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							Gutachten 366-0169-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 25 OPEL                                                       Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                  Stand: 28.10.2011
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Fahrzeughersteller                         : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 5 1/2 J X 14 H2                 Einpreßtiefe (mm)     : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/4                           Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mitten Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                        loch   werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung                Kennzeichnung          (mm)                   last      umf.     Fertig
                    Rad                          Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
TREH2KA35D5         PCD100 ET35                  Ø60.1 Ø56.6                 56,6   Kunststoff    560     1890     10/09
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TREH2KA35W5         PCD100 ET35                  Ø60.1 Ø56.6                 56,6   Kunststoff     560     1890 03/09
66
TREH2KA35566        PCD100 ET35                  Ø60.1 Ø56.6                 56,6   Kunststoff     560     1890 05/09
TREH2SA35D5         PCD100 ET35                  Ø60.1 Ø56.6                 56,6   Kunststoff     560     1890 10/09
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TREH2SA35W5         PCD100 ET35                  Ø60.1 Ø56.6                 56,6   Kunststoff     560     1890 03/09
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TREH2SA35566        PCD100 ET35                  Ø60.1 Ø56.6                 56,6   Kunststoff     560     1890 05/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJO1
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-F
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                 Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
OPEL         G065              40 - 100           175/65R14         51G                          Stufenheck;
ASTRA-F                                           185/60R14         11A; 22B; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
T92          e1*96/79*0074*..,                    185/65R14-85      11A; 22B                     12A; 51A; 71C; 71K;
               e1*98/14*0074*..                   195/60R14-85      11A; 22B; 24J                721; 725; 73C; 74A;
                                                  205/55R14-85      11A; 22B; 24J                74P
OPEL           G065                    40 - 60    175/65R14         51G                          Stufenheck;
ASTRA-F                                           185/60R14         11A; 22B; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
T92            e1*96/79*0074*..,                  185/65R14-85      11A; 22B                     12A; 51A; 71C; 71K;
               e1*98/14*0074*..                   195/60R14-85      11A; 22B; 24J                721; 725; 73C; 74A;
                                                  205/55R14-85      11A; 22B; 24J                74P
OPEL           G372                    52 - 85    175/65R14         51G                          10B; 11B; 11G; 11H;
ASTRA-F-                                          175/65R14-82      51J                          12A; 51G; 71C; 71K;
CABR.                                             185/60R14         51G                          721; 725; 73C; 74A;
T92/Conv       e1*96/79*0076*..                   185/60R14-82      51J                          74P; 76J
                                                  185/65R14-85      51J
                                                  195/60R14-85      11A; 22B; 24J
                                                  205/55R14-85      11A; 22B; 24J
T92            e1*96/79*0074*..,       40 - 60    175/65R14         11A; 22B; 51G                Schrägheck;
               e1*98/14*0074*..                   185/60R14         11A; 22B; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  185/65R14-85      11A; 22B                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  195/60R14-85      11A; 22B; 24J                721; 725; 73C; 74A;
                                                  205/55R14-85      11A; 22B; 24J                74P



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 25 OPEL                                                     Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 28.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-F
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
T92          e1*96/79*0074*.., 40 - 85 185/65R14-85               11A; 22B                    Schrägheck;
             e1*98/14*0074*..  40 - 110 175/65R14                 11A; 22B; 51G               10B; 11B; 11G; 11H;
                                        185/60R14                 11A; 22B; 51G               12A; 51A; 71C; 71K;
                                        195/60R14-85              11A; 22B; 24J               721; 725; 73C; 74A;
                                        205/55R14-85              11A; 22B; 24J               74P
T92/Kombi    e1*96/79*0075*.., 40 - 100 185/65R14-85              11A; 22B                    nicht Pirschausf.;
             e1*98/14*0075*..  40 - 110 175/65R14                 11A; 22B; 51G               10B; 11B; 11G; 11H;
                                        185/60R14                 11A; 22B; 51G               12A; 51A; 71C; 71K;
                                        195/60R14-85              11A; 22B; 24J               721; 725; 73C; 74A;
                                        205/55R14-85              11A; 22B; 24J               74P
T92/Kombi    e1*96/79*0075*.., 42 - 60 175/65R14                  11A; 22B; 51G               nicht Pirschausf.;
             e1*98/14*0075*..           185/60R14                 11A; 22B; 51G               10B; 11B; 11G; 11H;
                                        185/65R14-85              11A; 22B                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                        195/60R14-85              11A; 22B; 24J               721; 725; 73C; 74A;
                                        205/55R14-85              11A; 22B; 24J               74P

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 48              165/70R14          51G                         Limousine;
             e1*98/14*0086*..  48 - 85         175/70R14          51G                         Stufenheck;
T98/NB       e1*97/27*0101*.., 48 - 92         185/65R14          51G                         Schrägheck;
               e1*98/14*0101*..                185/70R14          51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
T98V           e1*97/27*0092*..                195/60R14-86       11A; 22L                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                               195/65R14-89       11A; 22L                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76J; 915; QEV
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,     48 - 85   175/70R14          51G                         Kombi;
               e1*98/14*0087*..      48 - 92   185/65R14          51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
T98V           e1*97/27*0092*..                185/70R14          51G                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                               195/60R14-86                                   721; 725; 73C; 74A;
                                               195/65R14-89                                   74P; 76J; 915

Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
Combo-C      e1*2007/46*0291*..  48 - 66       175/65R14          51G                         4-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*..                       175/70R14          51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,               185/60R14 86       5EM                         12A; 51A; 71C; 71K;
               e1*2007/46*0129*..
Van                                            195/60R14 86       5EM; 54F                    721; 725; 73C; 74A;
COMBO-C-       K886                                                                           74P; 76J
VAN
Combo-C-       DE*2007/46*0131*..
Van-CNG

Verkaufsbezeichnung:     CORSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
GMIB         e50*2001/116*0001*.. 44 - 74      185/70R14 88                                   2-türig; 4-türig;
S-D          e1*2001/116*0379*..               195/65R14 89                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/60R14 88                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76J




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 25 OPEL                                                     Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 28.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     Corsa Van
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
S-D/VAN      e1*2007/46*0505*.. 44 - 74        185/70R14 88                                   2-türig; 4-türig;
                                               195/65R14 89                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/60R14 88                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:    CORSA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
CORSA-B      G290             78 - 80          165/65R14          11A; 24C; 24D; 51G          10B; 11B; 11G; 11H;
                                               175/65R14          11A; 22B; 24C; 24D; 51G     12A; 51A; 71C; 71K;
                                               185/55R14-78       11A; 22B; 22F; 24C; 24D     721; 725; 73C; 74A;
                                               185/60R14          11A; 22B; 22F; 24C; 24D;    74P
                                                                  51G
CORSA-B        G290                  33 - 66   165/65R14          11A; 24C; 24D; 33H; 51G     10B; 11B; 11G; 11H;
                                               165/65R14-78       11A; 24C; 24D; 33H          12A; 51A; 71C; 71K;
                                               175/60R14-78       11A; 24C; 24D; 33H          721; 725; 73C; 74A;
                                               185/55R14-78       11A; 22B; 22F; 24C; 24D;    74P
                                                                  33H
                                               185/60R14-82       11A; 22B; 22F; 24C; 24D;
                                                                  33H
S93            e1*96/27*0053*..,     33 - 66   175/60R14-78       11A; 22B; 24C; 24D; 33J     10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0053*..                185/60R14-82       11A; 21B; 22B; 22F; 24C;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  24D; 33J; 54F               721; 725; 73C; 74A;
                                     33 - 78   165/65R14          11A; 24D; 24J; 51G          74P
                                               185/55R14-78       11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
                                                                  24D; 33J
                                     78        175/65R14          11A; 22B; 24C; 24D;
                                                                  51G; 52J
                                               185/60R14          11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
                                                                  24D; 51G

Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  43 - 66         175/65R14          11A; 21B; 22B; 24M; 51G 2-türig; 4-türig;
                                               185/60R14 82       11A; 21B; 22B; 24M      10B; 10S; 11B; 11G;
                                               195/60R14 86       11A; 21B; 22B; 24M      11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76J; 915
CORSA-C        e1*98/14*0148*..      43 - 66   175/65R14          11A; 21B; 22B; 24M; 51G 2-türig; 4-türig;
                                               185/60R14 82       11A; 21B; 22B; 24M      10B; 10S; 11B; 11G;
                                               195/60R14 86       11A; 21B; 22B; 24M      11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76J; 915

Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
CORSA-C- L659                 43 - 66          175/65R14          11A; 21B; 22B; 24M; 51G     2-türig; 4-türig;
VAN                                            185/60R14 82       11A; 21B; 22B; 24M          10B; 10S; 11B; 11G;
                                               195/60R14 86       11A; 21B; 22B; 24M          11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76J; 915




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 25 OPEL                                                     Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 28.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
CORSA-C- L659                 43 - 66          175/65R14          11A; 21B; 22B; 24M; 51G     2-türig; 4-türig;
VAN                                            185/60R14 82       11A; 21B; 22B; 24M          10B; 10S; 11B; 11G;
                                               195/60R14 86       11A; 21B; 22B; 24M          11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76J; 915

Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 64 - 66         175/70R14          51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               185/65R14 86                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                               195/60R14 86       11A; 24M                    721; 725; 73C; 74A;
                                               195/65R14 89       11A; 24M                    74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     TIGRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
S93          e1*93/81*0014*..,  66 - 78        175/65R14          11A; 24M; 51G               10B; 11B; 11G; 11H;
Coupe        e1*95/54*0014*..,                 185/60R14          11A; 24D; 24J; 51G          12A; 51A; 71C; 71K;
               e1*98/14*0014*..                195/60R14-85       11A; 24D; 24J               721; 725; 73C; 74A;
                                               205/55R14-85       11A; 22B; 22F; 24D; 24J     74P

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 85         175/70R14          51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*95/54*0030*..                185/70R14-88                                   12A; 51A; 71C; 71K;
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..                195/65R14-89       11A; 22B                    721; 725; 73C; 74A;
                                               205/60R14-88       11A; 22B; 24J; 24M          74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 25 OPEL                                                     Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 28.10.2011
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und Anlegen der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen und Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
     Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
     eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
     berücksichtigen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 25 OPEL                                                     Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 28.10.2011
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 25 OPEL                                                     Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 28.10.2011
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QEV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Opel Astra
     ECO, die serienmäßig mit der Reifengröße 175/80 R14 ausgerüstet sind.




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