Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten 366-0272-12-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 21 OPEL                                                       Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                  Stand: 05.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 7

Fahrzeughersteller                          : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 14 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.    zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-    Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                     last    umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                     (kg)    (mm)     datum
TTD42GA35566          PCD100 ET35              Ø60.1      Ø56.6            56,6   Kunststoff      555     1975    06/13
TTD42KA35566          PCD100 ET35              Ø60.1      Ø56.6            56,6   Kunststoff      555     1975    06/13
TTD42SA35566          PCD100 ET35              Ø60.1      Ø56.6            56,6   Kunststoff      555     1975    06/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJO1
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-F
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                 Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
OPEL         G065              40 - 60            175/65R14          51G                       Stufenheck;
ASTRA-F                                           185/60R14          11A; 22B; 51G             10B; 11B; 11G; 11H;
T92          e1*96/79*0074*..,                    185/65R14-85       11A; 22B                  12A; 51A; 71K; 721;
               e1*98/14*0074*..                   195/60R14-85       11A; 22B; 24J             725; 73C; 74A; 74P
                                                  205/55R14-85       11A; 22B; 24J
OPEL           G372                      52 - 85 175/65R14           51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
ASTRA-F-                                          175/65R14-82       51J                       12A; 51G; 71K; 721;
CABR.                                             185/60R14          51G                       725; 73C; 74A; 74P;
T92/Conv       e1*96/79*0076*..                   185/60R14-82       51J                       76J
                                                  185/65R14-85       51J
                                                  195/60R14-85       11A; 22B; 24J
                                                  205/55R14-85       11A; 22B; 24J
T92            e1*96/79*0074*..,         40 - 100 175/65R14          51G                       Stufenheck;
               e1*98/14*0074*..                   185/60R14          11A; 22B; 51G             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  185/65R14-85       11A; 22B                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                  195/60R14-85       11A; 22B; 24J             725; 73C; 74A; 74P
                                                  205/55R14-85       11A; 22B; 24J
T92            e1*96/79*0074*..,         40 - 60 175/65R14           11A; 22B; 51G             Schrägheck;
               e1*98/14*0074*..                   185/60R14          11A; 22B; 51G             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  185/65R14-85       11A; 22B                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                  195/60R14-85       11A; 22B; 24J             725; 73C; 74A; 74P
                                                  205/55R14-85       11A; 22B; 24J
T92            e1*96/79*0074*..,         40 - 85 185/65R14-85        11A; 22B                  Schrägheck;
               e1*98/14*0074*..          40 - 110 175/65R14          11A; 22B; 51G             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  185/60R14          11A; 22B; 51G             12A; 51A; 71K; 721;
                                                  195/60R14-85       11A; 22B; 24J             725; 73C; 74A; 74P
                                                  205/55R14-85       11A; 22B; 24J



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 21 OPEL                                                   Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 05.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 7
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-F
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T92/Kombi    e1*96/79*0075*.., 40 - 100 185/65R14-85             11A; 22B                 nicht Pirschausf.;
             e1*98/14*0075*..  40 - 110 175/65R14                11A; 22B; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                        185/60R14                11A; 22B; 51G            12A; 51A; 71K; 721;
                                        195/60R14-85             11A; 22B; 24J            725; 73C; 74A; 74P
                                        205/55R14-85             11A; 22B; 24J
T92/Kombi    e1*96/79*0075*.., 42 - 60 175/65R14                 11A; 22B; 51G            nicht Pirschausf.;
             e1*98/14*0075*..           185/60R14                11A; 22B; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                        185/65R14-85             11A; 22B                 12A; 51A; 71K; 721;
                                        195/60R14-85             11A; 22B; 24J            725; 73C; 74A; 74P
                                        205/55R14-85             11A; 22B; 24J

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 48 - 85        175/70R14          51G                      Limousine; Stufenheck;
             e1*98/14*0086*..  48 - 92        185/65R14          51G                      Schrägheck;
T98/NB       e1*97/27*0101*..,                185/70R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0101*..               195/60R14-86       11A; 22L                 12A; 51A; 71K; 721;
T98V           e1*97/27*0092*..               195/65R14-89       11A; 22L                 725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76J; 915; QEV
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,    48 - 85   175/70R14          51G                      Kombi;
               e1*98/14*0087*..     48 - 92   185/65R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
T98V           e1*97/27*0092*..               185/70R14          51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/60R14-86                                725; 73C; 74A; 74P;
                                              195/65R14-89                                76J; 915

Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
Combo-C      e1*2007/46*0291*..  48 - 66      175/65R14 84       5EA                      4-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*..                      175/65R14 86       5EM                      10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,              175/70R14 84       5EA; 54F                 12A; 51A; 71K; 721;
Van          e1*2007/46*0129*..               185/60R14 86       5EM                      725; 73C; 74A; 74P;
COMBO-C- K886                                 195/60R14 86       5EM; 54F                 76J
VAN
Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
Van-CNG

