Gutachten 366-0275-12-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49292
ANLAGE: 30 OPEL Radtyp: TTDK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.03.2014
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Fahrzeughersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TTDK2GA38O566 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 575 1975 06/13
TTDK2GA38566 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 575 1975 06/13
TTDK2KA38O566 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 575 1975 06/13
TTDK2KA38566 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 575 1975 06/13
TTDK2SA38O566 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 575 1975 06/13
TTDK2SA38566 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 575 1975 06/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJO1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-F
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
OPEL G065 40 - 100 185/55R15-81 33H Stufenheck;
ASTRA-F 195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 33H 10B; 11B; 11G; 11H;
T92 e1*96/79*0074*.., 205/50R15-82 11A; 21B; 22B; 33H 12A; 51A; 71C; 71K;
e1*98/14*0074*.. 721; 725; 73C; 74A;
74P
OPEL G372 52 - 85 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
ASTRA-F- 195/50R15-82 12A; 51A; 71C; 71K;
CABR. 195/55R15 11A; 21B; 22B; 51G 721; 725; 73C; 74A;
T92/Conv e1*96/79*0076*.. 195/55R15-83 11A; 21B; 22B 74P
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J
T92 e1*96/79*0074*.., 40 - 85 185/55R15-81 11A; 22B; 33H Schrägheck;
e1*98/14*0074*.. 40 - 110 195/50R15-81 11A; 21M; 22B; 33H 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15-83 11A; 21M; 22B; 33H 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R15-85 11A; 21M; 22B; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
33H 74P
85 - 110 205/50R15 11A; 21M; 22B; 24J;
51G
T92/Kombi e1*96/79*0075*.., 40 - 100 185/55R15-81 11A; 22B nicht Pirschausf.;
e1*98/14*0075*.. 40 - 110 195/50R15-81 QEG; 11A; 21M; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22D 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15-83 QEG; 11A; 21M; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
22D 74P
205/50R15-85 QEG; 11A; 21M; 22B;
22D; 24J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0275-12-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49292
ANLAGE: 30 OPEL Radtyp: TTDK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.03.2014
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Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98 e1*97/27*0086*.., 48 185/55R15-81 Limousine; Stufenheck;
e1*98/14*0086*.. 48 - 92 185/65R15-88 11A; 22B; 22L Schrägheck;
T98/NB e1*97/27*0101*.., 195/55R15-84 11A; 22L; 5EA 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0101*.. 195/60R15-88 11A; 22B; 22L 12A; 51A; 71C; 71K;
T98V e1*97/27*0092*.. 205/50R15-86 11A; 22B; 22L; 24J 721; 725; 73C; 74A;
205/55R15-87 11A; 22B; 22L; 24J 74P; 915; QEV
225/50R15-90 11A; 22B; 22F; 22L;
24M; 57F; 57I
T98/KOMBI e1*97/27*0087*.., 48 185/55R15-81 Kombi;
e1*98/14*0087*.. 48 - 92 185/65R15-88 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
T98V e1*97/27*0092*.. 195/55R15-84 5EA 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R15-88 11A; 22B 721; 725; 73C; 74A;
205/50R15-86 11A; 22B; 24J 74P; 915
205/55R15-87 11A; 22B; 24J
225/50R15-90 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 57I
Verkaufsbezeichnung: COMBO VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Combo- e4*2007/46*0299*.. 48 - 66 185/55R15 85 5EG 4-Loch Radanschluss;
C/V 185/60R15 84 5EA; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 5EM 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R15 89 721; 725; 73C; 74A;
48 - 71 185/55R15C 51G 74P; 4CS
185/60R15 51G
185/60R15 88 54F
Verkaufsbezeichnung: COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Combo-C e1*2007/46*0291*.. 48 - 66 185/55R15 85 5EG 4-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*.. 185/60R15 84 5EA; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C- e1*2001/116*0327*.. 205/50R15 86 5EM 12A; 51A; 71C; 71K;
CN 205/50R15 89 721; 725; 73C; 74A;
Combo-C- e1*2007/46*0293*.. 48 - 71 185/55R15C 51G 74P; 4M6
CNG 185/60R15 51G
Combo-C- DE*2007/46*0129*.., 185/60R15 88 54F
Van e1*2007/46*0129*..
