TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 02-2587-A01-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller Volker Schmidt GmbH
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Auftraggeber Volker Schmidt GmbH
Gieschenhagen 2
23795 Bad Segeberg
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Space
Typ Space9016
Radgröße 9Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
- Space9016/Ø64/Ø56.6 4/100/56,6 25 560 1860
Kennzeichnungen
Herstellerzeichen Schmidt Germany (Firmenlogo)
Radtyp und Ausführung Space9016
Radgröße 9Jx16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen -
Herkunftsmerkmal -
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 -
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55172202) durchgeführt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im
Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Opel
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 02-2587-A01-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller Volker Schmidt GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Astra 48-92 215/40R16 R70 T82 T86 A02 A04 A05
T98, T98/NB, T98V 48-92 225/40R16 A06 A08 A09
e1*97/27, 48-92 225/45R16 R70 A12 A14 A18
98/14*0086*.., F10 Flh K03
0092*.., 0101*.. K41 K42 K44
K45 K49 K50
K56 L02 M01
Sth V16 S01
Opel Astra Car. 48-92 215/40R16 R70 T82 T86 A02 A04 A05
T98/Kombi, T98V 48-92 225/40R16 T85 A06 A08 A09
e1*97/27, 48-92 225/45R16 R70 A12 A14 A18
98/14*0087*.., F10 K03 K41
e1*97/27*0092*.. K42 K44 K45
K49 K50 K56
L02 M01 V16
S01
Opel Vectra 42-110 215/40R16 G69 R70 T82 T86 A02 A04 A05
Vectra A 42-110 225/40R16 A06 A08 A09
E947, /1 42-110 225/45R16 R70 A12 A14 A18
F00 F01 F02
F10 F11 K41
K42 K43 K44
K45 K49 K50
K56 M01 V16
S01
Opel Vectra 42-110 215/40R16 G69 R70 T82 T86 A02 A04 A05
Vectra A-CC 42-110 225/40R16 A06 A08 A09
E948, /1 42-110 225/45R16 R70 A12 A14 A18
F00 F01 F02
F10 F11 K41
K42 K43 K44
K45 K49 K50
K56 M01 V16
S01
Opel Vectra 55-110 215/40R16 G69 R70 T82 T86 A02 A04 A05
Vectra A-X 55-110 225/40R16 A06 A08 A09
E951, /1 55-110 225/45R16 R70 A12 A14 A18
F00 F01 F02
F10 F11 K41
K42 K43 K44
K45 K49 K50
K56 M01 V16
S01
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Vectra B 55-85 225/45R16 R70 A02 A04 A05
J96 A06 A08 A09
e1*93/81, 95/54, A12 A14 A18
98/14*0030*.. K42 K43 K44
K45 K49 K50
K56 M01 S01
Opel Vectra Caravan 55-85 225/45R16 R70 A02 A04 A05
J96/Kombi A06 A08 A09
e1*95/54, A12 A14 A18
98/14*0044*.. K42 K43 K44
K45 K49 K50
K56 M01 S01
Auflagen und Hinweise
A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.
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Nummer 02-2587-A01-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
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F00 Der Nachweis über die Fahrwerksfestigkeit bei Spurverbreiterung größer 2 % ist für das
Fahrzeug erbracht.
F01 Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit Stabilisator an Achse 1.
F02 Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit Stabilisator an Achse 2.
F10 An Achse 1 ist auf ausreichenden Abstand zwischen dem Sonderrad und den Fahrwerksteilen
zu achten.
F11 An Achse 2 ist auf ausreichenden Abstand zwischen dem Sonderrad und den Fahrwerksteilen
zu achten.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).
G69 Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit der Bereifung 195/60R15
ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die
Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise
Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
K03 An Achse 1 ist ggf. durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.
K49 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
M01 Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.
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R70 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).
T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).
V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 185/50R16 205/45R16
Nr. 2 195/40R16 215/35R16
Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16
Nr. 4 205/45R16 225/40R16
Nr. 5 205/50R16 225/45R16
Nr. 6 205/55R16 225/50R16, 245/45R16
Nr. 7 215/40R16 225/40R16, 245/35R16
Nr. 8 215/50R16 245/45R16
Nr. 9 215/55R16 235/50R16
Nr.10 225/40R16 245/35R16, 255/35R16
Nr.11 225/50R16 245/45R16
Nr.12 225/55R16 245/50R16
Nr.13 225/60R16 245/55R16
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
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Hersteller Volker Schmidt GmbH
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2002.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 17.Oktober 2002
Tufan 00044084.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim