Gutachten 366-0179-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 24 OPEL Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 20.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 8
Fahrzeughersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
EBP2SA38B566 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 615 2105 01/12
EBP2SA38O566 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 615 2105 10/11
EBP2SA38566 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 615 2105 04/11
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJO1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 85 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0344*..
205/55R16 90 QFA 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76U; 4BH
Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 85 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 90 QFA 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76U; 4BH
Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 85 205/55R16 51G Cabrio; Coupe;
205/55R16 90 QFA 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76U; 4BH
Verkaufsbezeichnung: ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 85 205/55R16 90 QFA 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0341*..
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76U; 4BH
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 24 OPEL Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 20.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 8
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-F
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
OPEL G065 40 - 100 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22D; 22F; Stufenheck;
ASTRA-F 24J; 33J; 364 10B; 11B; 11G; 11H;
T92 e1*96/79*0074*.., 215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 22D; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
e1*98/14*0074*.. 33J; 364 721; 73C; 74A; 74P
215/45R16-85 11A; 21B; 22B; 22D; 24C;
33J; 364; 54A
225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 22D; 24C;
33J; 364; 66D
OPEL G372 52 - 85 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
ASTRA-F- 215/40R16-82 11A; 21B; 22D; 24C 12A; 51A; 71C; 71K;
CABR. 225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 22D; 24C 721; 73C; 74A; 74P
T92/Conv e1*96/79*0076*..
T92 e1*96/79*0074*.., 40 - 110 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; Schrägheck;
e1*98/14*0074*.. 33J; 364 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 24C; 33J; 12A; 51A; 71C; 71K;
364 721; 73C; 74A; 74P
215/45R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 33J;
364; 54A
225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 33J;
364; 66D
T92/Kombi e1*96/79*0075*.., 40 - 110 205/45R16-83 QDY; 11A; 21B; 22B; nicht Pirschausf.;
e1*98/14*0075*.. 22D; 24J; 364 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16-82 QDY; 11A; 21B; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
22D; 24C; 364 721; 73C; 74A; 74P
215/45R16-85 QDY; 11A; 21B; 22B;
22D; 24C; 364; 54A
225/40R16-85 QDY; 11A; 21B; 22B;
22D; 24C; 364; 66D
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98 e1*97/27*0086*.., 48 - 85 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; Limousine;
e1*98/14*0086*.. 5DW Stufenheck;
T98/NB e1*97/27*0101*.., 48 - 92 205/45R16 83W 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; Schrägheck;
e1*98/14*0101*.. 5DW 10B; 11B; 11G; 11H;
T98V e1*97/27*0092*.. 205/50R16-87 11A; 21B; 22B; 22L; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R16-89 11A; 22B; 22F; 22L; 24M; 721; 73C; 74A; 74P;
57F; 685 915; QEV
T98/KOMBI e1*97/27*0087*.., 48 - 92 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 5DW Kombi;
e1*98/14*0087*.. 205/50R16-87 11A; 21B; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
T98V e1*97/27*0092*.. 225/45R16-89 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K;
685 721; 73C; 74A; 74P;
915
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98C e1*98/14*0132*.. 74 - 92 205/50R16 87 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R16 86 11A; 21B; 22B; 22L 721; 73C; 74A; 74P
225/45R16 89 11A; 22B; 22L; 24M; 57F;
685
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 24 OPEL Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 20.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 8
Verkaufsbezeichnung: COMBO VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Combo- e4*2007/46*0299*.. 48 - 66 195/45R16 84 5EA 4-Loch Radanschluss;
C/V 205/45R16 83 5DW; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 87 5ET; 54F 12A; 51A; 71C; 71K;
48 - 71 195/50R16 51G 721; 73C; 74A; 74P;
195/50R16 88 4MH
Verkaufsbezeichnung: COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Combo-C e1*2007/46*0291*.. 48 - 66 195/45R16 84 5EA 4-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*.. 205/45R16 83 5DW; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C- e1*2001/116*0327*.. 205/45R16 87 5ET; 54F 12A; 51A; 71C; 71K;
CN 48 - 71 195/50R16 51G 721; 73C; 74A; 74P;
Combo-C- e1*2007/46*0293*.. 195/50R16 88 4MH
CNG
Combo-C- DE*2007/46*0129*..,
e1*2007/46*0129*..
Van
COMBO-C- K886
VAN
Combo-C- DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C- L620
VAN-CNG
Verkaufsbezeichnung: CORSA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-B G290 78 - 80 195/45R16-78 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 721; 73C; 74A; 74P
24D
CORSA-B G290 33 - 66 195/45R16-78 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 33J 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 721; 73C; 74A; 74P
24D; 33J
S93 e1*96/27*0053*.., 33 - 78 195/45R16-80 11A; 22B; 24C; 24D; 33J; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0053*.. 364; 367; 54F 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C e1*98/14*0148*.. 43 - 92 195/45R16 80 11A; 21B; 22B; 24M 2-türig; 4-türig;
205/40R16 83 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R16 82 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 721; 73C; 74A; 74P;
915
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 24 OPEL Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 20.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 8
Verkaufsbezeichnung: CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C- L659 43 - 92 195/45R16 80 11A; 21B; 22B; 24M 2-türig; 4-türig;
VAN 205/40R16 83 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R16 82 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 721; 73C; 74A; 74P;
915
Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92 195/50R16 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 87 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R16 11A; 21M; 22L; 22Q; 24J; 721; 73C; 74A; 74P;
24M; 51G 76U; 4BH
215/45R16 86 11A; 22Q; 24M
64 - 92 195/50R16 84 11A; 24M; 5EA
Verkaufsbezeichnung: TIGRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X- e11*2001/116*0227*.. 51 - 92 195/45R16 80 10B; 11B; 11G; 11H;
C/ROADSTE 195/50R16 84 11A; 21P 12A; 51A; 71C; 71K;
R
205/45R16 83 721; 73C; 74A; 74P;
4BH
Verkaufsbezeichnung: TIGRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S93 e1*93/81*0014*.., 66 - 78 195/45R16-80 11A; 21B; 22B; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
Coupe e1*95/54*0014*.., 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
e1*98/14*0014*.. 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22F; 22L; 721; 73C; 74A; 74P
24C; 24D
215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 22F; 22L;
24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J96 e1*93/81*0030*.., 55 - 85 205/50R16-86 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*95/54*0030*.. 205/55R16-88 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
J96/Kombi e1*95/54*0044*.. 225/45R16-89 11A; 22B; 24C; 24D; 685 721; 73C; 74A; 74P
225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
24D; 57T
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 24 OPEL Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 20.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 8
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 24 OPEL Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 20.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 8
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
berücksichtigen.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4BH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 10 10 709 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ
kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4MH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 10 10 709 ( nur
DE*2007/46*0129*..,DE*2007/46*0131*..,e1*2001/116*0327*..,e1*2007/46*0129*..,e1*2007/46*0291*..,e
1*2007/46*0293*..,e4*2007/46*0299*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben
kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 24 OPEL Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 20.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 8
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/50R16
Hinterachse: 225/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 24 OPEL Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 20.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 8
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
QDY) Durch Nacharbeit des Federtellers im hinteren Radhaus ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
QEV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Opel Astra
ECO, die serienmäßig mit der Reifengröße 175/80 R14 ausgerüstet sind.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
(unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
haben.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.