Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Gutachten 366-0013-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49248
ANLAGE: 6 OPEL                                                       Radtyp: 640
Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 24.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 6

Fahrzeughersteller                         : OPEL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.     zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-     Abroll     ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                    last     umf.       Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   (kg)     (mm)       datum
D3 100435566        PCD 100                    Ø72.2/Ø56.6                 56,6    Kunststoff    620    1960       11/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 85        215/45R17 87                                10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0344*..
                                                 225/45R17 90      QFA                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 85 215/45R17 87                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 90             QFA                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 85 215/45R17 87                                        Cabrio; Coupe;
                                         225/45R17 90 QFA                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 85 215/45R17 87                                       10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0341*..
                                                 225/45R17 90      QFA                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0013-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49248
ANLAGE: 6 OPEL                                                    Radtyp: 640
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 24.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 6
Verkaufsbezeichnung:    ASTRA-F
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
ASTRA-F-     F854             40 - 110 215/40R17-83             QDY; 11A; 21B; 22B;       nicht Pirschausf.;
CARAVAN                                                         22F; 24C; 24M; 364;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                54A
OPEL           F972                                                                       12A; 51A; 71K; 721;
ASTRA-F-                                                                                  725; 73C; 74A; 74P
LFW
T92/Kombi      e1*96/79*0075*..,
               e1*98/14*0075*..
OPEL           G065                 40 - 100 215/40R17-83       11A; 21B; 22B; 22F;       Stufenheck;
ASTRA-F                                                         24C; 24M; 33J; 364;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                54A
T92            e1*96/79*0074*..,                                                          12A; 51A; 71K; 721;
               e1*98/14*0074*..                                                           725; 73C; 74A; 74P
OPEL           G372                 52 - 85   215/40R17-83      11A; 21B; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
ASTRA-F-                                                        24M; 54A                  12A; 51A; 71K; 721;
CABR.                                                                                     725; 73C; 74A; 74P
T92/Conv       e1*96/79*0076*..
OPEL           F857                 40 - 110 215/40R17-83       11A; 21B; 22B; 22F;       Schrägheck;
ASTRA-F-                                                        24C; 24M; 33J; 364;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                54A
CC                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
T92            e1*96/79*0074*..,                                                          725; 73C; 74A; 74P
               e1*98/14*0074*..

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 48 - 85        215/40R17 83  11A; 21B; 22B; 22L;           Limousine; Stufenheck;
               e1*98/14*0086*..                             24C; 24M; 5DW                 Schrägheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,    48 - 92   215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L;           10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0101*..                             24C; 24M; 5DW                 12A; 51A; 71K; 721;
T98V           e1*97/27*0092*..               215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 22L;            725; 73C; 74A; 74P;
                                                            24C; 24M                      915; QEV
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,    48 - 92   215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 24C;            Kombi;
               e1*98/14*0087*..                             24M; 5DW                      10B; 11B; 11G; 11H;
T98V           e1*97/27*0092*..               215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 24C;            12A; 51A; 71K; 721;
                                                            24M
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          915

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 92 215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L;                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     5DW
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:    CALIBRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
CALIBRA-     F406             85 - 110 215/40R17-83             11A; 21B; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                51E
A                                             215/45R17 87      11A; 21B; 22B; 22F;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24C; 51E; 54A             725; 73C; 74A; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0013-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49248
ANLAGE: 6 OPEL                                                    Radtyp: 640
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 24.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 6
Verkaufsbezeichnung:     CORSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
GMIB         e50*2001/116*0001*.. 44 - 74     215/45R17         11A; 21P; 22H; 22M;       Nur Corsa; 2-türig; 4-
                                                                24M; 51G                  türig;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92        215/40R17 87      11A; 22Q; 24D; 24J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          FFJ

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
VECTRA-A E947                 42 - 95         215/40R17-83      11A; 21B; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
VECTRA-      E948                                               33H; 51E                  12A; 51A; 71K; 721;
A-CC                                          215/45R17 87      11A; 21B; 22B; 22F;       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                24C; 33H; 51E; 54A        QE0
VECTRA-A       E947/1               42 - 110 215/40R17-83       11A; 21B; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
VECTRA-        E948/1                                           33H; 51E                  12A; 51A; 71K; 721;
A-CC                                          215/45R17 87      11A; 21B; 22B; 22F;       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                24C; 33H; 51E; 54A        QE0
VECTRA-        E951, E951/1         65 - 110 215/40R17-83       11A; 21B; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                51E
A-X                                           215/45R17 87      11A; 21B; 22B; 22F;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24C; 51E; 54A             725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          QE0

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 85        215/45R17 87      11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*95/54*0030*..               225/45R17-90      11A; 22B; 24J; 24M        12A; 51A; 71K; 721;
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..                                                           725; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0013-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49248
ANLAGE: 6 OPEL                                                    Radtyp: 640
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 24.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 6
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0013-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49248
ANLAGE: 6 OPEL                                                    Radtyp: 640
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 24.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 6
      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
     Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
     eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
     berücksichtigen.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51E) Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0013-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49248
ANLAGE: 6 OPEL                                                    Radtyp: 640
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 24.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 6
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
FFJ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 260 mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
QDY) Durch Nacharbeit des Federtellers im hinteren Radhaus ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
QE0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben an
     der Vorderachse (Durchmesser 256 bis 260 mm, Dicke 24mm ) nicht zulässig.
QEV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Opel Astra
     ECO, die serienmäßig mit der Reifengröße 175/80 R14 ausgerüstet sind.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     haben.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen