ABE: 47003
Design:
C 10
Radnummer:
C10 655 4510
Daten:
6.5x15" ET45 LK5/114.3/R67.1
CMS 459/10
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de
Kundeninformation:
1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
ergänzen es, falls erforderlich.
2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
montiert werden.
3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
gesäubert werden.
5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
Reklamationen nicht anerkennen.
6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.
Montageinformation:
1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
wir nicht zurück nehmen.
3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
Schmutz befreit werden.
4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
St. Leon Rot , November 2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 47003*06
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
6½ J x 15 H2
Typ: C10 655
Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 47003*06
Die ABE-Nr. 47003 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6½ J x 15 H2 , Typ C10 655,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0016-07-WIRD/N6 vom 02.10.2013
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 18 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 02.10.2013 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 23.10.2013
Im Auftrag
Nina Haderup
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0016-07-WIRD/N6, zur Genehmigung vorgelegt am: 04.10.2013
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 47003*06
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 12-TAAP-3591
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
Seite: 1 von 7
GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 47 003
366-0016-07-WIRD/N6
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Art: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2
Typ: C10 655
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Zusammenfassendes Gutachten zur ABE:KBA47003
Der Radtyp C10 655 wird nach Löschungen von Ausführungsvarianten neu gegliedert.
Es kommen zwei neue Fertigungsstätten mit Kennzeichnung JF und SD hinzu.
Die LM-Sonderräder können auch mit 6,5 J X 15 H2 gekennzeichnet sein.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
C10 655 31 C10 655 CMS459/06JF ohne 98/4 58,1 31 540 1949 04/12
23JF
C10 655 31 C10 655 CMS459/06JF ohne 98/4 58,1 31 560 1875 04/12
23JF
C10 655 31 C10 655 ohne 98/4 58,1 31 540 1949 04/12
23SD CMS459/06SD
C10 655 31 C10 655 ohne 98/4 58,1 31 560 1875 04/12
23SD CMS459/06SD
C10 655 35 C10 655 CMS459/01 SR02 Ø67.1-Ø54.1 100/4 54,1 35 615 1975 01/07
02CMS
C10 655 35 C10 655 CMS459/01JF SR02 Ø67.1-Ø54.1 100/4 54,1 35 615 1975 04/12
02JF
C10 655 35 C10 655 SR02 Ø67.1-Ø54.1 100/4 54,1 35 615 1975 04/12
02SD CMS459/01SD
C10 655 35 C10 655 CMS459/01 SR03 Ø67.1-Ø56.1 100/4 56,1 35 615 1975 01/07
02CMS
C10 655 35 C10 655 CMS459/01JF SR03 Ø67.1-Ø56.1 100/4 56,1 35 615 1975 04/12
02JF
C10 655 35 C10 655 SR03 Ø67.1-Ø56.1 100/4 56,1 35 615 1975 04/12
02SD CMS459/01SD
C10 655 35 C10 655 CMS459/01 SR04 Ø67.1-Ø56.6 100/4 56,6 35 615 1975 01/07
02CMS
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2 Radtyp: C10 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 02.10.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 7
C10 655 35 C10 655 CMS459/01JF SR04 Ø67.1-Ø56.6 100/4 56,6 35 615 1975 04/12
02JF
C10 655 35 C10 655 SR04 Ø67.1-Ø56.6 100/4 56,6 35 615 1975 04/12
02SD CMS459/01SD
C10 655 35 C10 655 CMS459/01 SR05 Ø67.1-Ø57.1 100/4 57,1 35 615 1975 01/07
02CMS
C10 655 35 C10 655 CMS459/01JF SR05 Ø67.1-Ø57.1 100/4 57,1 35 615 1975 04/12
02JF
C10 655 35 C10 655 SR05 Ø67.1-Ø57.1 100/4 57,1 35 615 1975 04/12
02SD CMS459/01SD
C10 655 35 C10 655 CMS459/01 SR08 Ø67.1-Ø59.1 100/4 59,1 35 615 1975 01/07
02CMS
C10 655 35 C10 655 CMS459/01JF SR08 Ø67.1-Ø59.1 100/4 59,1 35 615 1975 04/12
02JF
C10 655 35 C10 655 SR08 Ø67.1-Ø59.1 100/4 59,1 35 615 1975 04/12
02SD CMS459/01SD
C10 655 35 C10 655 CMS459/01 SR10 Ø67.1-Ø60.1 100/4 60,1 35 615 1975 01/07
02CMS
C10 655 35 C10 655 CMS459/01JF SR10 Ø67.1-Ø60.1 100/4 60,1 35 615 1975 04/12
02JF
C10 655 35 C10 655 SR10 Ø67.1-Ø60.1 100/4 60,1 35 615 1975 04/12
02SD CMS459/01SD
C10 655 27 C10 655 CMS459/05JF ohne 98/5 58,1 27 650 2115 04/12
51JF
