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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                11a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      54R7704
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                             54R7704.23
Radgröße:                                                    7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                            45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
Lochzahl:                                                        4
Mittenlochdurchmesser:                                       68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast:                                             675 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2010 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Adam Opel AG, bzw. General Motors Espana S.A.,

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
GMIB, J96, J96/KOMBI,              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP 40356 110 Nm
OpelAstra-F, OpelAstra-F-          M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Cabrio, OpelAstra-F-CC, S-D,
S-D/VAN, T92, T92/Conv,
T92/Kombi, T98, T98/CNG,
T98/Kombi, T98/NB, T98C,
X-C/Roadster



Typ:                         OpelAstra-F-CC
ABE / EG-Genehmigung:        F857
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 42 bis 110   Astra F-CC              205/40R17                              A01) bis A10)
                                      G01)K03a)K22)K36)                      K16)

F857/NT14E      900/765                                                      4/100/56,6




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                11a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


Typ:                         OpelAstra-F
ABE / EG-Genehmigung:        G065
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 42 bis 100   Astra F                 205/40R17                           A01) bis A10)
                                      G01)K03a)K22)K36)                   K16)

G065/NT11E          900/765                                               4/100/56,5



Typ:                          OpelAstra-F-Cabrio
ABE / EG-Genehmigung:         G372
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 85    Astra Cabrio GL          205/40R17                          A01) bis A10)
                                       G01)K03a)K22)K36)                  K16)

G372/NT08E          850/800                                               4/100/56,5



Typ:                         T92
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0074*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 100   Astra-F,                 205/40R17                          A01) bis A10)
              Astra F-CC               G01)K03)K22)K36)                   K16)

e1*96/79*0074*04E   900/800 (900)                                         4/100/56,6



Typ:                          T92/Kombi
ABE / EG-Genehmigung:         e1*96/79*0075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 100   Astra-F Caravan           205/40R17                         A01) bis A10)E42)
                                        G01)K03)K22)K36)                  K16)

e1*96/79*0075*04E   900/845 (925)                                         4/100/56,6



Typ:                         T92/Conv
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 85    Astra-F-Cabrio           205/40R17                          A01) bis A10)
                                       G01)K03)K22)K36)                   K16)

e1*96/79*0076*00E   865/800                                               4/100/56,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                11a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


Typ:                          J96
ABE / EG-Genehmigung:         e1*93/81*0030*.. , e1*95/54*0030*.. , e1*98/14*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 92    Opel Vectra-B,            205/45R17                                 A01) bis A10)
              Opel Vectra-B-CC          G09)                                      K15)K18)

                                          215/45R17
                                          K22)K43)
e1*98/14*0030*17E   1055/945(1000)                                                4/100/56,5



Typ:                          J96/KOMBI
ABE / EG-Genehmigung:         e1*95/54*0044*.. , e1*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 92    Opel Vectra-B-Caravan     205/45R17                                 A01) bis A10)
                                                                                  K15)K18)
                                          215/45R17
                                          K22)K43)
e1*95/54*0044*13E   1055/1025(1080)                                               4/100/56,5



Typ:                          T98
ABE / EG-Genehmigung:         e1*97/27*0086*.. , e1*98/14*0086*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 92    Astra-G-CC                  205/45R17                               A02) bis A10)
              (Schrägheck 3- und 5-türig)
                                          215/40R17


e1*98/14*0086*22E   1015/820(895)                                                 4/100/56,5



Typ:                          T98/Kombi
ABE / EG-Genehmigung:         e1*97/27*0087*.. , e1*98/14*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 92    Astra-G-Caravan           205/45R17                                 A02) bis A10)

                                          215/40R17

e1*98/14*0087*21E   1005/885(960)                                                 4/100/56,5



Typ:                            T98/NB
ABE / EG-Genehmigung:           e1*97/27*0101*.. , e1*98/14*0101*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 92    Astra-G                     205/45R17                               A02) bis A10)
              (Stufenheck 4-türig)
                                          215/40R17


e1*98/14*0101*18E   1035/820(895)                                                 4/100/56,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                11a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


Typ:                          T98C
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 92    Astra-G-Coupe ,          205/45R17                         A02) bis A10)
              Astra-G-Cabrio
                                       215/40R17

e1*98/14*0132*15E       915/845(905)                                     4/100/56,5



Typ:                          T98/CNG
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0216*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 71           Astra-G-Caravan-CNG      205/45R17                         A02) bis A10)

                                          215/40R17

e1*2001/116*0216*03     885/1000 (1050)                                  4/100/56,5



Typ:                         X-C/Roadster
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0227*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 92    Tigra                   205/40R17                          A02) bis A10)

                                          205/45R17

e11*2001/116*0227*08E   895/680(0)                                       4/100/56,5


Typ:                         S-D
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 74    Corsa (4-Loch)          205/45R17                          A02) bis A10)

                                          215/40R17

                                          215/45R17
e1*2001/116*0379*19     955/800(845)                                     4/100/56,5



Typ:                         S-D/VAN
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0505*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 70    Corsa (4-Loch)          205/45R17                          A02) bis A10)

                                          215/40R17

                                          215/45R17
e1*2007/46*0505*02      955/820(845)                                     4/100/56,5




RA-000668-A0-104-11a~OP-4-100-56_5-ET45_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     5/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


Typ:                         GMIB
ABE / EG-Genehmigung:        e50*2001/116*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 59 bis 66    Corsa LPG (4-Loch)      205/45R17                         A02) bis A10)

                                        215/40R17

                                        215/45R17
e50*2007/46*0001*06   855/800(845)                                      4/100/56,5



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




RA-000668-A0-104-11a~OP-4-100-56_5-ET45_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E42) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße 165R14 ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G09) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 175/70R14 ausgerüstet
     sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
     vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
     Maßnahmen erforderlich sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.



RA-000668-A0-104-11a~OP-4-100-56_5-ET45_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     7/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R7704


K36) An Achse 2 ist das Radhaus im Bereich von 200 mm vor und 100 mm hinter der Radmitte
     in einer Höhe von ca. 70 mm bis ca. 100 mm oberhalb der Radhausausschnittkante an
     den Außenkotflügel anzulegen.

K43) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.



Die Anlage Nr. 11a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 20.02.2012




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