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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47836 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55004110 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 29017
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                     Seite 1 von 5

Auftraggeber                   O.Z. Spa
                               Via Cartigliana, 125/C
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                               QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         S988 Sparco Pista
Typ                            29017
Radgröße                       6 J x 14 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring   Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                 Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
500            29017 500 / Ø63,4-59,1            4/100/59,1         37       500     1880

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     47836
Herstellerzeichen              OZ
Radtyp und Ausführung          29017 500
Radgröße                       6 J x 14 H2
Einpresstiefe                  ET 37
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,25              Kegel 60°      90                -

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 55004110 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Nissan
                               Subaru

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55004110 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 29017
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                  Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung   kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan 100NX         66-105        195/55R14        A12                           A02 A04 A05
B13                  66-75         175/65R14        A11                           A08 A09 A15
F673                 66-75         185/60R14        A12                           A21 S01
Nissan Almera        55-73         175/65R14        R09                           A02 A04 A05
N15                  55-73         185/60R14                                      A08 A09 A12
e1*93/81*0025*..     55-73         185/65R14        R09                           A15 A21 S01
                     55-73         195/55R14
                     66-73         195/60R14
Nissan Micra         37-44         165/60R14                                      A01 A02 A04
K10                  37-44         185/50R14                                      A05 A08 A09
C950, /1             37-44         185/55R14                                      A12 A15 A21
                     37-44         195/45R14                                      K1a K2b K42
                                                                                  S01
Nissan Micra         40-60         165/60R14                                      A02 A04 A05
K11                  40-60         185/50R14                                      A08 A09 A12
G220,                40-60         185/55R14        A01 K42                       A15 A21 S01
e11*93/81*0021*..    40-60         195/45R14        A01 K1a K42 K56
Nissan Sunny         40-66         175/65R14                                      A01 A02 A04
B12, N13             40-66         185/60R14                                      A05 A08 A09
E301, E287           81-92         185/60R14        M+S R09                       A12 A15 A21
                     81-92         185/60R14                                      K42 K56 S01
Nissan Sunny         54-66         175/65R14                                      A01 A02 A04
B12A, N13A           54-66         185/60R14                                      A05 A08 A09
E521, E522                                                                        A12 A15 A21
                                                                                  K42 K56 S01
Nissan Sunny         105           195/55R14        R35                           A02 A04 A05
N14                  105           205/55R14        A01 K1a K2b K42               A08 A09 A12
F666                 55-66         175/65R14                                      A15 A21 A58
                     55-66         185/60R14                                      S01
                     55-66         195/55R14
                     55-66         205/55R14        A01 K1a K2b K42
Nissan Sunny         40-66         175/65R14                                      A02 A04 A05
Y10                  40-66         185/60R14        A01 K1a K42 L02               A08 A09 A12
F727,                40-66         195/55R14        A01 K1a K2b K42 L02           A15 A21 S01
e1*93/81*0026*..
Nissan Sunny         55-75         175/65R14                                      A02 A04 A05
Y10L                 55-75         185/60R14        A01 K1a K42 L02               A08 A09 A12
F672                 55-75         195/55R14        A01 K1a K2b K42 L02           A15 A21 S01
Subaru Justy         37-55         165/60R14                                      A02 A04 A05
KAD                  37-55         185/50R14        A01 K42                       A08 A09 A12
D678, /1                                                                          A15 A21 S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47836 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55004110 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 29017
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 5

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15    Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die
Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47836 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55004110 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 29017
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 5

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Subang Jaya beim TÜV Rheinland Malaysia Sdn.
Bhd. im November 2009 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 22.1.2010 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

entfällt




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55004110 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 29017
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                     Seite 5 von 5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2009.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 22.Januar 2010




Pohl                                                                 00145698.DOC




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