074*..
                - Elektro
                - nur Frontantrieb
                - geschl. Aufbau
                (Kastenwagen)

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.
§22 52891*11




               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.52891 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55809919 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ 19328
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                                Seite 4 von 6

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               206       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
               zul. Achslast von 2060 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
§22 52891*11




               bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               209       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
               zul. Achslast von 2090 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
               bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               210       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
               zul. Achslast von 2100 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
               bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
               T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
               Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
               vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
               E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr.52891 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55809919 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ 19328
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 5 von 6

               A33      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               AFa      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

               G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
               angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
               Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoF      Nicht für Fahrgestelle mit Fahrerhaus. (Chassic-Cab)

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).

               R32     Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
               235/65R16 ww. 235/60R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               R64     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/65R16,
§22 52891*11




               215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T02      Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T04      Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T06      Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T08      Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T09      Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T12      Reifen (LI 112) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2240 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr.52891 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr.55809919 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ 19328
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 6 von 6

               T14      Reifen (LI 114) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2360 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T17      Reifen (LI 117) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2570 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               X45     Diese Reifengröße ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/70R15 oder
               225/65R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 3. Juli 2026 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
§22 52891*11




               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2019.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 3. Juli 2026


               Pohl                                                                                   00471353.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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