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							Gutachten 366-0227-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 19 OPEL                                                     Radtyp: TREY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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Fahrzeughersteller                        : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-   zul.       zul.     gültig
                                                                      loch   werkstoff       Rad-       Abroll   ab
             Kennzeichnung                   Kennzeichnung            (mm)                   last       umf.     Fertig
             Rad                             Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
TREY2SA38566 PCD100 ET38                     Ø60.1 Ø56.6                  56,6    Kunststoff    615      2007     07/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : AEZ Artikel Nr. ZJO1
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 85      215/45R17           51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0344*..
                                               215/45R17 87        11A; 368                   12K; 51A; 71C; 71K;
                                               225/45R17 90        11A; 367                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P
A-H/NB         e1*2001/116*0454*..     85 - 103 215/45R17          51G                        Limousine;
                                                                                              Stufenheck;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 85 215/45R17                51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/45R17 87             11A; 368                   12K; 51A; 71C; 71K;
                                          225/45R17 90             11A; 367                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 85 215/45R17                 51G                        Cabrio; Coupe;
                                         215/45R17 87              11A; 368                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/45R17 90              11A; 367                   12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 85 215/45R17                51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0341*..
                                               215/45R17 87        11A; 368                   12K; 51A; 71C; 71K;
                                               225/45R17 90        11A; 367                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 19 OPEL                                                     Radtyp: TREY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-F
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
OPEL         G065              40 - 92         205/40R17-84       11A; 21B; 22B; 22D; 24J; Stufenheck;
ASTRA-F                                        Reinf              33J; 364                 10B; 11B; 11G; 11H;
T92          e1*96/79*0074*..,                 215/40R17-83       11A; 21B; 22B; 22D; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
               e1*98/14*0074*..                                   33J; 364; 54A            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
OPEL           G372                  52 - 85   205/40R17-84       11A; 21B; 22B; 22D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               Reinf
ASTRA-F-                                       215/40R17-83       11A; 21B; 22B; 22D; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
CABR.                                                             54A                      721; 725; 73C; 74A;
T92/Conv       e1*96/79*0076*..                                                            74P
T92            e1*96/79*0074*..,     40 - 110 205/40R17           11A; 21B; 22B; 22D; 24J; Schrägheck;
               e1*98/14*0074*..                                   33J; 364; 631            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R17-83       11A; 21B; 22B; 22D; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  33J; 364; 54A            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
T92/Kombi      e1*96/79*0075*..,     40 - 110 205/40R17           QDY; 11A; 21B; 22B;      nicht Pirschausf.;
               e1*98/14*0075*..                                   22D; 24J; 364; 5DA; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R17-83       QDY; 11A; 21B; 22B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  22D; 24C; 364; 54A       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 48 - 85         215/40R17 83  11A; 21B; 22B; 22L; 24C;         Limousine;
               e1*98/14*0086*..                              24M; 5DW                         Stufenheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,     48 - 92   205/40R17 84 11A; 21B; 22B; 22L; 24J;          Schrägheck;
               e1*98/14*0101*..                              5EA                              10B; 11B; 11G; 11H;
T98V           e1*97/27*0092*..                215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L; 24C;         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             24M; 5DW                         721; 725; 73C; 74A;
                                               215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 22L; 24C;          74P; 915; QEV
                                                             24M
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,     48 - 92   205/40R17 84 11A; 21B; 22B; 24J; 5EA           Kombi;
               e1*98/14*0087*..                215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 24C;               10B; 11B; 11G; 11H;
T98V           e1*97/27*0092*..                              24M; 5DW                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                               215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 24C; 24M           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 915

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                       Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 92 205/40R17 80W 11A; 21B; 22B; 22L; 5DA;                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     51U                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                       205/45R17 84 11A; 21B; 22B; 22L; 5EA                   721; 725; 73C; 74A;
                                       215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L; 5DW                  74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 19 OPEL                                                     Radtyp: TREY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     CORSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
GMIB         e50*2001/116*0001*.. 44 - 74      205/45R17 84                                   2-türig; 4-türig;
S-D          e1*2001/116*0379*..               215/40R17 83       QF0                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R17          11A; 22M; 51G               12A; 51A; 71C; 71K;
                                               215/45R17 87       QF0; 11A; 22M               721; 725; 73C; 74A;
                                               225/45R17 91       11A; 21P; 22H; 22M;         74P
                                                                  24M; 362

Verkaufsbezeichnung:     Corsa Van
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
S-D/VAN      e1*2007/46*0505*.. 44 - 74        205/45R17 84                                   2-türig; 4-türig;
                                               215/40R17 83       QF0                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R17          11A; 22M; 51G               12A; 51A; 71C; 71K;
                                               215/45R17 87       QF0; 11A; 22M               721; 725; 73C; 74A;
                                               225/45R17 91       11A; 21P; 22H; 22M;         74P
                                                                  24M; 362

Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  43 - 92         205/40R17 80       11A; 21B; 22B; 24D; 24J;    2-türig; 4-türig;
                                                                  54A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/35R17 79       nicht Dieselmotor; 11A;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  21B; 22B; 22F; 24D; 24J;    721; 725; 73C; 74A;
                                                                  5CN                         74P; 915
                                               215/35R17 83       11A; 21B; 22B; 22F; 24D;
                                                                  24J

Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
CORSA-C-     L659             43 - 92          205/40R17 80       11A; 21B; 22B; 24D; 24J;    2-türig; 4-türig;
VAN                                                               54A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/35R17 79       nicht Dieselmotor; 11A;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  21B; 22B; 22F; 24D; 24J;    721; 725; 73C; 74A;
                                                                  5CN                         74P; 915
                                               215/35R17 83       11A; 21B; 22B; 22F; 24D;
                                                                  24J

Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92         205/45R17          11A; 22Q; 24M; 51G          10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R17 87       11A; 21M; 22Q; 24M          12A; 51A; 71C; 71K;
                                     64 - 92   205/40R17 84       11A; 24M; 5EA               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     TIGRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
X-           e11*2001/116*0227*.. 51 - 92      205/40R17 80                                   10B; 11B; 11G; 11H;
C/ROADSTE                                      205/45R17          51G                         12A; 51A; 71C; 71K;
R
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 19 OPEL                                                     Radtyp: TREY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 85         215/45R17 87       11A; 22B; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*95/54*0030*..                225/45R17-90       11A; 22B; 24J; 24M          12A; 51A; 71C; 71K;
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 19 OPEL                                                     Radtyp: TREY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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22B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und Anlegen der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
     eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
     berücksichtigen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 19 OPEL                                                     Radtyp: TREY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
368) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (verschiedene Lenkgetriebe in der Serie) kann es möglich sein, dass die Freigängigkeit der
     Rad/Reifenkombination ausreichend ist.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51U) Der Radhersteller hat den Kunden über den vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu informieren.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5CN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 865kg.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 19 OPEL                                                     Radtyp: TREY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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                                                                                                        Seite: 7 von 7
      Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
      beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
QDY) Durch Nacharbeit des Federtellers im hinteren Radhaus ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
QEV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Opel Astra
     ECO, die serienmäßig mit der Reifengröße 175/80 R14 ausgerüstet sind.
QF0) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Opel-Katalognummer 3 22 192 (Distanzplatte Farbe Rot, Höhe
     12 mm), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die
     serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige
     Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße
     215/45R17 bzw. 225/35R18 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom
     Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
     Bei Nachrüstung ist der fachgerechte Einbau nach OPEL Werkstattinformationsystem TIS 2000 von der
     Fachwerkstatt zu bestätigen und der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich
     anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
     Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO
     unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
     FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog
     zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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