Verkaufsbezeichnung:     CORSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
GMIB         e50*2001/116*0001*.. 44 - 74     185/70R14 88                                nur Corsa; 2-türig; 4-
                                              195/65R14 89                                türig;
                                              205/60R14 88                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76J; 4AC; 4CO




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 21 OPEL                                                   Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 05.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 7
Verkaufsbezeichnung:     CORSA, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 51 - 74 175/70R14 84            12I; 51J                 Nur Adam;
                                         175/75R14 86            12I; 51J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         185/65R14 86            124                      51A; 7BP; 71K; 721;
                                         185/70R14 88            124                      725; 73C; 74A; 74P;
                                         195/60R14 86            12A                      76J; 4AC; 4CO
                                         195/65R14 89            12A
S-D          e1*2001/116*0379*.. 44 - 74 185/70R14 88                                     nur Corsa; 2-türig; 4-
                                         195/65R14 89                                     türig;
                                         205/60R14 88                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7BP; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76J; 4AC; 4CO

Verkaufsbezeichnung:     Corsa Van
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D/VAN      e1*2007/46*0505*.. 44 - 74       185/70R14 88                                nur Corsa; 2-türig; 4-
                                              195/65R14 89                                türig;
                                              205/60R14 88                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76J; 4AC; 4CO

Verkaufsbezeichnung:     CORSA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D/V        e50*2007/46*0055*.. 44 - 74      185/70R14 88                                nur Corsa; 2-türig; 4-
                                              195/65R14 89                                türig;
                                              205/60R14 88                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76J; 4AC; 4CO

Verkaufsbezeichnung:    CORSA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-B      G290             78 - 80         165/65R14          11A; 24C; 24D; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              175/65R14          11A; 22B; 24C; 24D;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 51G                      725; 73C; 74A; 74P
                                              185/55R14-78       11A; 22B; 22F; 24C;
                                                                 24D
                                              185/60R14          11A; 22B; 22F; 24C;
                                                                 24D; 51G
CORSA-B        G290                 33 - 66   165/65R14          11A; 24C; 24D; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              165/65R14-78       11A; 24C; 24D; 33H       12A; 51A; 71K; 721;
                                              175/60R14-78       11A; 24C; 24D; 33H       725; 73C; 74A; 74P
                                              185/55R14-78       11A; 22B; 22F; 24C;
                                                                 24D; 33H
                                              185/60R14-82       11A; 22B; 22F; 24C;
                                                                 24D; 33H




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 21 OPEL                                                   Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 05.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 7
Verkaufsbezeichnung:     CORSA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
S93          e1*96/27*0053*.., 33 - 66        175/60R14-78       11A; 22B; 24C; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0053*..                                  33J                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              185/60R14-82       11A; 21B; 22B; 22F;      725; 73C; 74A; 74P
                                                                 24C; 24D; 33J; 54F
                                    33 - 78   165/65R14          11A; 24D; 24J; 51G
                                              185/55R14-78       11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                 24C; 24D; 33J
                                    78        175/65R14          11A; 22B; 24C; 24D;
                                                                 51G; 52J
                                              185/60R14          11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                 24C; 24D; 51G

Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  43 - 66        185/60R14 82       11A; 21B; 22B; 24M       2-türig; 4-türig;
                                              195/60R14 86       11A; 21B; 22B; 24M       10B; 10S; 11B; 11G;
                                    43 - 92   175/65R14          11A; 21B; 22B; 24M;      11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                 51G                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76J; 915

Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C- L659                 43 - 66         185/60R14 82       11A; 21B; 22B; 24M       2-türig; 4-türig;
VAN                                           195/60R14 86       11A; 21B; 22B; 24M       10B; 10S; 11B; 11G;
                              43 - 92         175/65R14          11A; 21B; 22B; 24M;      11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                 51G                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76J; 915

Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 64 - 66        175/70R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/65R14 86       11A; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/60R14 86       11A; 24M                 725; 73C; 74A; 74P;
                                              195/65R14 89       11A; 24M                 76J

Verkaufsbezeichnung:     TIGRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
S93          e1*93/81*0014*..,  66 - 78       175/65R14          11A; 24M; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
Coupe        e1*95/54*0014*..,                185/60R14          11A; 24D; 24J; 51G       12A; 51A; 71K; 721;
               e1*98/14*0014*..               195/60R14-85       11A; 24D; 24J            725; 73C; 74A; 74P
                                              205/55R14-85       11A; 22B; 22F; 24D;
                                                                 24J

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 85        175/70R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*95/54*0030*..               185/70R14-88                                12A; 51A; 71K; 721;
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..               195/65R14-89       11A; 22B                 725; 73C; 74A; 74P
                                              205/60R14-88       11A; 22B; 24J; 24M




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 21 OPEL                                                   Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 05.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 7
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 21 OPEL                                                   Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 05.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 7
      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
     Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
     eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
     berücksichtigen.
4AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 048 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4CO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 042 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 21 OPEL                                                   Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 05.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 7
      Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
      Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
      Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
      oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
      Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
7BP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 050 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
QEV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Opel Astra
     ECO, die serienmäßig mit der Reifengröße 175/80 R14 ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen