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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-E0-104
Anlage-Nr. :               32a
Seite :                    1/5                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   42R665
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                         42R6655.040
Radgröße:                                                6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                         39 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     105 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   56,62 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast:                                          755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               : Adam Opel AG, 65423 Rüsselsheim

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
P-J, P-J/SW, P-J/V, J-A          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               2150     110 Nm
                                 M12x1,5




RA-000477-E0-104-32a~OP-5-105-56_5-ET39_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-E0-104
Anlage-Nr. :               32a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
P-J                               e1*2007/46*0141*..
P-J/SW                            e4*2007/46*0204*..
P-J/V                             e4*2007/46*0309*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
64 bis 103      Opel Astra, Astra Sports   205/60R16                         A02) bis A10)
                Tourer                     A93)
                (Limousine, Kombi)
                                           205/65R16
                                           A93)G2B)

                                           215/55R16
                                           A93)

                                           215/60R16
                                           A93)G3L)

                                           225/55R16
                                           A93)

                                           235/50R16
                                           A93)

                                           235/55R16
                                           A93)G3L)




RA-000477-E0-104-32a~OP-5-105-56_5-ET39_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-E0-104
Anlage-Nr. :               32a
Seite :                    3/5                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
J-A                            e4*2007/46*0537*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103      Opel Mokka              195/65R16                         A02) bis A10)
                                        A93)

                                         195/70R16
                                         A93)

                                         205/65R16
                                         A93)

                                         205/70R16

                                         215/60R16
                                         A93)

                                         215/65R16

                                         225/60R16

                                         235/55R16

                                         235/60R16




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




RA-000477-E0-104-32a~OP-5-105-56_5-ET39_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-E0-104
Anlage-Nr. :               32a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G2B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-E0-104
Anlage-Nr. :               32a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


G3L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
     225/45R18, 235/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

Die Anlage Nr. 32a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R665 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 31.10.2012




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