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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-E0-104
Anlage-Nr. :               21b
Seite :                    1/4                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   42R665
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                          42R6654.23
Radgröße:                                                6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                         45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                    68,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast:                                          630 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  1995 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Opel (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
T98, T98/Kombi, T98/NB, T98C Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                ZP40356 110 Nm
                             M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




RA-000477-E0-104-21b~OP-4-100-56_5-ET45_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-E0-104
Anlage-Nr. :               21b
Seite :                    2/4                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ:                         T98
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0086*.. , e1*98/14*0086*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 92    Astra-G-CC               195/50R16                            A02) bis A10)E20)

                                          205/45R16

                                          205/50R16
                                          A01)K43)

e1*98/14*0086*22    1035/820(895)                                           4/100/56,5



Typ:                          T98/Kombi
ABE / EG-Genehmigung:         e1*97/27*0087*.. , e1*98/14*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 92    Astra-G-Caravan           195/50R16                           A02) bis A10)

                                          205/45R16

                                          205/50R16

e1*97/27*0087*21E   1005/885(960)                                           4/100/56,5



Typ:                            T98/NB
ABE / EG-Genehmigung:           e1*97/27*0101*.. , e1*98/14*0101*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 92    Astra-G                     195/50R16                         A02) bis A10)E20)
              (Stufenheck 4-türig)
                                          205/45R16

                                          205/50R16
                                          A01)K43)

e1*98/14*0101*18E   1035/810(885)                                           4/100/56,5



Typ:                          T98C
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 92    Astra-G-Coupe,            195/50R16                           A02) bis A10)E20)
              Astra -G-Cabrio
                                        205/45R16

                                          205/50R16
                                          A01)K43)

e1*98/14*0132*15E   955/845(905)                                            5/110/65




RA-000477-E0-104-21b~OP-4-100-56_5-ET45_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-E0-104
Anlage-Nr. :               21b
Seite :                    3/4                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen die als 3-Liter oder 5-Liter Auto eingestuft sind.


RA-000477-E0-104-21b~OP-4-100-56_5-ET45_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-E0-104
Anlage-Nr. :               21b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


K43) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.


Die Anlage Nr. 21b mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R665 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 18.08.2010




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