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							Gutachten 366-0172-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 41 OPEL                                                         Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                  Stand: 11.04.2012
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Fahrzeughersteller                           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                     Einpreßtiefe (mm)     : 44
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                           Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                     Mitten Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                          loch   werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung                  Kennzeichnung          (mm)                   last      umf.     Fertig
                    Rad                            Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
EBK2SA44O56         PCD100 ET44                    Ø60.1 Ø56.6                 56,6   Kunststoff    575     1975     01/12
6
EBK2SA44566         PCD100 ET44                    Ø60.1 Ø56.6                 56,6   Kunststoff     575     1975 03/11


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel Nr. ZJO1
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-F
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
OPEL         G065              40 - 100             185/55R15-81      33H                          Stufenheck;
ASTRA-F                                             195/50R15-82      33H                          10B; 11B; 11G; 11H;
T92          e1*96/79*0074*..,                      195/55R15         51G                          12A; 51A; 71K; 721;
               e1*98/14*0074*..                     195/55R15-84      33H                          73C; 74A; 74P
OPEL           G372                      52 - 85    185/55R15-81                                   10B; 11B; 11G; 11H;
ASTRA-F-                                            195/50R15-82                                   12A; 51A; 71K; 721;
CABR.                                               195/55R15         51G                          73C; 74A; 74P
T92/Conv       e1*96/79*0076*..                     195/55R15-84
                                                    205/50R15-85      11A; 22D
OPEL           G372                      52 - 85    185/55R15-81                                   10B; 11B; 11G; 11H;
ASTRA-F-                                            195/50R15-82                                   12A; 51A; 71K; 721;
CABR.                                               195/55R15         51G                          73C; 74A; 74P
T92/Conv       e1*96/79*0076*..                     195/55R15-84
T92            e1*96/79*0074*..,         40 - 100   185/55R15-81      33H                          Schrägheck;
               e1*98/14*0074*..                     195/50R15-81      33H                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/55R15         51G                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                    195/55R15-84      33H                          73C; 74A; 74P
                                         40 - 110   205/50R15-85      33H
T92/Kombi      e1*96/79*0075*..,         40 - 100   185/55R15-81                                   nicht Pirschausf.;
               e1*98/14*0075*..          40 - 110   195/50R15-82      QEG; 11A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/55R15         QEG; 11A; 51G                12A; 51A; 71K; 721;
                                                    195/55R15-84      QEG; 11A                     73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 41 OPEL                                                   Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 11.04.2012
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 48 - 92        185/65R15-88                                  Limousine;
               e1*98/14*0086*..               195/60R15-88                                  Stufenheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,              205/50R15-86      11A; 22L                    Schrägheck;
               e1*98/14*0101*..               205/55R15-87      11A; 22L                    10B; 11B; 11G; 11H;
T98V           e1*97/27*0092*..                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 915;
                                                                                            QEV

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 92 185/65R15                51G; 52J                    Cabrio; Coupe;
                                       195/60R15                51G                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                            51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                            74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
Combo-C      e1*2007/46*0291*..  48 - 66      185/55R15 85      5EG                         4-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*..                      185/60R15 84      11A; 5EA; 54F               10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C-     e1*2001/116*0327*.. 48 - 71      185/55R15C        51G                         12A; 51A; 71K; 721;
CN                                            185/60R15         51G                         73C; 74A; 74P
Combo-C-     e1*2007/46*0293*..               185/60R15 88      54F
CNG
Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,
               e1*2007/46*0129*..
Van
COMBO-C-       K886
VAN
Combo-C-       DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C-       L620
VAN-CNG

Verkaufsbezeichnung:    CORSA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
CORSA-B      G290             78 - 80         185/55R15-81      11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-81      11A; 24C; 24D               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P
CORSA-B        G290                 33 - 66   185/55R15-81      11A; 24J; 24M; 33J          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-81      11A; 24C; 24D; 33J          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  43 - 92        185/55R15 82                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15 82                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 915




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 41 OPEL                                                   Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 11.04.2012
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Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
CORSA-C- L659                 43 - 92         185/55R15 82                                  10B; 11B; 11G; 11H;
VAN                                           195/50R15 82                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 915

Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92        185/60R15         51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/55R15 85                                  12K; 51A; 71K; 721;
                                              195/60R15 88      11A; 21M                    73C; 74A; 74P; 76Q
X01Monocab e1*2001/116*0215*..      51 - 92   185/60R15         12T; 51G                    Reifen mit
                                                                                            Schneeketten;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                            71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     TIGRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
X-           e11*2001/116*0227*.. 51 - 92     185/55R15         12T; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
C/ROADSTE                                     185/60R15         12A; 51G                    51A; 71K; 721; 73C;
R
                                                                                            74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     TIGRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
S93          e1*93/81*0014*..,  66 - 78       185/55R15         11A; 24J; 24M; 51G          10B; 11B; 11G; 11H;
Coupe        e1*95/54*0014*..,                                                              12A; 51A; 71K; 721;
               e1*98/14*0014*..                                                             73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 85        195/60R15-87                                  10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*95/54*0030*..               195/65R15-91                                  12K; 51A; 71K; 721;
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..               205/55R15-87                                  73C; 74A; 74P
                                              205/60R15-90
                                    60 - 85   195/65R15         51G

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 41 OPEL                                                   Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 11.04.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 6
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 41 OPEL                                                   Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 11.04.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 6
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
     Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
     eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
     berücksichtigen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 41 OPEL                                                   Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 11.04.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 6
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
QEG) Durch Nacharbeit des Federtellers ist im hinteren Radhaus eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
QEV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Opel Astra
     ECO, die serienmäßig mit der Reifengröße 175/80 R14 ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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