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        ABE: 48858
             Design:
               C8
          Radnummer:
        C8 706 40 70
               Daten:
       7x16" ET40 LK5/115/70.2

            CMS 658/07
                                                                                                                        

    




                                                                                                                        
CMS Automotive Trading GmbH 
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
    1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
         Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
         ergänzen es, falls erforderlich.
    2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
         montiert werden.
    3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
         Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
         durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
         ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
    4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
         gesäubert werden.
    5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
         sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
         Reklamationen nicht anerkennen.
    6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
         fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.




Montageinformation:
    1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
         wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
         Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
    2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
         wir nicht zurück nehmen.
    3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
         Schmutz befreit werden.
    4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
    5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
    6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
    7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
         Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
         bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
    8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
    9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012   
            

    
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:             48858



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            7 J x 16 H2


Typ:                        C8 706



Inhaber der ABE             CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:             DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 48858


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                             2
Nummer der ABE: 48858

Die ABE-Nr. 48858 erstreckt sich auf die Sonderräder 7 J x 16 H2 , Typ C8 706, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0224-12-WIRD vom 08.02.2013 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 13 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 08.02.2013 festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 25.02.2013
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 366-0224-12-WIRD, zur Genehmigung vorgelegt am: 15.02.2013
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 48858

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA                        Deutschstraße 10           12-TAAP-3079
AUTOMOTIVE GMBH                    A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                          Seite: 1 von 5


             GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG DER ABE 4885 8
                                              366-0224-12-WIRD

Antragsteller:                            CMS Automotive Trading GmbH

                                          68789 St. Leon-Rot
Art:                                      Sonderrad 7 J X 16 H2
Typ:                                      C8 706

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung der ABE 48858 verliert seine
Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den
Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise
Die LM- Sonderräder können auch mit 7,0Jx16H2 gekennzeichnet sein.
I.       Übersicht
Ausführung           Ausführungsbezeichnung                           Loch-       Mitten Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis       loch   preß-    Rad-   Abroll   ab
                     Kennzeichnung              Kennzeichnung         (mm) /      (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                     Rad                        Zentrierring          -zahl              (mm)     (kg)   (mm)     Datum
C8 706 40 53S        C8 706 CMS658/05SD         ohne                      100/5    57,1      40    650   2205 02/12
SD
C8 706 40 95SD       C8 706 CMS658/06SD         ohne                      105/5    56,6      40    650   2205     02/12
C8 706 45 56SD       C8 706 CMS658/02SD         ohne                      108/5    63,4      45    685   2135     02/12
C8 706 45 56SD       C8 706 CMS658/02SD         ohne                      108/5    63,4      45    710   2065     02/12
C8 706 48 91S        C8 706 CMS658/04SD         SR22RKØ66.45-Ø5           112/5    57,1      48    680   2060     02/12
SD                                              7.1
C8 706 50 60S        C8 706 CMS658/08SD         ohne                      112/5    57,1      50    650   1995 02/12
SD
C8 706 48 91S        C8 706 CMS658/04SD         ohne                      112/5    66,6      48    680   2060 02/12
SD
C8 706 40 10SD       C8 706 CMS658/03SD         SR10 Ø67.1-Ø60.1        114,3/5    60,1      40    715   2245     02/12
C8 706 40 10SD       C8 706 CMS658/03SD         SR10 Ø67.1-Ø60.1        114,3/5    60,1      40    730   2205     02/12
C8 706 40 10SD       C8 706 CMS658/03SD         SR12 Ø67.1-Ø64.1        114,3/5    64,1      40    730   2205     02/12
C8 706 40 10SD       C8 706 CMS658/03SD         SR14 Ø67.1-Ø66.1        114,3/5    66,1      40    730   2205     02/12
C8 706 40 10SD       C8 706 CMS658/03SD         ohne                    114,3/5    67,1      40    715   2245     02/12
C8 706 40 10SD       C8 706 CMS658/03SD         ohne                    114,3/5    67,1      40    730   2205     02/12
C8 706 40 70SD       C8 706 CMS658/07SD         ohne                     115/5     70,1      40    730   2205     02/12
C8 706 34 16S        C8 706 CMS658/01SD         SRZ11 Ø72.6-Ø67.1        120/5     67,1      34    630   2062     02/12
SD
C8 706 34 16S        C8 706 CMS658/01SD         SRZ11 Ø72.6-Ø67.1         120/5    67,1      34    660   1960 02/12
SD
C8 706 34 16S        C8 706 CMS658/01SD         ohne                      120/5    72,6      34    640   2025 02/12
SD
C8 706 34 16S        C8 706 CMS658/01SD         ohne                      120/5    72,6      34    650   1989 02/12
SD




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0224-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48858
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 H2                                   Radtyp: C8 706
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                            Stand: 08.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 2 von 5
C8 706 34 16S      C8 706 CMS658/01SD            ohne                    120/5          72,6    34   660   1960 02/12
SD
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                     : CMS Automotive Trading GmbH

                                   68789 St. Leon-Rot
Hersteller                        : CMS Automotive Trading GmbH

                                    68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke                      : C8
Art der Sonderräder               : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                   : ca. 9,7 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C8 706 40 10SD:

                                      : Außenseite                               : Innenseite
Hersteller                            : CMS                                      : --
Handelsmarke                          : --                                       : C8
Radtyp                                : --                                       : C8 706
Radausführung                         : --                                       : C8 706 CMS658/03SD
Radgröße                              : --                                       : 7 J X 16 H2
Typzeichen                            : KBA 48858                                : --
Einpreßtiefe                          : --                                       : ET40
Herstellungsdatum                     : --                                       : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                    z.B. 02.12
Gießereikennzeichnung                 : --                                       : SD
Weitere Kennzeichnung                 : --                                       : CMS/658           TS8987
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.




                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0224-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48858
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 H2                                 Radtyp: C8 706
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 08.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 5
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                    Datum         Technischer Dienst
Fest.-Tech.-Bericht      12-0830-A00-V01                  05.10.2012    TÜV PFALZ
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0224-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48858
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 H2                                  Radtyp: C8 706
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 08.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 4 von 5
V.        Unterlagen und Anlagen:
V.1.      Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller                                      Ausführung                     ET       erstellt am      Allg.
age                                                                                                          Hinweise
  1 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                   C8 706 40 53S SD               40       08.02.2013       liegt bei
  2 GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK),                C8 706 40 95SD                 40       08.02.2013       liegt bei
    OPEL, OPEL / VAUXHALL
  3 FORD, JAGUAR, VOLVO                             C8 706 45 56SD; C8 706 45      45       08.02.2013       liegt bei
                                                    56SD
     5   AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN              C8 706 50 60S SD               50       08.02.2013       liegt bei
     4   AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN              C8 706 48 91S SD               48       08.02.2013       liegt bei
     6   AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ           C8 706 48 91S SD               48       08.02.2013       liegt bei
     7   SUZUKI, TOYOTA                             C8 706 40 10SD; C8 706 40      40       08.02.2013       liegt bei
                                                    10SD
  8 HONDA, ROVER                                    C8 706 40 10SD                 40       08.02.2013       liegt bei
  9 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN,                 C8 706 40 10SD                 40       08.02.2013       liegt bei
    Nissan International S. A., RENAULT
 10 CITROEN, DIAMOND, FORD, FORD                    C8 706 40 10SD; C8 706 40 40            08.02.2013       liegt bei
    MOTOR, HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR                   10SD
    (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA,
    MITSUBISHI, PEUGEOT
 11 GM DAEWOO (ROK), GMC, OPEL, OPEL                C8 706 40 70SD                 40       08.02.2013       liegt bei
    / VAUXHALL
 12 OPEL                                            C8 706 34 16S SD; C8 706       34       08.02.2013       liegt bei
                                                    34 16S SD
 13 BMW AG                                          C8 706 34 16S SD; C8 706       34       08.02.2013       liegt bei
                                                    34 16S SD; C8 706 34 16S
                                                    SD
V.2.      Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.      Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0224-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48858
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 H2                                 Radtyp: C8 706
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 08.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 5
Abel

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 08.02.2013
HPS




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0224-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48858
ANLAGE: Technische Unterlagen                                     Radtyp: C8 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 08.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
Fest.-Tech.-Bericht                   12-0830-A00-V01                        05.10.2012
Nabenkappe                            C020122-B                              07.07.2000 B/31.08.2001
Radbeschreibung Anlage SD             C8 706                                 28.08.2012
Radbeschreibung SD                    C8 706                                 14.08.2012
Radmutter                             M.12.60.28                             13.11.1993
Radmutter                             1912132                                12.09.2007
Radmutter                             D000395-N66                            10.12.1997
Radmutter                             D000394-N36                            10.12.1997
Radmutter                             1912023D                               21.06.2000 d/03.09.2009
Radschraube                           TP2107-BB50                            09.09.1999
Radschraube                           TP2094-BB43                            09.09.1999
Radschraube                           D000344-BB10                           09.09.1999
Radzeichnung Bl1-2 SD                 301-3101001                            30.11.2011 03.08.2012
Zentrierring                          D 000 251-E_671                        26.01.1995 5/27.02.2003
Zentrierring                          72,6-67,1-56,6                         01.10.2007
Zentrierring RK                       66.45-57.1                             04.03.2009




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0224-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48858
ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                       Radtyp: C8 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 08.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0224-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48858
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: C8 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                        Stand: 08.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Gutachten 366-0224-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48858
ANLAGE: 11                                                           Radtyp: C8 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 08.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 5

