Gutachten 366-0339-09-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47938 ANLAGE: 80 OPEL Radtyp: AYAP Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 115/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum AYAPUHA40702 PCD115 ET40 ohne 70,2 695 2050 01/10 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : GM 200 - GME Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJC2 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : D1JOI; P-J; P-J/V; L-A; P-J/SW/V; P-J/SW Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJC2 ww. OE-Muttern Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/V 140 Nm für Typ : D1JOI; GM 200 - GME; L-A; P-J/SW; P-J/SW/V Verkaufsbezeichnung: AMPERA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D1JOI e13*2007/46*1159*.. 111 205/60R16 51G; 52J Hybrid Benzin/E; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74C; 76Z; 4PV Verkaufsbezeichnung: ANTARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen L-A e4*2001/116*0118*.. 93 - 190 235/60R16 100 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74C; 76U; 4HO Verkaufsbezeichnung: AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 81 - 110 215/55R16 93 12Q; 5HA Nur ZAFIRA TOURER; 215/60R16 95 12Q Frontantrieb; 225/55R16 95 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74C; 76U; 4GH Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0339-09-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47938 ANLAGE: 80 OPEL Radtyp: AYAP Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 74 - 92 205/55R16 51G Nur ASTRA SPORTS 74 - 132 205/60R16 51G TOURER; Kombi; 205/65R16 51G Frontantrieb; 215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R16 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R16 92 721; 73C; 74C; 76U; 225/55R16 95 4GH Verkaufsbezeichnung: ASTRA, ASTRA NOTCHBACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P-J e1*2007/46*0141*.. 81 - 92 205/55R16 51G Stufenheck; 81 - 132 205/60R16 51G Schrägheck; 205/65R16 51G Frontantrieb; 215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R16 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R16 92 721; 73C; 74C; 76U; 225/55R16 95 4GH Verkaufsbezeichnung: ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P-J/SW/V e4*2007/46*0308*.. 81 - 110 215/55R16 93 12Q; 5HA Nur ZAFIRA TOURER; 215/60R16 95 12Q Frontantrieb; 225/55R16 95 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74C; 76U; 4GH P-J/SW/V e4*2007/46*0308*.. 74 - 92 205/55R16 51G Nur ASTRA SPORTS 74 - 132 205/60R16 51G TOURER; Kombi; 205/65R16 51G Frontantrieb; 215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R16 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R16 92 721; 73C; 74C; 76U; 225/55R16 95 4GH Verkaufsbezeichnung: ASTRA VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P-J/V e4*2007/46*0309*.. 81 - 92 205/55R16 51G Stufenheck; 81 - 132 205/60R16 51G Schrägheck; 205/65R16 51G Frontantrieb; 215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R16 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R16 92 721; 73C; 74C; 76U; 225/55R16 95 4GH Verkaufsbezeichnung: OPEL SINTRA, VAUXHALL SINTRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GM 200 - e13*95/54*0018*.., 85 - 148 225/55R16-94 11A; 21B; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H; GME e13*98/14*0018*.. 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0339-09-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47938 ANLAGE: 80 OPEL Radtyp: AYAP Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 4GH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 10 10 709 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0339-09-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47938 ANLAGE: 80 OPEL Radtyp: AYAP Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 4HO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 10 10 042 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4PV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 13 34 83 93 ( nur e13*2007/46*1159*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.