Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 1 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R6704
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 53R6704.03
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast: 650 kg
bei Reifenabrollumfang: 2025 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Opel (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
A-H, A-H/C, A-H/SW, Calibra-A, Com- Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP 40356 110 Nm
bo-C, Corsa-C, GMIB, GMIC, GMIH, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
GMIJ, J96, J96/KOMBI, Kadett-E, Ka-
dett-E-Cabrio, Kadett-E-Caravan, Ka-
dett-E-CC, Opel Astra-F, Opel Astra-F-
Cabrio, Opel Astra-F-Caravan, Opel
Astra-F-CC, Opel Astra-F-Lieferwagen,
S93Coupe, S-D, T92, T92/Conv,
T92/Kombi, T98, T98/Kombi, T98/NB,
T98C, Vectra-A, Vectra-A-CC, Vectra-
A-X, X01Monocab, X-C/Roadster
RA-000575-A0-104-10b~OP-4-100-56_5-ET38_53R6704.doc
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Nr. : RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 2 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Typ: Kadett-E-CC
ABE / EG-Genehmigung: D559; D559/1; D559/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 115 Kadett-E 215/40R16 A01) bis A10)
K03a)K12)K26)K38)K39)
Typ: Kadett-E-Caravan
ABE / EG-Genehmigung: D560; D560/1; D560/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 85 Kadett- E-Caravan 215/40R16 A01) bis A10)
K03a)K12)K26) K38)K39)
4/100/56,5
Typ: Kadett-E
ABE / EG-Genehmigung: E023; E023/1; E023/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 95 Kadett-E 215/40R16 A01) bis A10)
K03a)K12)K26)K38)K39)
4/100/56,5
Typ: Kadett-E-Cabrio
ABE / EG-Genehmigung: E388; E388/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Kadett-E-Cabrio 215/40R16 A01) bis A10)
K03a)K12)K26)K38)K39)
4/100/56,6
RA-000575-A0-104-10b~OP-4-100-56_5-ET38_53R6704.doc
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Nr. : RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 3 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Typ: Vectra-A
ABE / EG-Genehmigung: E947; E947/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 110 Vectra 205/45R16 A01) bis A10)
G08) K03a)K13)K15)K22)K35)
205/50R16
215/45R16
225/45R16
K04a)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K04a)K13)K15)
K22)K35)V00n)
E947/1/NT10E 945/840 4/100/56,6
Typ: Vectra-A-CC
ABE / EG-Genehmigung: E948; E948/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 110 Vectra 205/45R16 A01) bis A10)
G08) K03a)K13)K15)
K22)K35)
205/50R16
215/45R16
225/45R16
K04a)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K04a)K13)K15)
K22)K35)V00n)
E948/1/NT10E 945/840 4/100/56,6
Typ: Vectra-A-X
ABE / EG-Genehmigung: E951; 951/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 100 Vectra 4 x 4 205/50R16 A01) bis A10)
K03a)K13)K15)K22)
110 Vectra 2000 225/45R16
K04a)
E951/1NT7E 935/930 4/100/56,5
RA-000575-A0-104-10b~OP-4-100-56_5-ET38_53R6704.doc
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Nr. : RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 4 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Typ: Calibra-A
ABE / EG-Genehmigung: F406
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Calibra 205/45R16 A01) bis A10)
G08) K03a)K13)K22)
205/50R16
215/45R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K03a)K13)K22)V00n)
F406/NT15E 915/830 4/100/56,5
Typ: Opel Astra-F-Caravan
ABE / EG-Genehmigung: F854
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 110 Astra Caravan 205/45R16 A01) bis A10)E42)
K03a)K13)K18)K22)K36)
215/40R16
F854/NT15E 900/860 4/100/56,6
Typ: Opel Astra-F-CC
ABE / EG-Genehmigung: F857
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 110 Astra 205/45R16 A01) bis A10) E42)
K03a)K13)K18)K22)K36)
215/40R16
F857/NT14E 900/765 4/100/56,6
Typ: Opel Astra-F
ABE / EG-Genehmigung: G065
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 100 Astra 205/45R16 A01) bis A10) E42)
K03a)K13)K18)K22)K36)
215/40R16
G065/NT11E 900/765 4/100/56,6
RA-000575-A0-104-10b~OP-4-100-56_5-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 5 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Typ: Opel Astra-F-Cabrio
ABE / EG-Genehmigung: G372