Fahrzeughersteller                         : GM DAEWOO (ROK), GMC, OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 115/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
               Kennzeichnung                   Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.      Fertig
               Rad                             Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
C8 706 40 70SD C8 706 CMS658/07SD              ohne                        70,1                   730    2205      02/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : GM DAEWOO (ROK)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 88 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CHEVROLET CRUZE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
KL1J         e4*2001/116*0140*.. 92 - 120 205/60R16                51G                       Kombi; Stufenheck;
                                          215/55R16 93                                       Schrägheck;
                                          215/60R16                51G                       Frontantrieb;
                                          225/55R16 95             11A; 22P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             729; 73C; 74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO C100/ C140,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
KLAC         e4*2001/116*0113*.. 93 - 123 215/70R16 100                                      Allradantrieb;
                                          225/65R16 100                                      Frontantrieb;
                                          225/70R16 102                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/60R16 100                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                 93 - 190 215/70R16 M+S 51G                                  73C; 74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO C105,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
KLAD         e4*2001/116*0117*.. 93 - 123 215/70R16 100                                      Allradantrieb;
                                          225/65R16 100                                      Frontantrieb;
                                          225/70R16 102                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/60R16 100                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                 93 - 190 215/70R16 M+S 51G                                  73C; 74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     J309, ORLANDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
KL1Y         e4*2007/46*0224*.. 96 - 120 215/55R16 93              12I                       Frontantrieb;
KL1YN        e4*2007/46*0295*..          215/60R16 95              12T                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/55R16 95              12I                       51A; 71K; 721; 729;
                                         225/60R16 98              12A                       73C; 74A; 76U
                                         235/50R16 95              12A
                                         245/50R16 97              11A; 12A; 22I; 245



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0224-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48858
ANLAGE: 11                                                           Radtyp: C8 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 08.02.2013
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : GMC
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 88 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Volt
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
D1JCI        e13*2007/46*1158*..       111       205/60R16         51G; 52J                  Hybrid Benzin/E;
                                                                                             Schrägheck;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                             51A; 71K; 721; 729;
                                                                                             73C; 74A; 76Z

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 88 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/V
                                             140 Nm für Typ : D1JOI; GM 200 - GME; L-A; P-J/SW; P-J/SW/V
Verkaufsbezeichnung:     AMPERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
D1JOI        e13*2007/46*1159*.. 111             205/60R16         51G; 52J                  Hybrid Benzin/E;
                                                                                             Schrägheck;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                             51A; 71K; 721; 729;
                                                                                             73C; 74A; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     ANTARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
L-A          e4*2001/116*0118*.. 93 - 123 215/70R16 100                                      Allradantrieb;
                                          225/65R16 100                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/70R16 102                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                          235/60R16 100                                      73C; 74A; 76U
                                 93 - 190 215/70R16 M+S 51G

Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 110 215/55R16 93              12Q; 5HA                  Nur ZAFIRA TOURER;
                                         215/60R16 95              12Q                       Frontantrieb;
                                         225/55R16 95              12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                             74A; 76U
P-J/SW         e4*2007/46*0204*..      74 - 92 205/55R16           51G                       Nur ASTRA SPORTS
                                       74 - 132 205/60R16          51G                       TOURER; Kombi;
                                                205/65R16          51G                       Frontantrieb;
                                                215/55R16 93                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                215/60R16          51G                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                225/50R16 92                                 729; 73C; 74A; 76U
                                                225/55R16 95




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0224-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48858
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: C8 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 08.02.2013
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
P-J          e1*2007/46*0141*.. 81 - 92 205/55R16               51G                       Schrägheck;
                                81 - 132 205/60R16              51G                       Frontantrieb;
                                         205/65R16              51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/55R16 93                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                         215/60R16              51G                       729; 73C; 74A; 76U
                                         225/50R16 92
                                         225/55R16 95

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 81 - 110 215/55R16 93 12Q; 5HA                            Nur ZAFIRA TOURER;
                                         215/60R16 95 12Q                                 Frontantrieb;
                                         225/55R16 95 12A                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74A; 76U
P-J/SW/V       e4*2007/46*0308*..   74 - 92 205/55R16           51G                       Nur ASTRA SPORTS
                                    74 - 132 205/60R16          51G                       TOURER; Kombi;
                                             205/65R16          51G                       Frontantrieb;
                                             215/55R16 93                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/60R16          51G                       12A; 51A; 71K; 721;
                                             225/50R16 92                                 729; 73C; 74A; 76U
                                             225/55R16 95

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 81 - 92 205/55R16               51G                       Schrägheck;
                                81 - 132 205/60R16              51G                       Frontantrieb;
                                         205/65R16              51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/55R16 93                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                         215/60R16              51G                       729; 73C; 74A; 76U
                                         225/50R16 92
                                         225/55R16 95

Verkaufsbezeichnung:     OPEL SINTRA, VAUXHALL SINTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
GM 200 -     e13*95/54*0018*.., 85 - 148 225/55R16-94 11A; 21B; 22B; 24D;                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      24J
GME          e13*98/14*0018*..                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0224-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48858
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: C8 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 08.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 5
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0224-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48858
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: C8 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 08.02.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 5
      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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