COMBO-C- K886
VAN
Combo-C- DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C- L620
VAN-CNG
Verkaufsbezeichnung: CORSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GMIB e50*2001/116*0001*.. 44 - 74 185/60R15 51G; 52J nur Corsa; 2-türig; 4-
185/65R15 51G türig;
195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/65R15 91 12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q; 4CS
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0275-12-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49292
ANLAGE: 30 OPEL Radtyp: TTDK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.03.2014
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Verkaufsbezeichnung: CORSA, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 44 - 74 185/60R15 51G; 52J nur Corsa; 2-türig; 4-
185/65R15 51G türig;
195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/65R15 91 12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q; 4CO
S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 74 175/65R15 84 12I Nur Adam;
175/70R15 86 12I 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R15 12T; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
185/65R15 12T; 51G 721; 725; 73C; 74A;
195/55R15 85 12I 74P; 76Q; 4CO
195/60R15 88 12I
195/65R15 91 12A
205/55R15 88 12A
205/60R15 91 12A
Verkaufsbezeichnung: Corsa Van
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D/VAN e1*2007/46*0505*.. 44 - 74 185/60R15 51G; 52J nur Corsa; 2-türig; 4-
185/65R15 51G türig;
195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/65R15 91 12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q; 4CS
Verkaufsbezeichnung: CORSA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D/V e50*2007/46*0055*.. 44 - 74 185/60R15 51G; 52J nur Corsa; 2-türig; 4-
185/65R15 51G türig;
195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/65R15 91 12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q; 4CS
Verkaufsbezeichnung: CORSA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-B G290 33 - 66 185/55R15-81 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 33J 12A; 51A; 71C; 71K;
195/50R15-81 11A; 22B; 22F; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24D; 33J 74P
CORSA-B G290 78 - 80 185/55R15-81 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 71C; 71K;
195/50R15-81 11A; 22B; 22F; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24D 74P
S93 e1*96/27*0053*.., 33 - 78 195/45R15-78 11A; 22B; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0053*.. 33J 12A; 51A; 71C; 71K;
195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24D; 33J; 54F 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0275-12-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49292
ANLAGE: 30 OPEL Radtyp: TTDK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.03.2014
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Verkaufsbezeichnung: CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C e1*98/14*0148*.. 43 - 92 185/55R15 82 11A; 21B; 22B; 24M 2-türig; 4-türig;
195/50R15 82 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 915
Verkaufsbezeichnung: CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C- L659 43 - 92 185/55R15 82 11A; 21B; 22B; 24M 2-türig; 4-türig;
VAN 195/50R15 82 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 915
Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92 185/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R15 88 11A; 22Q; 24M 721; 725; 73C; 74A;
205/50R15 86 11A; 24M 74P; 76Q; 4CS
205/55R15 88 11A; 21M; 22Q; 24M
Verkaufsbezeichnung: TIGRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X- e11*2001/116*0227*.. 51 - 92 185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
C/ROADSTE 185/60R15 84 12A; 51A; 71C; 71K;
R
195/50R15 82 721; 725; 73C; 74A;
195/55R15 85 74P; 76Q; 4CS
Verkaufsbezeichnung: TIGRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S93 e1*93/81*0014*.., 66 - 78 185/55R15 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
Coupe e1*95/54*0014*.., 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
e1*98/14*0014*.. 195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74A;
22L; 24C; 24D 74P
205/50R15-86 11A; 21B; 22B; 22F;
22L; 24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J96 e1*93/81*0030*.., 55 - 85 195/60R15-87 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*95/54*0030*.. 195/65R15-91 12A; 51A; 71C; 71K;
J96/Kombi e1*95/54*0044*.. 205/55R15-87 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
205/60R15-90 11A; 22B; 24J; 24M 74P
225/50R15-90 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D; 57I
225/55R15-92 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D; 686
60 - 85 195/65R15 51G
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0275-12-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49292
ANLAGE: 30 OPEL Radtyp: TTDK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.03.2014
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0275-12-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49292
ANLAGE: 30 OPEL Radtyp: TTDK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.03.2014
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22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
berücksichtigen.
4CO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 10 10 042 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ
kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4CS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 10 10 031 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ
kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4M6) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 10 10 031 ( nur
DE*2007/46*0129*..,DE*2007/46*0131*..,e1*2001/116*0327*..,e1*2007/46*0129*..,e1*2007/46*0291*..,e
1*2007/46*0293*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0275-12-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49292
ANLAGE: 30 OPEL Radtyp: TTDK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.03.2014
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R15
Hinterachse: 225/50R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/60R15
Hinterachse: 225/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0275-12-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49292
ANLAGE: 30 OPEL Radtyp: TTDK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 11.03.2014
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Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
QEG) Durch Nacharbeit des Federtellers ist im hinteren Radhaus eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
QEV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Opel Astra
ECO, die serienmäßig mit der Reifengröße 175/80 R14 ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.