Gutachten 366-0165-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48394
ANLAGE: 31 OPEL Radtyp: EBZ_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 16.04.2013
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Fahrzeughersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
EBZ2SA35O566 PCD100 ET35 Ø56.6/Ø60.1 56,6 Kunststoff 615 2105 04/12
EBZ2SA35566 PCD100 ET35 Ø56.6/Ø60.1 56,6 Kunststoff 615 2105 12/10
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJO1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 85 205/55R16 90 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0344*.. 215/50R16 90 12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; 4BH
Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 85 205/55R16 90 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R16 90 12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; 4BH
Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 85 205/55R16 90 Cabrio; Coupe;
215/50R16 90 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; 4BH
Verkaufsbezeichnung: ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 85 205/55R16 90 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0341*.. 215/50R16 90 12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; 4BH
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0165-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48394
ANLAGE: 31 OPEL Radtyp: EBZ_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 16.04.2013
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Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98 e1*97/27*0086*.., 48 - 85 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22L; Limousine; Stufenheck;
e1*98/14*0086*.. 24J; 5DW Schrägheck;
T98/NB e1*97/27*0101*.., 48 - 92 205/45R16 83W 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0101*.. 24J; 5DW 12A; 51A; 71C; 71K;
T98V e1*97/27*0092*.. 205/50R16-87 11A; 21B; 22B; 22L; 721; 725; 73C; 74A;
24J 74P; 915; QEV
T98/KOMBI e1*97/27*0087*.., 48 - 92 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; Kombi;
e1*98/14*0087*.. 5DW 10B; 11B; 11G; 11H;
T98V e1*97/27*0092*.. 205/50R16-87 11A; 21B; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 915
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98C e1*98/14*0132*.. 74 - 92 205/50R16 87 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
T98C e1*98/14*0132*.. 74 - 92 205/50R16 87 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: COMBO VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Combo- e4*2007/46*0299*.. 48 - 66 195/45R16 84 5EA 4-Loch Radanschluss;
C/V 205/45R16 83 5DW; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 87 5ET; 54F 12A; 51A; 71C; 71K;
48 - 71 195/50R16 51G 721; 725; 73C; 74A;
195/50R16 88 74P; 4MH
Verkaufsbezeichnung: COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Combo-C e1*2007/46*0291*.. 48 - 66 195/45R16 84 5EA 4-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*.. 205/45R16 83 5DW; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C- e1*2001/116*0327*.. 205/45R16 87 5ET; 54F 12A; 51A; 71C; 71K;
CN 48 - 71 195/50R16 51G 721; 725; 73C; 74A;
Combo-C- e1*2007/46*0293*.. 195/50R16 88 74P; 4MH
CNG
Combo-C- DE*2007/46*0129*..,
Van e1*2007/46*0129*..
COMBO-C- K886
VAN
Combo-C- DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C- L620
VAN-CNG
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0165-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48394
ANLAGE: 31 OPEL Radtyp: EBZ_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 16.04.2013
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Verkaufsbezeichnung: CORSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GMIB e50*2001/116*0001*.. 44 - 74 195/50R16 84 nur Corsa; 2-türig; 4-
195/55R16 87 türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; 4K7; 4Q3
Verkaufsbezeichnung: CORSA, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 74 185/55R16 87 51J Nur Adam;
185/60R16 86 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R16 88 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R16 87 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; 4HO
S-D e1*2001/116*0379*.. 44 - 74 195/50R16 84 nur Corsa; 2-türig; 4-
195/55R16 87 türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; 4K7; 4Q3
Verkaufsbezeichnung: Corsa Van
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D/VAN e1*2007/46*0505*.. 44 - 74 195/50R16 84 nur Corsa; 2-türig; 4-
195/55R16 87 türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; 4K7; 4Q3
Verkaufsbezeichnung: CORSA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D/V e50*2007/46*0055*.. 44 - 74 195/50R16 84 nur Corsa; 2-türig; 4-
195/55R16 87 türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; 4K7; 4Q3
Verkaufsbezeichnung: CORSA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-B G290 78 - 80 195/45R16-78 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
CORSA-B G290 33 - 66 195/45R16-78 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D; 33J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0165-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48394
ANLAGE: 31 OPEL Radtyp: EBZ_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 16.04.2013
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Verkaufsbezeichnung: CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C e1*98/14*0148*.. 43 - 92 195/45R16 80 11A; 21B; 22B; 24M 2-türig; 4-türig;
205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 915
Verkaufsbezeichnung: CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C- L659 43 - 92 195/45R16 80 11A; 21B; 22B; 24M 2-türig; 4-türig;
VAN 205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 915
Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92 195/50R16 88 11A; 22Q; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 87 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R16 87 11A; 22L; 22Q; 24D; 721; 725; 73C; 74A;
24J 74P; 76U; 4BH
64 - 92 195/50R16 84 11A; 22Q; 24M; 5EA
Verkaufsbezeichnung: TIGRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X- e11*2001/116*0227*.. 51 - 92 195/45R16 80 10B; 11B; 11G; 11H;
C/ROADSTE 195/50R16 84 11A; 21P 12A; 51A; 71C; 71K;
R
205/45R16 83 721; 725; 73C; 74A;
205/50R16 87 11A; 21P; 21Q; 22I; 74P; 4BH
24M
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J96 e1*93/81*0030*.., 55 - 85 205/50R16-86 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*95/54*0030*.. 205/55R16-88 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
J96/Kombi e1*95/54*0044*.. 721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0165-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48394
ANLAGE: 31 OPEL Radtyp: EBZ_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 16.04.2013
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bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0165-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48394
ANLAGE: 31 OPEL Radtyp: EBZ_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 16.04.2013
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des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
berücksichtigen.
4BH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 10 10 709 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ
kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4HO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 10 10 042 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4K7) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 10 10 709 ( nur e1*2007/46*0505*..,e50*2001/116*0001*..,e50*2007/46*0055*..) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4MH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 10 10 709 ( nur
DE*2007/46*0129*..,DE*2007/46*0131*..,e1*2001/116*0327*..,e1*2007/46*0129*..,e1*2007/46*0291*..,e
1*2007/46*0293*..,e4*2007/46*0299*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben
kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4Q3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 10 10 042 ( nur e1*2001/116*0379*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0165-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48394
ANLAGE: 31 OPEL Radtyp: EBZ_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 16.04.2013
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Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
QEV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Opel Astra
ECO, die serienmäßig mit der Reifengröße 175/80 R14 ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.