Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863
Nr. :                      RA-000353-K0-015
Anlage-Nr. :               3d
Seite :                    1/5                                                     M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 60430


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                              CA 60430
Art des Sonderrades:                      einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                        LK 100
Radgröße:                                             6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                     38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                 100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                               64,10 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                     BOØ64,0/Ø54,1
geprüfte Radlast:                                      580 kg
bei Reifenabrollumfang:                              1980 mm

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke : Opel

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
H-B, GMIA                     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     110 Nm
                              M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
H00                           bis NT 07                                          110 Nm
                              Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
                              M12x1,25
                              ab NT 08                                           110 Nm
                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                              M12x1,5, Schaftlänge 30 mm




RA-000353-K0-015-03d~OP-4-100-54-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863
Nr. :                      RA-000353-K0-015
Anlage-Nr. :               3d
Seite :                    2/5                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 60430


Typ:                         H00
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0141*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 43 bis 59    Opel Agila               165/60R14                         A01) bis A10)
                                                                         B26)K33)
                                         185/50R14

                                         195/45R14
                                         G01)
e1*98/14*0141*12E     810/755(770)                                       4/100/54



Typ:                         H-B
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0135*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 69    Opel Agila              165/70R14                          A02) bis A10)
                                      A93)M00)

                                         175/65R14
                                         A01)A93)K04)

                                         175/70R14
                                         A01)K04)

                                         185/60R14
                                         A01)K03)K04)

                                         185/65R14
                                         A01)K03)K04)K28)

                                         195/60R14
                                         A01)K01)K04)K28)

                                         205/55R14
                                         A01)K01)K02)K28)

                                         205/60R14
                                         A01)K01)K02)K19)K28)
e4*2001/116*0135*08   835/800(800)                                       4/100/54




RA-000353-K0-015-03d~OP-4-100-54-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863
Nr. :                      RA-000353-K0-015
Anlage-Nr. :               3d
Seite :                    3/5                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 60430


Typ:                         GMIA
ABE / EG-Genehmigung:        e50*2001/116*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 63    Opel Agila LPG          165/70R14                         A02) bis A10)
                                      A93)M00)

                                        175/65R14
                                        A01)A93)K04)

                                        175/70R14
                                        A01)K04)

                                        185/60R14
                                        A01)K03)K04)

                                        185/65R14
                                        A01)K03)K04)K28)

                                        195/60R14
                                        A01)K01)K04)K28)

                                        205/55R14
                                        A01)K01)K02)K28)

                                        205/60R14
                                        A01)K01)K02)K19)K28)
e4*2001/116*0135*04   800/800(920)                                      4/100/54


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RA-000353-K0-015-03d~OP-4-100-54-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863
Nr. :                      RA-000353-K0-015
Anlage-Nr. :               3d
Seite :                    4/5                                                        M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 60430



A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B26) Auf einen ausreichenden Abstand des Felgeninnenhorns von mindestens 10 mm zum
     Handbremsseil an Achse 2 ist zu achten. Um dies zu erreichen, sind die Halteklammern
     der Bremsseile zu lösen, umzudrehen und innerhalb des Längslenkers wieder zu
     befestigen, so dass die Öse nach innen weist.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.

RA-000353-K0-015-03d~OP-4-100-54-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863
Nr. :                      RA-000353-K0-015
Anlage-Nr. :               3d
Seite :                    5/5                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 60430


     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskanten sind im Bereich von Schweller bis zum hinteren Stoßfänger auf eine
       Restbreite von ca. 5 mm komplett umzulegen,
     - der ins Radhaus ragende Befestigungspunkt des hinteren Stoßfängers ist auf eine
       Restbreite von ca. 7 mm abzuschleifen; die Ecke des hinteren Stoßfängers ist durch
       eine Blechschraube zu befestigen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist von oben (Restbreite der
       Stoßfängerkante oben wie umgelegte Radhauskante) nach unten auslaufend auf
       Serienbreite zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.

Die Anlage Nr. 3d mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 60430 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 28.12.2011




RA-000353-K0-015-03d~OP-4-100-54-ET38.docx