Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							Gutachten 366-0062-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45984
ANLAGE: 25                                                           Radtyp: C9 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 14.11.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 4

Fahrzeughersteller                        : NISSAN, RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 6 1/2 J X 15 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 114,3/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-   zul.        zul.     gültig
                                                                      loch   werkstoff       Rad-        Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung           (mm)                   last        umf.     Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                   (kg)        (mm)     datum
C9 655 45 10        C9 655 CMS384/17          SR14 Ø67.1-Ø66.1             66,1    Aluminium    650       1995     09/05
C9 655 45 10 R      C9 655 CMS384/17          SR14 Ø67.1-Ø66.1             66,1    Aluminium    650       1995     07/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : NISSAN
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Z 50
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 100 Nm für Typ : A32
                                            108 Nm für Typ : P12
                                            110 Nm für Typ : V10
Verkaufsbezeichnung:     NISSAN ALMERA TINO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
V10          e9*98/14*0035*..  78 - 100 185/65R15                  51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                        195/65R15 91                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                        205/60R15 91                                           725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN MAXIMA QX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
A32          e1*93/81*0011*..  103       195/65R15                 51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                               103 - 142 205/60R15-91                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                         205/65R15                 51G                         725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
P12          e11*98/14*0183*.. 80 - 103 195/65R15                  51G                         Kombi; Stufenheck;
                                        205/60R15 91                                           Schrägheck;
                                        205/65R15 94                                           10B; 10S; 11B; 11G;
                                        215/60R15 94                                           11H; 12A; 51A; 71K;
                                        225/60R15 96                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 76Q

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : RENAULT
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Z 90
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 130 Nm




                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0062-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45984
ANLAGE: 25                                                          Radtyp: C9 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 14.11.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 4
Verkaufsbezeichnung:     MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
Z            e2*2001/116*0373*.. 63 - 103 195/65R15               12T; 51G                    erhöhtes
                                          205/60R15 91            12T                         Anzugsmoment 130
                                                                                              Nm;
                                               205/65R15 94       12A                         Coupe; 2-türig;
                                               215/60R15 94       12A                         Frontantrieb;
                                               225/55R15 92       12A; 686                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71K; 721; 725;
                                                                                              73C; 74A; 74P; 74U;
                                                                                              740; 76Q; RB6
Z              e2*2001/116*0373*..   63 - 103 195/65R15           12T; 51G                    erhöhtes
                                              205/60R15 91        12T                         Anzugsmoment 130
                                                                                              Nm;
                                               205/65R15 94       12A                         Schrägheck; 4-türig;
                                               215/60R15 94       12A                         Frontantrieb;
                                               225/55R15 92       12A; 686                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71K; 721; 725;
                                                                                              73C; 74A; 74P; 74U;
                                                                                              740; 76Q; RB6

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0062-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45984
ANLAGE: 25                                                          Radtyp: C9 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 14.11.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 3 von 4
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:              Reifengröße: Vorderachse: 205/60R15
                  Hinterachse:                            225/55R15Ist eine der beiden Reifengrößen im
     Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße
     zulässig.Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An
     Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben
     Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
     Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
     werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0062-05-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45984
ANLAGE: 25                                                          Radtyp: C9 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 14.11.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 4 von 4
RB6) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
     und größer (Dicke 26mm / 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen