Gutachten 366-0017-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49362
ANLAGE: 23 OPEL Radtyp: OSIL
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.08.2015
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Fahrzeughersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
OSIL2BL38566 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 575 1975 12/13
OSIL2HA38566 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 575 1975 12/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : D-A
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJD4
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : Combo-C; A-H; T98/KOMBI; X01Monocab; Combo-C-Van-CNG;
S-D; J96; J96/Kombi; T98C; T98/NB; CORSA-B; Combo-C/V;
CORSA-C-VAN; X-C/ROADSTER; COMBO-C-VAN; Combo-C-CNG;
A-H/SW; CORSA-C; S93 Coupe; T92/Conv; T98V; T92/Kombi; T98;
COMBO-C-VAN-CNG; Combo-C-Van; GMIB; A-H/C; S-D/VAN; S-D/V;
COMBO-C; S93; T92
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJO1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : A-H; A-H/C; A-H/SW; Combo-C; COMBO-C;
Combo-C-CNG; Combo-C/V; Combo-C-Van; COMBO-C-VAN;
Combo-C-Van-CNG; COMBO-C-VAN-CNG; CORSA-B; CORSA-C;
CORSA-C-VAN; GMIB; J96; J96/Kombi; S-D; S-D/V; S-D/VAN; S93;
S93 Coupe; T92; T92/Conv; T92/Kombi; T98; T98C; T98/KOMBI;
T98/NB; T98V; X-C/ROADSTER; X01Monocab
140 Nm für Typ : D-A
Verkaufsbezeichnung: ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 85 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0344*.. 195/60R15 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
195/65R15 QEX; 51G 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q; 4HS
Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 85 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
195/65R15 QEX; 51G 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q; 4HS
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49362
ANLAGE: 23 OPEL Radtyp: OSIL
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 85 185/65R15 51G Coupe;
195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/65R15 QEX; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q; 4HS
Verkaufsbezeichnung: ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 85 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0341*.. 195/60R15 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
195/65R15 QEX; 51G 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q; 4HS
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-F
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T92 e1*96/79*0074*.., 40 - 100 185/55R15-81 11A; 22B; 33H Schrägheck;
e1*98/14*0074*.. 40 - 110 195/50R15-81 11A; 21M; 22B; 33H 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 11A; 21M; 22B; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15-83 11A; 21M; 22B; 33H 721; 725; 73C; 74A;
205/50R15-85 11A; 21M; 22B; 24J; 74P
33H
215/45R15-82 11A; 21M; 22B; 24J;
33H; 364; 65A
85 - 110 205/50R15 11A; 21M; 22B; 24J;
51G
T92 e1*96/79*0074*.., 40 - 100 185/55R15-81 33H Stufenheck;
e1*98/14*0074*.. 195/50R15-81 11A; 21B; 22B; 33H 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 11A; 21B; 22B; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15-83 11A; 21B; 22B; 33H 721; 725; 73C; 74A;
205/50R15-82 11A; 21B; 22B; 24J; 74P
33H
215/45R15-82 11A; 21B; 22B; 24J;
33H; 364; 65A
T92/Conv e1*96/79*0076*.. 52 - 85 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 11A; 21B; 22B 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15 11A; 21B; 22B; 51G 721; 725; 73C; 74A;
195/55R15-83 11A; 21B; 22B 74P
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J
215/45R15-82 11A; 21B; 22B; 24J;
65A
T92/Kombi e1*96/79*0075*.., 40 - 100 185/55R15-81 11A; 22B nicht Pirschausf.;
e1*98/14*0075*.. 40 - 110 195/50R15-81 QDY; 11A; 21M; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22D 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15-83 QDY; 11A; 21M; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
22D 74P
205/50R15-85 QDY; 11A; 21M; 22B;
22D; 24J
215/45R15-82 QDY; 11A; 21M; 22B;
22D; 24J; 364; 65A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49362
ANLAGE: 23 OPEL Radtyp: OSIL
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98 e1*97/27*0086*.., 48 185/55R15-81 Limousine; Stufenheck;
e1*98/14*0086*.. 48 - 92 185/65R15-88 11A; 22B; 22L Schrägheck;
T98/NB e1*97/27*0101*.., 195/55R15-84 11A; 22L; 5EA 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0101*.. 195/60R15-88 11A; 22B; 22L 12A; 51A; 71C; 71K;
T98V e1*97/27*0092*.. 205/50R15-86 11A; 22B; 22L; 24J 721; 725; 73C; 74A;
205/55R15-87 11A; 22B; 22L; 24J 74P; 915; QEV
225/50R15-90 11A; 22B; 22F; 22L;
24M; 57F; 57I
T98/KOMBI e1*97/27*0087*.., 48 185/55R15-81 Kombi;
e1*98/14*0087*.. 48 - 92 185/65R15-88 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
T98V e1*97/27*0092*.. 195/55R15-84 5EA 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R15-88 11A; 22B 721; 725; 73C; 74A;
205/50R15-86 11A; 22B; 24J 74P; 915
205/55R15-87 11A; 22B; 24J
225/50R15-90 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 57I
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98C e1*98/14*0132*.. 74 - 92 185/65R15 11A; 22L; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 11A; 21B; 22B; 22L 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R15 88 11A; 21B; 22B; 22L; 721; 725; 73C; 74A;
24J; 24M 74P
225/50R15 91 11A; 21B; 22B; 22L;
24J; 24M; 57I
Verkaufsbezeichnung: COMBO VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Combo- e4*2007/46*0299*.. 48 - 66 185/55R15 85 5EG 4-Loch Radanschluss;
C/V 205/50R15 86 11A; 21P; 5EM 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 89 11A; 21P 12A; 51A; 71C; 71K;
48 - 71 185/55R15C 51G; 56G 721; 725; 73C; 74A;
185/60R15 51G 74P
Verkaufsbezeichnung: COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Combo-C e1*2007/46*0291*.. 48 - 66 185/55R15 85 5EG 4-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*.. 205/50R15 86 11A; 21P; 5EM 10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C- e1*2001/116*0327*.., 205/50R15 89 11A; 21P 12A; 51A; 71C; 71K;
CNG e1*2007/46*0293*.. 48 - 71 185/55R15C 51G; 56G 721; 725; 73C; 74A;
Combo-C- DE*2007/46*0129*.., 185/60R15 51G 74P
Van e1*2007/46*0129*..
COMBO-C- K886
VAN
Combo-C- DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C- L620
VAN-CNG
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49362
ANLAGE: 23 OPEL Radtyp: OSIL
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: CORSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GMIB e50*2001/116*0001*.. 44 - 74 185/60R15 51G; 52J nur Corsa D; 2-türig;
185/65R15 88 4-türig;
195/60R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q; 77E; 4AC;
4CO
Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 44 - 74 185/60R15 51G; 52J nur Corsa D; bis
185/65R15 88 e1*2001/116*0379*29;
195/60R15 88 2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BP; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76Q; 77E;
4AC; 4CO
S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 85 185/60R15 84 11A; 26P Corsa-E; Corsa-E Van;
185/65R15 88 11A; 26P ab
e1*2001/116*0379*30;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BP; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76Q; 77E;
4AC; 4CO
S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 74 185/60R15 84 12I nur Adam Rocks;
185/65R15 88 12I 10B; 11B; 11G; 11H;
51 - 85 195/55R15 85 12I 51A; 7BP; 71C; 71K;
195/60R15 88 12A 721; 725; 73C; 74A;
195/65R15 91 12A 74P; 76Q; 77E; 4AC;
205/50R15 86 12A 4CO
205/55R15 88 12A
205/60R15 91 12A
85 185/60R15 84 12I; 52J
185/65R15 88 12I; 52J
S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 74 185/60R15 84 12I Adam; nicht Adam
185/65R15 88 12I Rocks;
51 - 85 195/55R15 85 12I 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 12A 51A; 7BP; 71C; 71K;
195/65R15 91 12A 721; 725; 73C; 74A;
205/55R15 88 12A 74P; 76Q; 77E; 4AC;
205/60R15 91 12A 4CO
85 185/60R15 84 12I; 52J
185/65R15 88 12I; 52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49362
ANLAGE: 23 OPEL Radtyp: OSIL
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.08.2015
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Seite: 5 von 13
Verkaufsbezeichnung: CORSA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D/V e50*2007/46*0055*.. 51 - 85 185/60R15 84 11A; 26P Corsa-E; Corsa-E Van;
185/65R15 88 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BP; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76Q; 77E;
4AC; 4CO
S-D/V e50*2007/46*0055*.. 44 - 74 185/60R15 51G; 52J nur Corsa D; bis
185/65R15 88 e50*2007/46*0055*04;
195/60R15 88 2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BP; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76Q; 77E;
4AC; 4CO
Verkaufsbezeichnung: CORSA VAN, CORSA, CORSA-E VAN, CORSA-E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D/VAN e1*2007/46*0505*.. 51 - 85 185/60R15 84 11A; 26P Corsa-E; Corsa-E Van;
185/65R15 88 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BP; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76Q; 77E;
4AC; 4CO
S-D/VAN e1*2007/46*0505*.. 44 - 74 185/60R15 51G; 52J nur Corsa D; bis
185/65R15 88 e1*2007/46*0505*08; 2-
195/60R15 88 türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BP; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76Q; 77E;
4AC; 4CO
Verkaufsbezeichnung: CORSA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-B G290 33 - 66 185/55R15-81 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 33J 12A; 51A; 71C; 71K;
195/45R15-78 11A; 22B; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74A;
33J 74P
195/50R15-81 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D; 33J
205/45R15-79 11A; 22B; 22F; 24C;
24D; 33J
215/45R15-82 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D; 33J; 65A
CORSA-B G290 78 - 80 185/55R15-81 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 71C; 71K;
195/45R15-78 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
195/50R15-81 11A; 21B; 22B; 22F; 74P
24C; 24D
205/45R15-79 11A; 22B; 22F; 24C;
24D
215/45R15-82 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D; 65A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49362
ANLAGE: 23 OPEL Radtyp: OSIL
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: CORSA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S93 e1*96/27*0053*.., 33 - 78 195/45R15-78 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0053*.. 24C; 24D; 33J; 367 12A; 51A; 71C; 71K;
205/45R15-79 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74A;
24C; 24D; 33J; 367 74P
Verkaufsbezeichnung: CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C e1*98/14*0148*.. 43 - 92 185/55R15 82 11A; 21B; 22B; 24M 2-türig; 4-türig;
195/50R15 82 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/45R15 81 11A; 21B; 22B; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
24M 74P; 915
215/45R15 11A; 21B; 22B; 24D;
24J; 65A
Verkaufsbezeichnung: CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C- L659 43 - 92 185/55R15 82 11A; 21B; 22B; 24M 2-türig; 4-türig;
VAN 195/50R15 82 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/45R15 81 11A; 21B; 22B; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
24M 74P; 915
215/45R15 11A; 21B; 22B; 24D;
24J; 65A
Verkaufsbezeichnung: Karl or Viva
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D-A e4*2007/46*0957*.. 55 185/55R15 82 11A; 24J; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27H 12A; 51A; 7MM; 71C;
195/45R15 78 11A; 24J; 248; 26P; 71K; 721; 725; 73C;
27H 74A; 74P; 76Q
195/50R15 82 11A; 24C; 24M; 26B;
26N; 27F
205/45R15 81 11A; 24M; 241; 246;
26N; 26P; 27H
Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92 185/60R15 11A; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R15 88 11A; 21M; 22Q; 24M 721; 725; 73C; 74A;
205/50R15 86 11A; 21M; 22Q; 24M 74P; 76Q
205/55R15 88 11A; 21M; 22Q; 24M
Verkaufsbezeichnung: TIGRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X- e11*2001/116*0227*.. 51 - 92 185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
C/ROADSTE 185/60R15 84 12A; 51A; 71C; 71K;
R
195/50R15 82 721; 725; 73C; 74A;
195/55R15 85 74P; 76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49362
ANLAGE: 23 OPEL Radtyp: OSIL
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.08.2015
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Verkaufsbezeichnung: TIGRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S93 e1*93/81*0014*.., 66 - 78 185/55R15 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
Coupe e1*95/54*0014*.., 22L; 24C; 24D; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
e1*98/14*0014*.. 195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74A;
22L; 24C; 24D 74P
205/45R15-81 11A; 22B; 22F; 22L;
24C; 24D
205/50R15-86 11A; 21B; 22B; 22F;
22L; 24C; 24D
215/45R15-82 11A; 21B; 22B; 22F;
22L; 24C; 24D; 65A
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J96 e1*93/81*0030*.., 55 - 85 195/60R15-87 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*95/54*0030*.. 195/65R15-91 12A; 51A; 71C; 71K;
J96/Kombi e1*95/54*0044*.. 205/55R15-87 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
205/60R15-90 11A; 22B; 24J; 24M 74P
225/50R15-90 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D; 57I
225/55R15-92 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D; 686
60 - 85 195/65R15 51G
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49362
ANLAGE: 23 OPEL Radtyp: OSIL
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.08.2015
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49362
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Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.08.2015
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
berücksichtigen.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 10 10 048 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49362
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4CO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 10 10 042 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4HS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 10 10 031 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R15
Hinterachse: 225/50R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
65A) Sofern Reifen der Größe 215/45 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe
des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlenden Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/60R15
Hinterachse: 225/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-13-WIRD/N3
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 10 10 050 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7MM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 10 10 069 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
QDY) Durch Nacharbeit des Federtellers im hinteren Radhaus ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
QEV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Opel Astra
ECO, die serienmäßig mit der Reifengröße 175/80 R14 ausgerüstet sind.
QEX) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
(unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße
205/55R16 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: D-A
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0957*..
Handelsbez.: Karl or Viva
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 300 30 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49362
ANLAGE: 23 OPEL Radtyp: OSIL
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.08.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: S-D
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*..
Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 30 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 300 25 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.