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							Gutachten 366-0171-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 31 OPEL                                                        Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                   Stand: 06.12.2012
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Fahrzeughersteller                           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                  Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                        loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung               Kennzeichnung        (mm)                     last     umf.     Fertig
                       Rad                         Zentrierring                                  (kg)     (mm)     datum
TREK2KA38D566          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø56.6              56,6    Kunststoff      575    1975     03/11
TREK2KA38O566          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø56.6              56,6    Kunststoff      575    1975     11/12
TREK2KA38T566          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø56.6              56,6    Kunststoff      575    1975     06/10
TREK2KA38W566          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø56.6              56,6    Kunststoff      575    1975     03/09
TREK2KA38566           PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø56.6              56,6    Kunststoff      575    1975     05/09
TREK2SA38D566          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø56.6              56,6    Kunststoff      575    1975     03/11
TREK2SA38O566          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø56.6              56,6    Kunststoff      575    1975     11/12
TREK2SA38T566          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø56.6              56,6    Kunststoff      575    1975     06/10
TREK2SA38W566          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø56.6              56,6    Kunststoff      575    1975     03/09
TREK2SA38566           PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø56.6              56,6    Kunststoff      575    1975     05/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJO1
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-F
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
OPEL         G065              40 - 100             185/55R15-81      33H                        Stufenheck;
ASTRA-F                                             195/50R15-82      11A; 21B; 22B; 33H         10B; 11B; 11G; 11H;
T92          e1*96/79*0074*..,                      205/50R15-82      11A; 21B; 22B; 33H         12A; 51A; 71C; 71K;
               e1*98/14*0074*..                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 74P
OPEL           G372                      52 - 85    185/55R15-81                                 10B; 11B; 11G; 11H;
ASTRA-F-                                            195/50R15-82                                 12A; 51A; 71C; 71K;
CABR.                                               195/55R15         11A; 21B; 22B; 51G         721; 725; 73C; 74A;
T92/Conv       e1*96/79*0076*..                     195/55R15-83      11A; 21B; 22B              74P
                                                    205/50R15-85      11A; 21B; 22B; 24J
T92            e1*96/79*0074*..,         40 - 85    185/55R15-81      11A; 22B; 33H              Schrägheck;
               e1*98/14*0074*..          40 - 110   195/50R15-81      11A; 21M; 22B; 33H         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/55R15-83      11A; 21M; 22B; 33H         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    205/50R15-85      11A; 21M; 22B; 24J; 33H    721; 725; 73C; 74A;
                                         85 - 110   205/50R15         11A; 21M; 22B; 24J; 51G    74P
T92/Kombi      e1*96/79*0075*..,         40 - 100   185/55R15-81      11A; 22B                   nicht Pirschausf.;
               e1*98/14*0075*..          40 - 110   195/50R15-81      QEG; 11A; 21M; 22B;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      22D
                                                    195/55R15-83      QEG; 11A; 21M; 22B;        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      22D
                                                    205/50R15-85      QEG; 11A; 21M; 22B;        721; 725; 73C; 74A;
                                                                      22D; 24J                   74P



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 31 OPEL                                                   Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 06.12.2012
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 48             185/55R15-81                               Limousine;
             e1*98/14*0086*..  48 - 92        185/65R15-88      11A; 22B; 22L            Stufenheck;
T98/NB       e1*97/27*0101*..,                195/55R15-84      11A; 22L; 5EA            Schrägheck;
               e1*98/14*0101*..               195/60R15-88      11A; 22B; 22L            10B; 11B; 11G; 11H;
T98V           e1*97/27*0092*..               205/50R15-86      11A; 22B; 22L; 24J       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/55R15-87      11A; 22B; 22L; 24J       721; 725; 73C; 74A;
                                              225/50R15-90      11A; 22B; 22F; 22L; 24M; 74P; 915; QEV
                                                                57F; 57I
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,    48        185/55R15-81                               Kombi;
               e1*98/14*0087*..     48 - 92   185/65R15-88      11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
T98V           e1*97/27*0092*..               195/55R15-84      5EA                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/60R15-88      11A; 22B                 721; 725; 73C; 74A;
                                              205/50R15-86      11A; 22B; 24J            74P; 915
                                              205/55R15-87      11A; 22B; 24J
                                              225/50R15-90      11A; 22B; 22F; 24M; 57F;
                                                                57I

Verkaufsbezeichnung:     COMBO VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
Combo-       e4*2007/46*0299*.. 48 - 66       185/55R15 85      5EG                         4-Loch Radanschluss;
C/V                                           185/60R15 84      5EA; 54F                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15 86      5EM                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/50R15 89                                  721; 725; 73C; 74A;
                                    48 - 71   185/55R15C        51G                         74P; 4RH
                                              185/60R15         51G
                                              185/60R15 88      54F

Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
Combo-C      e1*2007/46*0291*..  48 - 66      185/55R15 85      5EG                         4-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*..                      185/60R15 84      5EA; 54F                    10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C-     e1*2001/116*0327*..              205/50R15 86      5EM                         12A; 51A; 71C; 71K;
CN                                            205/50R15 89                                  721; 725; 73C; 74A;
Combo-C-     e1*2007/46*0293*..  48 - 71      185/55R15C        51G                         74P; 4RH
CNG                                           185/60R15         51G
Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,              185/60R15 88      54F
               e1*2007/46*0129*..
Van
COMBO-C-       K886
VAN
Combo-C-       DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C-       L620
VAN-CNG

Verkaufsbezeichnung:     CORSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
GMIB         e50*2001/116*0001*.. 44 - 74     185/60R15         51G; 52J                    2-türig; 4-türig;
S-D          e1*2001/116*0379*..              185/65R15         51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R15         51G                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                              195/65R15 91                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76Q; 4GH


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 31 OPEL                                                   Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 06.12.2012
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Verkaufsbezeichnung:     Corsa Van
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
S-D/VAN      e1*2007/46*0505*.. 44 - 74       185/60R15         51G; 52J                    2-türig; 4-türig;
                                              185/65R15         51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R15         51G                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                              195/65R15 91                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76Q; 4GH

Verkaufsbezeichnung:     CORSA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
S-D/V        e50*2007/46*0055*.. 44 - 74      185/60R15         51G; 52J                    2-türig; 4-türig;
                                              185/65R15         51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R15         51G                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                              195/65R15 91                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76Q; 4GH

Verkaufsbezeichnung:    CORSA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-B      G290             33 - 66         185/55R15-81      11A; 22B; 22F; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                33J                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/50R15-81      11A; 22B; 22F; 24C; 24D; 721; 725; 73C; 74A;
                                                                33J                      74P
CORSA-B        G290                 78 - 80   185/55R15-81      11A; 22B; 22F; 24C; 24D  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-81      11A; 22B; 22F; 24C; 24D  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
S93            e1*96/27*0053*..,    33 - 78   195/45R15-78      11A; 22B; 24C; 24D; 33J 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0053*..               195/50R15-82      11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                33J; 54F                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  43 - 92        185/55R15 82      11A; 21B; 22B; 24M      2-türig; 4-türig;
                                              195/50R15 82      11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 915

Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
CORSA-C- L659                 43 - 92         185/55R15 82      11A; 21B; 22B; 24M      2-türig; 4-türig;
VAN                                           195/50R15 82      11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 915




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 31 OPEL                                                   Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 06.12.2012
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Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92        185/60R15         51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/55R15 85      11A; 24M                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/60R15 88      11A; 22Q; 24M               721; 725; 73C; 74A;
                                              205/50R15 86      11A; 24M                    74P; 76Q; 4GH
                                              205/55R15 88      11A; 21M; 22Q; 24M

Verkaufsbezeichnung:     TIGRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
X-           e11*2001/116*0227*.. 51 - 92     185/55R15 82                                  10B; 11B; 11G; 11H;
C/ROADSTE                                     185/60R15 84                                  12A; 51A; 71C; 71K;
R
                                              195/50R15 82                                  721; 725; 73C; 74A;
                                              195/55R15 85                                  74P; 76Q; 4GH

Verkaufsbezeichnung:     TIGRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
S93          e1*93/81*0014*..,  66 - 78       185/55R15         11A; 21B; 22B; 22L; 24J;    10B; 11B; 11G; 11H;
Coupe        e1*95/54*0014*..,                                  24M; 51G                    12A; 51A; 71C; 71K;
               e1*98/14*0014*..               195/50R15-82      11A; 21B; 22B; 22F; 22L;    721; 725; 73C; 74A;
                                                                24C; 24D                    74P
                                              205/50R15-86      11A; 21B; 22B; 22F; 22L;
                                                                24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 85        195/60R15-87                                  10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*95/54*0030*..               195/65R15-91                                  12A; 51A; 71C; 71K;
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..               205/55R15-87      11A; 22B; 24J; 24M          721; 725; 73C; 74A;
                                              205/60R15-90      11A; 22B; 24J; 24M          74P
                                              225/50R15-90      11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
                                                                24D; 57I
                                              225/55R15-92      11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
                                                                24D; 686
                                    60 - 85   195/65R15         51G

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 31 OPEL                                                   Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 06.12.2012
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      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 31 OPEL                                                    Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                               Stand: 06.12.2012
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       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
     Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
     eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
     berücksichtigen.
4GH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 709 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4RH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 709 ( nur
     DE*2007/46*0129*..,DE*2007/46*0131*..,e1*2001/116*0327*..,e1*2007/46*0129*..,e1*2007/46*0291*..,e
     1*2007/46*0293*..,e4*2007/46*0299*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 31 OPEL                                                   Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 06.12.2012
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      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/60R15
                    Hinterachse:                          225/55R15
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
QEG) Durch Nacharbeit des Federtellers ist im hinteren Radhaus eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
QEV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Opel Astra
     ECO, die serienmäßig mit der Reifengröße 175/80 R14 ausgerüstet sind.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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