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							Gutachten 366-0227-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 18 OPEL                                                       Radtyp: TREY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                  Stand: 08.04.2013
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Fahrzeughersteller                          : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-   zul.     zul.       gültig
                                                                       loch   werkstoff       Rad-     Abroll     ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung           (mm)                   last     umf.       Fertig
              Rad                              Zentrierring                                   (kg)     (mm)       datum
TREY2SA38O566 PCD100 ET38                      Ø60.1 Ø56.6                  56,6   Kunststoff    615    2007       04/12
TREY2SA38566  PCD100 ET38                      Ø60.1 Ø56.6                  56,6   Kunststoff    615    2007       07/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJO1
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 85        215/45R17           51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0344*..                215/45R17 87        QFA                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                                 225/45R17 90        11A; 367                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 4GH
A-H/NB         e1*2001/116*0454*..       85 - 103 215/45R17          51G                      Limousine; Stufenheck;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              4GH

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 85 215/45R17                  51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/45R17 87               QFA                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                          225/45R17 90               11A; 367                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 4GH

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 85 215/45R17                   51G                      Cabrio; Coupe;
                                         215/45R17 87                QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/45R17 90                11A; 367                 12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 4GH

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 85 215/45R17                  51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0341*..           215/45R17 87               QFA                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                          225/45R17 90               11A; 367                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 4GH



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 18 OPEL                                                   Radtyp: TREY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-F
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
OPEL         G065              40 - 92        205/40R17-84       11A; 21B; 22B; 22D;      Stufenheck;
ASTRA-F                                       Reinf              24J; 33J; 364            10B; 11B; 11G; 11H;
T92          e1*96/79*0074*..,                215/40R17-83       11A; 21B; 22B; 22D;      12A; 51A; 71C; 71K;
               e1*98/14*0074*..                                  24C; 33J; 364; 54A       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
OPEL           G372                 52 - 85   205/40R17-84       11A; 21B; 22B; 22D;      10B; 11B; 11G; 11H;
ASTRA-F-                                      Reinf              24J                      12A; 51A; 71C; 71K;
CABR.                                         215/40R17-83       11A; 21B; 22B; 22D;      721; 725; 73C; 74A;
T92/Conv       e1*96/79*0076*..                                  24C; 54A                 74P
T92            e1*96/79*0074*..,    40 - 110 205/40R17           11A; 21B; 22B; 22D;      Schrägheck;
               e1*98/14*0074*..                                  24J; 33J; 364; 631       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17-83       11A; 21B; 22B; 22D;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 24C; 33J; 364; 54A       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
T92/Kombi      e1*96/79*0075*..,    40 - 110 205/40R17           QDY; 11A; 21B; 22B;      nicht Pirschausf.;
               e1*98/14*0075*..                                  22D; 24J; 364; 5DA;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 631
                                              215/40R17-83       QDY; 11A; 21B; 22B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 22D; 24C; 364; 54A       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 48 - 85        215/40R17 83  11A; 21B; 22B; 22L;           Limousine; Stufenheck;
               e1*98/14*0086*..                             24C; 24M; 5DW                 Schrägheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,    48 - 92   205/40R17 84  11A; 21B; 22B; 22L;           10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0101*..                             24J; 5EA                      12A; 51A; 71C; 71K;
T98V           e1*97/27*0092*..               215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L;           721; 725; 73C; 74A;
                                                            24C; 24M; 5DW                 74P; 915; QEV
                                              215/40R17 87  11A; 21B; 22B; 22L;
                                                            24C; 24M
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,    48 - 92   205/40R17 84  11A; 21B; 22B; 24J;           Kombi;
               e1*98/14*0087*..                             5EA                           10B; 11B; 11G; 11H;
T98V           e1*97/27*0092*..               215/40R17 83  11A; 21B; 22B; 24C;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            24M; 5DW                      721; 725; 73C; 74A;
                                              215/40R17 87  11A; 21B; 22B; 24C;           74P; 915
                                                            24M

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 92 205/40R17 80W 11A; 21B; 22B; 22L;                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     5DA; 51U                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                       205/45R17 84  11A; 21B; 22B; 22L;                  721; 725; 73C; 74A;
                                                     5EA                                  74P
                                       215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                     5DW




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 18 OPEL                                                   Radtyp: TREY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:     CORSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
GMIB         e50*2001/116*0001*.. 44 - 74     205/45R17 84                                 nur Corsa; 2-türig; 4-
                                              215/45R17          11A; 22M; 51G             türig;
                                              225/45R17 91       11A; 21P; 22H; 22M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M; 362                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 4P7; 4Q3

Verkaufsbezeichnung:     CORSA, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 44 - 74 205/45R17 84                                      nur Corsa; 2-türig; 4-
                                         215/45R17               11A; 22M; 51G             türig;
                                         225/45R17 91            11A; 21P; 22H; 22M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M; 362                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 4P7; 4Q3

Verkaufsbezeichnung:     Corsa Van
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
S-D/VAN      e1*2007/46*0505*.. 44 - 74       205/45R17 84                                 nur Corsa; 2-türig; 4-
                                              215/45R17          11A; 22M; 51G             türig;
                                              225/45R17 91       11A; 21P; 22H; 22M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M; 362                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 4P7; 4Q3

Verkaufsbezeichnung:     CORSA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
S-D/V        e50*2007/46*0055*.. 44 - 74      205/45R17 84                                 nur Corsa; 2-türig; 4-
                                              215/45R17          11A; 22M; 51G             türig;
                                              225/45R17 91       11A; 21P; 22H; 22M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M; 362                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 4P7; 4Q3

Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  43 - 92        205/40R17 80       11A; 21B; 22B; 24D;       2-türig; 4-türig;
                                                                 24J; 54A                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/35R17 79       nicht Dieselmotor; 11A;   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 21B; 22B; 22F; 24D;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24J; 5CN                  74P; 915
                                              215/35R17 83       11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                 24D; 24J




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 18 OPEL                                                   Radtyp: TREY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
CORSA-C- L659                 43 - 92         205/40R17 80       11A; 21B; 22B; 24D;       2-türig; 4-türig;
VAN                                                              24J; 54A                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/35R17 79       nicht Dieselmotor; 11A;   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 21B; 22B; 22F; 24D;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24J; 5CN                  74P; 915
                                              215/35R17 83       11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                 24D; 24J

Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92        205/45R17          11A; 22Q; 24M; 51G        10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17 87       11A; 21M; 22Q; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                                    64 - 92   205/40R17 84       11A; 24M; 5EA             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 4GH

Verkaufsbezeichnung:     TIGRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
X-           e11*2001/116*0227*.. 51 - 92     205/40R17 80                                 10B; 11B; 11G; 11H;
C/ROADSTE                                     205/45R17          51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
R
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 4GH

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 85        215/45R17 87       11A; 22B; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*95/54*0030*..               225/45R17-90       11A; 22B; 24J; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 18 OPEL                                                   Radtyp: TREY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.04.2013
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      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 18 OPEL                                                   Radtyp: TREY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.04.2013
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                                                                                                      Seite: 6 von 7
      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
     eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
     berücksichtigen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4GH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 709 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4P7) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 709 ( nur e1*2007/46*0505*..,e50*2001/116*0001*..,e50*2007/46*0055*..) ist nicht zulässig.
     Es kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4Q3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 042 ( nur e1*2001/116*0379*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51U) Der Radhersteller hat den Kunden über den vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu informieren.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5CN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 865kg.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783
ANLAGE: 18 OPEL                                                   Radtyp: TREY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.04.2013
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                                                                                                      Seite: 7 von 7
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
QDY) Durch Nacharbeit des Federtellers im hinteren Radhaus ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
QEV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Opel Astra
     ECO, die serienmäßig mit der Reifengröße 175/80 R14 ausgerüstet sind.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     haben.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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