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 85 Astra Cabrio 205/45R16 A01) bis A10) E42)
K03a)K13)K18)K22)K36)
215/40R16
G372/NT08E 850/800 4/100/56,6
Typ: Opel Astra-F-Lieferwagen
ABE / EG-Genehmigung: F972
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 55 Astra Lieferwagen GL 205/45R16 A01) bis A10)E42)
K03a)K13)K18)K22)K36)
215/40R16
G372/NT08 850/800 4/100/56,5
Typ: T92/Conv
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Astra-F-Cabrio 205/45R16 A01) bis A10)E42)
K03)K13)K18)K22)K36)
215/40R16
e1*96/79*0076*00 865/800 4/100/56,5
Typ: T92/Kombi
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 100 Astra-F Caravan 205/45R16 A01) bis A10)E42)
K03)K13)K18)K22)K36)
215/40R16
e1*96/79*0075*04E 900/845 (925) 4/100/56,6
Typ: T92
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0074*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 100 Astra-F, 205/45R16 A01) bis A10) E42)
Astra-F-CC K03)K13)K18)K22)K36)
215/40R16
e1*96/79*0074*03E 900/800 (900) 4/100/56,6
RA-000575-A0-104-10b~OP-4-100-56_5-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 6 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Typ: S93Coupe
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0014*.. , e1*95/54*0014*.. , e1*98/14*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 78 Opel Tigra-A, 195/45R16 A01) bis A10)
Vauxhall Tigra K37)
e1*98/14*0014*11E 805/650 4/100/56,5
Typ: J96
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0030*.. , e1*95/54*0030*.. , e1*98/14*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 92 Opel Vectra-B, 195/50R16 A02) bis A10)
Opel Vectra-B-CC
205/50R16
A01)G09)K15)K18)
225/45R16
A01)K15)K18)
205/55R16
A01)G10)K15)K18)K43)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10) G09)
K15)K18)V00n)
e1*98/14*0030*17E 1055/945(1000) 4/100/56,5
Typ: J96/KOMBI
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0044*.. , e1*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 92 Opel Vectra-B-Caravan 205/50R16 A01) bis A10)
G09)K15)K18)
225/45R16
K15)K18)
205/55R16
G10)K15)K18)K43)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10) G09)
K15)K18)V00n)
e1*95/54*0044*13E 1055/1025(1080) 4/100/56,5
RA-000575-A0-104-10b~OP-4-100-56_5-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 7 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Typ: T98
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0086*.. , e1*98/14*0086*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 92 Astra-G-CC 195/50R16 A02) bis A10)E20)
205/45R16
A01)K43)
205/50R16
A01)K43)
215/40R16
A01)K43)
225/45R16
A01)K16)K43)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)E20)
K16)K43)V00n)
e1*98/14*0086*22 1035/820(895) 4/100/56,5
Typ: T98/Kombi
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0087*.. , e1*98/14*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 92 Astra-G-Caravan 195/50R16 A02) bis A10)
205/45R16
205/50R16
215/40R16
225/45R16
A01)K15)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K15)V00n)
e1*97/27*0087*21E 1005/885(960) 4/100/56,5
RA-000575-A0-104-10b~OP-4-100-56_5-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 8 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Typ: T98/NB
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0101*.. , e1*98/14*0101*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 92 Astra-G 195/50R16 A02) bis A10)
(Stufenheck 4-türig)
205/45R16
A01)K43)
205/50R16
A01)K43)
215/40R16
A01)K43)
225/45R16
A01)K16)K43)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K16)K43)V00n)
e1*98/14*0101*18E 1035/810(885) 4/100/56,5
Typ: T98C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 92 Astra-G-Coupe, 195/50R16 A02) bis A10)
Astra -G-Cabrio
205/45R16
A01)K43)
205/50R16
A01)K43)
225/45R16
A01)K16)K43)
zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K16)K43)V00n)
e1*98/14*0132*15E 955/845(905) 5/110/65
RA-000575-A0-104-10b~OP-4-100-56_5-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 9 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Typ: Corsa-C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0148*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 92 Corsa C 195/40R16 A01) bis A10)
K54)
195/45R16
K55)
215/40R16
K56)K57)
e1*98/14*0148*12E 880/760(805) 4/100/56,5
Typ: Combo-C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0179*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 66 Combo C 195/45R16 A01) bis A10)
(nur Fahrzeugausführungen T84) K54)K55)
mit zul. Achslasten bis 960
kg) 205/45R16
T87)
48 bis 66 Combo C 225/45R16 A01) bis A10)
G33)K56)K57) K54)K55)
e1*98/14*0179*21 910/1110(1110) 4/100/56,5
Typ: X01Monocab
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0215*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 92 Meriva-A 195/50R16 A01) bis A10)
K03)K04)K67)
205/45R16
e1*2001/116*0215*17 1005/950(975) 4/100/56,5
Typ: GMIC
ABE / EG-Genehmigung: e50*2001/116*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 77 Meriva LPG 195/50R16 A01) bis A10)
K03)K04)K67)
205/45R16
e50*2007/46*0002*04 960/950(975) 4/100/56,5
RA-000575-A0-104-10b~OP-4-100-56_5-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 10 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Typ: X-C/Roadster
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0227*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 92 Tigra 195/45R16 A02) bis A10)
195/50R16
A01)K04)
205/45R16
A01)K04)
205/50R16
A01)K04)
215/45R16
A01)K04)
225/45R16
A01)K03) K04)K28)
e11*2001/116*0227*08 895/680(0) 4/100/56,5
Typ: A-H
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0261*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Astra (4-Loch) 205/50R16 A02) bis A10)
A93a)
205/55R16
A93a)
e1*2001/116*0261*18E 985/860(930) 4/100/56,5
Typ: A-H
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0344*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 85 Astra (4-Loch) 205/50R16 A02) bis A10)
A93a)
205/55R16
A93a)
e1*2007/46*0344*01 1070/860(930) 4/100/56,5
RA-000575-A0-104-10b~OP-4-100-56_5-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 11 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Typ: A-H
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0246*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Astra H DUAL-FUEL 205/50R16 A02) bis A10)
(4-Loch) A93a)
205/55R16
A93a)
e11*2001/116*0246*00E 890/860(925) 4/100/56,5
Typ: GMIH
ABE / EG-Genehmigung: e50*2001/116*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 85 Astra LPG (4-Loch) 205/50R16 A02) bis A10)
A93a)
205/55R16
A93a)
e50*2007/46*0007*02 930/930 4/100/56,5
Typ: A-H/SW
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0293*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Astra Station Wagon 205/50R16 A02) bis A10)
(4-Loch) A93a)
205/55R16
A93a)
e1*2001/116*0293*13 990/940(1000) 4/100/56,5
Typ: A-H
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0247*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Astra Caravan Dual-Fuel, 205/50R16 A02) bis A10)
Astra Estate Dual-Fuel A93a)
(Kombi 4-Loch)
205/55R16
A93a)
e11*2001/116*0247*00E 900/940(1000) 4/100/56,5
Typ: GMIJ
ABE / EG-Genehmigung: e50*2001/116*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 85 Astra Station Wagon LPG 205/50R16 A02) bis A10)
(4-Loch) A93a)
205/55R16
A93a)
e50*2007/46*0008*01 940/940(0) 4/100/56,5
RA-000575-A0-104-10b~OP-4-100-56_5-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 12 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Typ: A-H/SW
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0341*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 85 Astra Station Wagon 205/50R16 A02) bis A10)
(4-Loch) A93a)
205/55R16
A93a)
e1*2007/46*0341*01 1075/940(1000 4/100/56,5
Typ: A-H/C
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Astra GTC, 205/50R16 A02) bis A10)
Astra Twin Top / Cabrio A93a)
(4-Loch)
205/55R16
A93a)
e4*2001/116*0094*14 955/955(1050) 4/100/56,5
Typ: S-D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 74 Corsa (4-Loch) 195/55R16 A02) bis A10)
A93a)
205/50R16
225/45R16
e1*2001/116*0379*14 955/800(845) 4/100/56,5
Typ: GMIB
ABE / EG-Genehmigung: e50*2001/116*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 66 Corsa LPG (4-Loch) 195/55R16 A02) bis A10)
A93a)
205/50R16
225/45R16
e50*2007/46*0001*03 855/800(845) 4/100/56,5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
RA-000575-A0-104-10b~OP-4-100-56_5-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 13 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen die als 3-Liter oder 5-Liter Auto eingestuft sind.
E42) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifen-
größe 165R14 ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000575-A0-104-10b~OP-4-100-56_5-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 14 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen
(§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-
Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
G08) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 205/55R15, bzw. 195/60R15
ausgerüstet sind, ist die Auflage G01) zu beachten.
G09) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 175/70R14 ausgerüstet
sind, ist die Auflage G01) zu beachten. (J96)
G33) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 185/60R15 oder 175/70R14 nicht bereits
serienmäßig eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G10) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 175/70R14 und/oder
185/70R14 ausgerüstet sind, ist die Auflage G01) zu beachten.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
gung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maß-
nahmen erforderlich sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
gung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig
noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich
sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entspre-
chend zu kürzen.
RA-000575-A0-104-10b~OP-4-100-56_5-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 15 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
K15) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel-
ler komplett umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umge-
legten Radhauskante zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klem-
men bzw. auszuschneiden.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K35) Gilt für Fz.-Ausführungen mit 2,0 l-Motor ab ABE-Nr. E947/1 NT03, bzw. E948/1 NT04
(größere Spurweite Achse 2):
An Achse 2 sind zusätzlich die Radhauskanten ab Radmitte bis Seitenschweller ganz um-
und anzulegen.
K36) An Achse 2 ist das Radhaus, im Bereich von 200 mm vor und 100 mm hinter der Radmit-
te, in einer Höhe von ca. 70 mm bis ca. 100 mm oberhalb der Radhausausschnittkante,
an den Außenkotflügel anzulegen.
K37) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maß-
nahmen erforderlich:
- Die Radhausausschnittkante ist im Bereich oberhalb des seitlichen Kunststoffschwellers
umzulegen.
- Die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffschwellers ist ab der Oberkante, auf einer
Länge von ca. 100 mm, auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen.
K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination im vorderen rechten
Radhaus zu gewährleisten, ist die Befestigung der Ölkühlerschläuche so zu versetzen,
dass sie nicht ins Radhaus ragt. (Kontrolle der ausreichenden Freigängigkeit durch Kreis-
fahrt möglich.)
K39) An Achse 1 ist durch Nacharbeit im Stoßstangenbereich für ausreichende Freigängigkeit
zu sorgen. (Kontrolle der ausreichenden Freigängigkeit durch Kreisfahrt möglich.)
K43) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszu-
schneiden.
K54) An Achse 2 sind die Kanten der Kunststoffverbreiterungen im Bereich vom Schweller bis
Übergang zum hinteren Stoßfänger auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen. Die ins
Radhaus ragenden Enden der Befestigungsschrauben der Verbreiterungen sind bis auf
Höhe der Befestigungsmuttern zu kürzen.
K55) An Achse 2 sind die ins Radhaus ragenden Kanten des Kunststoffstoßfängers im Be-
reich bis 45° hinter der Radmitte auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen.
RA-000575-A0-104-10b~OP-4-100-56_5-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. : 10b
Seite : 16 / 16 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
K56) An Achse 2 sind die ins Radhaus ragenden Kanten des Kunststoffstoßfängers im Be-
reich bis 65° hinter der Radmitte auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen.
K57) An Achse 2 sind die Radhausblechkanten des Radausschnitts (unterhalb der Kunststoff-
verbreiterungsschalen) um ca. 10 mm nach außen aufzuweiten.
K67) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maß-
nahmen erforderlich:
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante auf
einer Länge von ca. 120 mm auf eine Restbreite von max. 15 mm (unmittelbar bis an
den Schraubenkopf) zu kürzen,
- die dahinter liegende Blechkante ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett nach
außen zu treiben,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 120 mm unterhalb der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke).
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
lers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
Die Anlage Nr. 10b mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutach-
ten für die Sonderräder Typ 53R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 03.12.2010
RA-000575-A0-104-10b~OP-4-100-56_5-ET38_53R6704.doc