Gutachten 366-0169-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 36 OPEL Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2014
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Fahrzeughersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TREH2KA35D566 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 560 1890 10/09
TREH2KA35O566 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 560 1890 03/13
TREH2KA35W566 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 560 1890 03/09
TREH2KA35566 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 560 1890 05/09
TREH2SA35D566 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 560 1890 10/09
TREH2SA35O566 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 560 1890 03/13
TREH2SA35W566 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 560 1890 03/09
TREH2SA35566 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 560 1890 05/09
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJO1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-F
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
OPEL G065 40 - 100 175/65R14 51G Stufenheck;
ASTRA-F 185/60R14 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
T92 e1*96/79*0074*.., 185/65R14-85 11A; 22B 12A; 51A; 71C; 71K;
e1*98/14*0074*.. 195/60R14-85 11A; 22B; 24J 721; 725; 73C; 74A;
205/55R14-85 11A; 22B; 24J 74P
OPEL G065 40 - 60 175/65R14 51G Stufenheck;
ASTRA-F 185/60R14 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
T92 e1*96/79*0074*.., 185/65R14-85 11A; 22B 12A; 51A; 71C; 71K;
e1*98/14*0074*.. 195/60R14-85 11A; 22B; 24J 721; 725; 73C; 74A;
205/55R14-85 11A; 22B; 24J 74P
OPEL G372 52 - 85 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
ASTRA-F- 175/65R14-82 51J 12A; 51G; 71C; 71K;
CABR. 185/60R14 51G 721; 725; 73C; 74A;
T92/Conv e1*96/79*0076*.. 185/60R14-82 51J 74P; 76J
185/65R14-85 51J
195/60R14-85 11A; 22B; 24J
205/55R14-85 11A; 22B; 24J
T92 e1*96/79*0074*.., 40 - 60 175/65R14 11A; 22B; 51G Schrägheck;
e1*98/14*0074*.. 185/60R14 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/65R14-85 11A; 22B 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R14-85 11A; 22B; 24J 721; 725; 73C; 74A;
205/55R14-85 11A; 22B; 24J 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 36 OPEL Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2014
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Verkaufsbezeichnung: ASTRA-F
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T92 e1*96/79*0074*.., 40 - 85 185/65R14-85 11A; 22B Schrägheck;
e1*98/14*0074*.. 40 - 110 175/65R14 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R14-85 11A; 22B; 24J 721; 725; 73C; 74A;
205/55R14-85 11A; 22B; 24J 74P
T92/Kombi e1*96/79*0075*.., 40 - 100 185/65R14-85 11A; 22B nicht Pirschausf.;
e1*98/14*0075*.. 40 - 110 175/65R14 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R14-85 11A; 22B; 24J 721; 725; 73C; 74A;
205/55R14-85 11A; 22B; 24J 74P
T92/Kombi e1*96/79*0075*.., 42 - 60 175/65R14 11A; 22B; 51G nicht Pirschausf.;
e1*98/14*0075*.. 185/60R14 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/65R14-85 11A; 22B 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R14-85 11A; 22B; 24J 721; 725; 73C; 74A;
205/55R14-85 11A; 22B; 24J 74P
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98 e1*97/27*0086*.., 48 165/70R14 51G Limousine; Stufenheck;
e1*98/14*0086*.. 48 - 85 175/70R14 51G Schrägheck;
T98/NB e1*97/27*0101*.., 48 - 92 185/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0101*.. 185/70R14 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
T98V e1*97/27*0092*.. 195/60R14-86 11A; 22L 721; 725; 73C; 74A;
195/65R14-89 11A; 22L 74P; 76J; 915; QEV
T98/KOMBI e1*97/27*0087*.., 48 - 85 175/70R14 51G Kombi;
e1*98/14*0087*.. 48 - 92 185/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
T98V e1*97/27*0092*.. 185/70R14 51G 12K; 51A; 71C; 71K;
195/60R14-86 721; 725; 73C; 74A;
195/65R14-89 74P; 76J; 915
Verkaufsbezeichnung: COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Combo-C e1*2007/46*0291*.. 48 - 66 175/65R14 51G 4-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*.. 175/70R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C- DE*2007/46*0129*.., 185/60R14 86 5EM 12A; 51A; 71C; 71K;
Van e1*2007/46*0129*.. 195/60R14 86 5EM; 54F 721; 725; 73C; 74A;
COMBO-C- K886 74P; 76J
VAN
Combo-C- DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
Verkaufsbezeichnung: CORSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GMIB e50*2001/116*0001*.. 44 - 74 185/70R14 88 nur Corsa; 2-türig; 4-
195/65R14 89 türig;
205/60R14 88 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J; 4AC; 4CO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 36 OPEL Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2014
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Verkaufsbezeichnung: CORSA, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 74 175/70R14 84 12I; 51J Nur Adam;
175/75R14 86 12I; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
185/65R14 86 12I 51A; 7BP; 71C; 71K;
185/70R14 88 12I 721; 725; 73C; 74A;
195/60R14 86 12A 74P; 76J; 4AC; 4CO
195/65R14 89 12A
S-D e1*2001/116*0379*.. 44 - 74 185/70R14 88 nur Corsa; 2-türig; 4-
195/65R14 89 türig;
205/60R14 88 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BP; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76J; 4AC;
4CO
Verkaufsbezeichnung: Corsa Van
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D/VAN e1*2007/46*0505*.. 44 - 74 185/70R14 88 nur Corsa; 2-türig; 4-
195/65R14 89 türig;
205/60R14 88 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J; 4AC; 4CO
Verkaufsbezeichnung: CORSA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D/V e50*2007/46*0055*.. 44 - 74 185/70R14 88 nur Corsa; 2-türig; 4-
195/65R14 89 türig;
205/60R14 88 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J; 4AC; 4CO
Verkaufsbezeichnung: CORSA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-B G290 78 - 80 165/65R14 11A; 24C; 24D; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
175/65R14 11A; 22B; 24C; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K;
51G 721; 725; 73C; 74A;
185/55R14-78 11A; 22B; 22F; 24C; 74P
24D
185/60R14 11A; 22B; 22F; 24C;
24D; 51G
CORSA-B G290 33 - 66 165/65R14 11A; 24C; 24D; 33H; 10B; 11B; 11G; 11H;
51G 12A; 51A; 71C; 71K;
165/65R14-78 11A; 24C; 24D; 33H 721; 725; 73C; 74A;
175/60R14-78 11A; 24C; 24D; 33H 74P
185/55R14-78 11A; 22B; 22F; 24C;
24D; 33H
185/60R14-82 11A; 22B; 22F; 24C;
24D; 33H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 36 OPEL Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2014
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Verkaufsbezeichnung: CORSA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S93 e1*96/27*0053*.., 33 - 66 175/60R14-78 11A; 22B; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0053*.. 33J 12A; 51A; 71C; 71K;
185/60R14-82 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74A;
24C; 24D; 33J; 54F 74P
33 - 78 165/65R14 11A; 24D; 24J; 51G
185/55R14-78 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D; 33J
78 175/65R14 11A; 22B; 24C; 24D;
51G; 52J
185/60R14 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D; 51G
Verkaufsbezeichnung: CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C e1*98/14*0148*.. 43 - 66 175/65R14 11A; 21B; 22B; 24M; 2-türig; 4-türig;
51G 10B; 10S; 11B; 11G;
185/60R14 82 11A; 21B; 22B; 24M 11H; 12A; 51A; 71C;
195/60R14 86 11A; 21B; 22B; 24M 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76J; 915
CORSA-C e1*98/14*0148*.. 43 - 66 175/65R14 11A; 21B; 22B; 24M; 2-türig; 4-türig;
51G 10B; 10S; 11B; 11G;
185/60R14 82 11A; 21B; 22B; 24M 11H; 12A; 51A; 71C;
195/60R14 86 11A; 21B; 22B; 24M 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76J; 915
Verkaufsbezeichnung: CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C- L659 43 - 66 175/65R14 11A; 21B; 22B; 24M; 2-türig; 4-türig;
VAN 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
185/60R14 82 11A; 21B; 22B; 24M 11H; 12A; 51A; 71C;
195/60R14 86 11A; 21B; 22B; 24M 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76J; 915
CORSA-C- L659 43 - 66 175/65R14 11A; 21B; 22B; 24M; 2-türig; 4-türig;
VAN 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
185/60R14 82 11A; 21B; 22B; 24M 11H; 12A; 51A; 71C;
195/60R14 86 11A; 21B; 22B; 24M 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76J; 915
Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 64 - 66 175/70R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/65R14 86 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R14 86 11A; 24M 721; 725; 73C; 74A;
195/65R14 89 11A; 24M 74P; 76J
Verkaufsbezeichnung: TIGRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S93 e1*93/81*0014*.., 66 - 78 175/65R14 11A; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
Coupe e1*95/54*0014*.., 185/60R14 11A; 24D; 24J; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
e1*98/14*0014*.. 195/60R14-85 11A; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74A;
205/55R14-85 11A; 22B; 22F; 24D; 74P
24J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 36 OPEL Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2014
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Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J96 e1*93/81*0030*.., 55 - 85 175/70R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*95/54*0030*.. 185/70R14-88 12A; 51A; 71C; 71K;
J96/Kombi e1*95/54*0044*.. 195/65R14-89 11A; 22B 721; 725; 73C; 74A;
205/60R14-88 11A; 22B; 24J; 24M 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 36 OPEL Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2014
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22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
berücksichtigen.
4AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 10 10 048 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4CO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 10 10 042 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 36 OPEL Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2014
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Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
7BP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 10 10 050 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
QEV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Opel Astra
ECO, die serienmäßig mit der Reifengröße 175/80 R14 ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.