C10 655 27 C10 655 ohne 98/5 58,1 27 650 2115 04/12
51SD CMS459/05SD
C10 655 38 60S C10 655 CMS459/07JF ohne 112/5 57,1 38 639 1985 04/12
JF
C10 655 38 60S C10 655 CMS459/07JF ohne 112/5 57,1 38 650 1950 04/12
JF
C10 655 38 60S C10 655 ohne 112/5 57,1 38 639 1985 04/12
SD CMS459/07SD
C10 655 38 60S C10 655 ohne 112/5 57,1 38 650 1950 04/12
SD CMS459/07SD
C10 655 45 60S C10 655 CMS459/03JF ohne 112/5 57,1 45 640 2000 04/12
JF
C10 655 45 60S C10 655 ohne 112/5 57,1 45 640 2000 04/12
SD CMS459/03SD
C10 655 40 C10 655 CMS459/08JF SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 40 610 1986 04/12
10JF
C10 655 40 C10 655 CMS459/08JF SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 40 615 1975 04/12
10JF
C10 655 40 C10 655 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 40 610 1986 04/12
10SD CMS459/08SD
C10 655 40 C10 655 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 40 615 1975 04/12
10SD CMS459/08SD
C10 655 45 C10 655 CMS459/10JF SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 45 615 2152 04/12
10JF
C10 655 45 C10 655 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 45 615 2152 04/12
10SD CMS459/10SD
C10 655 40 C10 655 CMS459/08JF SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 40 595 2040 04/12
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2 Radtyp: C10 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 02.10.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 7
10JF
C10 655 40 C10 655 CMS459/08JF SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 40 615 1975 04/12
10JF
C10 655 40 C10 655 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 40 595 2040 04/12
10SD CMS459/08SD
C10 655 40 C10 655 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 40 615 1975 04/12
10SD CMS459/08SD
C10 655 45 C10 655 CMS459/10JF SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 45 615 2152 04/12
10JF
C10 655 45 C10 655 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 45 615 2152 04/12
10SD CMS459/10SD
C10 655 40 C10 655 CMS459/08JF SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 40 585 2085 04/12
10JF
C10 655 40 C10 655 CMS459/08JF SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 40 615 1975 04/12
10JF
C10 655 40 C10 655 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 40 585 2085 04/12
10SD CMS459/08SD
C10 655 40 C10 655 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 40 615 1975 04/12
10SD CMS459/08SD
C10 655 45 C10 655 CMS459/10JF SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 45 615 2152 04/12
10JF
C10 655 45 C10 655 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 45 615 2152 04/12
10SD CMS459/10SD
C10 655 40 C10 655 CMS459/08JF ohne 114,3/5 67,1 40 605 2000 04/12
10JF
C10 655 40 C10 655 CMS459/08JF ohne 114,3/5 67,1 40 612 1986 04/12
10JF
C10 655 40 C10 655 CMS459/08JF ohne 114,3/5 67,1 40 615 1975 04/12
10JF
C10 655 40 C10 655 ohne 114,3/5 67,1 40 605 2000 04/12
10SD CMS459/08SD
C10 655 40 C10 655 ohne 114,3/5 67,1 40 612 1986 04/12
10SD CMS459/08SD
C10 655 40 C10 655 ohne 114,3/5 67,1 40 615 1975 04/12
10SD CMS459/08SD
C10 655 45 C10 655 CMS459/10JF ohne 114,3/5 67,1 45 615 2152 04/12
10JF
C10 655 45 C10 655 ohne 114,3/5 67,1 45 615 2152 04/12
10SD CMS459/10SD
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Hersteller : CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke : C10
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2 Radtyp: C10 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 02.10.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 7
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 7,3 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C10 655 35 02CMS:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : CMS : --
Handelsmarke : -- : C10
Radtyp : -- : C10 655
Radausführung : -- : C10 655 CMS459/01
Radgröße : -- : 6 1/2 J X 15 H2
Typzeichen : KBA 47003 : --
Einpreßtiefe : -- : ET35
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 01.07
Gießereikennzeichnung : -- : CMS w.w. JF w.w. SD
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : -- : TS 8987 CMS/459
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Fest.-Tech.-Bericht 366-0016-07-MURD/-TB 19.07.2007 TÜV SÜD AUTOMOTIVE
Fest.-Tech.-Bericht 366-0016-07-MURD/N2-TB 28.11.2008 TÜV SÜD AUTOMOTIVE
Fest.-Tech.-Bericht 12-0845-A00-V02 12.11.2012 TÜV Pfalz
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2 Radtyp: C10 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 02.10.2013
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Seite: 5 von 7
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 ALFA LANC., CITROEN, FIAT, FORD, C10 655 31 23JF; C10 655 31 02.10.2013 liegt bei
PEUGEOT 31 23JF; C10 655 31 23SD;
C10 655 31 23SD
2 CITROEN, DAIHATSU, HYUNDAI, C10 655 35 02CMS; C10 35 02.10.2013 liegt bei
HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, 655 35 02JF; C10 655 35
HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MARUTI, 02SD
MAZDA, NISSAN, OPEL / VAUXHALL,
PEUGEOT, SUZUKI, TOYOTA
4 BMW AG, DAIHATSU, HONDA, KIA, C10 655 35 02CMS; C10 35 02.10.2013 liegt bei
MITSUBISHI, NETHERLAND, ROVER 655 35 02JF; C10 655 35
02SD
3 DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., C10 655 35 02CMS; C10 35 02.10.2013 liegt bei
DAEWOO MOTOR CO. LTD, 655 35 02JF; C10 655 35
DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., FIAT, 02SD
GM DAEWOO (ROK), GM Korea, GM
Daewoo, OPEL, OPEL / VAUXHALL
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2 Radtyp: C10 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 02.10.2013
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5 SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C10 655 35 02CMS; C10 35 02.10.2013 liegt bei
655 35 02JF; C10 655 35
02SD
6 NISSAN C10 655 35 02CMS; C10 35 02.10.2013 liegt bei
655 35 02JF; C10 655 35
02SD
7 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, C10 655 35 02CMS; C10 35 02.10.2013 liegt bei
NISSAN EUROPE (F), RENAULT 655 35 02JF; C10 655 35
02SD
8 CITROEN, FIAT, OPEL / VAUXHALL, C10 655 27 51JF; C10 655 27 02.10.2013 liegt bei
PEUGEOT 27 51SD
10 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C10 655 45 60S JF; C10 45 02.10.2013 liegt bei
655 45 60S SD
9 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C10 655 38 60S JF; C10 38 02.10.2013 liegt bei
655 38 60S JF; C10 655 38
60S SD; C10 655 38 60S
SD
11 SUZUKI, TOYOTA C10 655 40 10JF; C10 655 40 02.10.2013 liegt bei
40 10JF; C10 655 40 10SD;
C10 655 40 10SD
12 SUZUKI, TOYOTA C10 655 45 10JF; C10 655 45 02.10.2013 liegt bei
45 10SD
13 HONDA C10 655 40 10JF; C10 655 40 02.10.2013 liegt bei
40 10JF; C10 655 40 10SD;
C10 655 40 10SD
14 HONDA C10 655 45 10JF; C10 655 45 02.10.2013 liegt bei
45 10SD
15 NISSAN, RENAULT C10 655 40 10JF; C10 655 40 02.10.2013 liegt bei
40 10JF; C10 655 40 10SD;
C10 655 40 10SD
16 NISSAN, RENAULT C10 655 45 10JF; C10 655 45 02.10.2013 liegt bei
45 10SD
17 DIAMOND, HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR C10 655 40 10JF; C10 655 40 02.10.2013 liegt bei
(CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, 40 10JF; C10 655 40 10JF;
MITSUBISHI C10 655 40 10SD; C10 655
40 10SD; C10 655 40 10SD
18 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, C10 655 45 10JF; C10 655 45 02.10.2013 liegt bei
KIA MOTORS (SK), MAZDA 45 10SD
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2 Radtyp: C10 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 02.10.2013
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V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 02.10.2013
HPS
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: C10 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 02.10.2013
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
Fest.-Tech.-Bericht 366-0016-07-MURD/-TB 19.07.2007
Fest.-Tech.-Bericht 12-0845-A00-V02 12.11.2012
Fest.-Tech.-Bericht 366-0016-07-MURD/N2-TB 28.11.2008
Nabenkappe C 020 122-B 07.07.2000 B/31.08.2001
Radbeschreibung C10 655 JF 26.03.2012
Radbeschreibung C10 655 SD 14.08.2012
Radbeschreibung C10 655 CMS 25.01.2011 14.02.2011
Radbeschreibung Anlage C10 655 30.09.2013
Radmutter 1912132 12.09.2007
Radmutter D000395-N66 10.12.1997
Radmutter D000394-N36 10.12.1997
Radschraube D000344-BB10 09.09.1999
Radschraube TP2094-BB43 09.09.1999
Radschraube 3714T05 30.07.2007
Radschraube TP2107-BB50 09.09.1999
Radschraube TP2095-BB13 09.09.1999
Radteilzeichnung J 459_003_A 20.10.2006 A/27.03.2007
Radteilzeichnung J 459_001_A 20.10.2006 A/27.03.2007
Radzeichnung J 459_000_J 20.10.2006 J/09.04.2009
Radzeichnung JF Bl.1v2 62251565-A1 14.09.2012
Radzeichnung JF Bl.2v2 62251565-A2 14.09.2012
Radzeichnung SD Bl.1-2 302-3101016 04.11.2011 a/03.08.2012
Zentrierring D000_251-E 26.01.1995 E/27.02.2003
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: C10 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 02.10.2013
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: C10 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 02.10.2013
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
ANLAGE: 16 Radtyp: C10 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 30.09.2013
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Fahrzeughersteller : NISSAN, RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C10 655 45 C10 655 CMS459/10JF SR14 Ø67.1-Ø66.1 66,1 Aluminium 615 2152 04/12
10JF
C10 655 45 C10 655 SR14 Ø67.1-Ø66.1 66,1 Aluminium 615 2152 04/12
10SD CMS459/10SD
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 50
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : A32
108 Nm für Typ : P12
110 Nm für Typ : V10
Verkaufsbezeichnung: NISSAN ALMERA TINO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V10 e9*98/14*0035*.. 78 - 100 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/65R15 91 12A; 51A; 71K; 721;
205/60R15 91 725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: NISSAN MAXIMA QX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A32 e1*93/81*0011*.. 103 195/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
103 - 142 205/60R15-91 12A; 51A; 71K; 721;
205/65R15 51G 725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P12 e11*98/14*0183*.. 80 - 103 195/65R15 51G Kombi; Stufenheck;
205/60R15 91 Schrägheck;
205/65R15 94 10B; 10S; 11B; 11G;
215/60R15 94 11H; 12A; 51A; 71K;
225/60R15 96 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 90
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
ANLAGE: 16 Radtyp: C10 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 30.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JZ e2*2001/116*0379*.., 63 - 81 195/65R15 91 erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0011*.. 205/60R15 91 130 Nm; Scenic;
205/65R15 94 kurzer Radstand;
215/60R15 94 11A; 22I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 74U; 740; 76Q;
RB6
Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 195/65R15 12T; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0010*.. 205/60R15 91 12T 130 Nm; Schrägheck; 4-
205/65R15 94 12A türig; Frontantrieb;
215/60R15 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R15 92 12A; 686 51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 74U;
740; 76Q; RB6
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/60R15 91 erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0010*.. 205/65R15 94 130 Nm; Fluence
215/60R15 94 (Stufenheck); 4-türig;
215/65R15 96 Frontantrieb;
225/60R15 96 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
74U; 740; 76Q
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 195/65R15 12T; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0010*.. 205/60R15 91 12T 130 Nm; Kombi;
205/65R15 94 12A Frontantrieb;
215/60R15 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R15 92 11A; 12A; 22M; 686 51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 74U;
740; 76Q; RB6
Z e2*2001/116*0373*.. 63 - 103 195/65R15 12T; 51G erhöhtes
Anzugsmoment
205/60R15 91 12T 130 Nm; Coupe; 2-
205/65R15 94 12A türig; Frontantrieb;
215/60R15 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R15 92 12A; 686 51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 74U;
740; 76Q; RB6
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
ANLAGE: 16 Radtyp: C10 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 30.09.2013
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10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex,
das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
beachten.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0016-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47003
ANLAGE: 16 Radtyp: C10 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 30.09.2013
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Vorderachse: 205/60R15
Hinterachse: 225/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
RB6) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
und größer (Dicke 26mm / 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.