Gutachten 366-0018-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49364
ANLAGE: 20 OPEL Radtyp: OSIP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Fahrzeughersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
OSIP2BL38566 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 615 2007 11/13
OSIP2BR38566 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 615 2007 11/13
OSIP2HA38566 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 615 2007 11/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : D-A
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJD4
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : S-D/V; S93; X01Monocab; Combo-C-Van-CNG; T98/KOMBI;
A-H; J96; J96/Kombi; T98/NB; T98C; S-D; X-C/ROADSTER;
Combo-C/V; CORSA-B; CORSA-C-VAN; OPEL ASTRA-F-CC;
Combo-C-CNG; COMBO-C-VAN; T98V; A-H/SW; S93 Coupe;
T92/Conv; CORSA-C; OPEL ASTRA-F-CABR.; T98; T92/Kombi;
A-H/C; COMBO-C-VAN-CNG; Combo-C-Van; COMBO-C; OPEL
ASTRA-F-LFW; Combo-C; S-D/VAN; T92; OPEL ASTRA-F
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJO1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : A-H; A-H/C; A-H/SW; Combo-C; COMBO-C;
Combo-C-CNG; Combo-C/V; Combo-C-Van; COMBO-C-VAN;
Combo-C-Van-CNG; COMBO-C-VAN-CNG; CORSA-B; CORSA-C;
CORSA-C-VAN; J96; J96/Kombi; OPEL ASTRA-F; OPEL
ASTRA-F-CABR.; OPEL ASTRA-F-CC; OPEL ASTRA-F-LFW; S-D;
S-D/V; S-D/VAN; S93; S93 Coupe; T92; T92/Conv; T92/Kombi; T98;
T98C; T98/KOMBI; T98/NB; T98V; X-C/ROADSTER; X01Monocab
140 Nm für Typ : D-A
Verkaufsbezeichnung: ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 85 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0344*.. 205/55R16 90 QFA 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; 4CS
Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 85 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 90 QFA 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; 4CS
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0018-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49364
ANLAGE: 20 OPEL Radtyp: OSIP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 85 205/55R16 51G Cabrio; Coupe;
205/55R16 90 QFA 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; 4CS
Verkaufsbezeichnung: ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 85 205/55R16 90 QFA 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0341*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; 4CS
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-F
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
OPEL G065 40 - 100 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22D; Stufenheck;
ASTRA-F 22F; 24J; 33J; 364 10B; 11B; 11G; 11H;
T92 e1*96/79*0074*.., 215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 22D; 12A; 51A; 71C; 71K;
e1*98/14*0074*.. 24C; 33J; 364 721; 725; 73C; 74A;
215/45R16-85 11A; 21B; 22B; 22D; 74P
24C; 33J; 364; 54A
225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 22D;
24C; 33J; 364; 66D
OPEL G372 52 - 85 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22D; 10B; 11B; 11G; 11H;
ASTRA-F- 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
CABR. 215/40R16-82 11A; 21B; 22D; 24C 721; 725; 73C; 74A;
T92/Conv e1*96/79*0076*.. 225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 22D; 74P
24C
OPEL F857 40 - 110 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22F; Schrägheck;
ASTRA-F- 24J; 33J; 364 10B; 11B; 11G; 11H;
CC 215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
T92 e1*96/79*0074*.., 33J; 364 721; 725; 73C; 74A;
e1*98/14*0074*.. 215/45R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 74P
33J; 364; 54A
225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 24C;
33J; 364; 66D
OPEL F972 42 - 55 205/45R16-83 QDY; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
ASTRA-F- 22D; 22F; 24J; 33J; 12A; 51A; 71C; 71K;
364
LFW 215/40R16-82 QDY; 11A; 21B; 22B; 721; 725; 73C; 74A;
24C; 33J; 364 74P
215/45R16-85 QDY; 11A; 21B; 22B;
24C; 33J; 364; 54A
225/40R16-85 QDY; 11A; 21B; 22B;
24C; 33J; 364; 66D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0018-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49364
ANLAGE: 20 OPEL Radtyp: OSIP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Verkaufsbezeichnung: ASTRA-F
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T92/Kombi e1*96/79*0075*.., 40 - 110 205/45R16-83 QDY; 11A; 21B; 22B; nicht Pirschausf.;
e1*98/14*0075*.. 22D; 24J; 364 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R16-82 QDY; 11A; 21B; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
22D; 24C; 364 721; 725; 73C; 74A;
215/45R16-85 QDY; 11A; 21B; 22B; 74P
22D; 24C; 364; 54A
225/40R16-85 QDY; 11A; 21B; 22B;
22D; 24C; 364; 66D
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98 e1*97/27*0086*.., 48 - 85 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22L; Limousine; Stufenheck;
e1*98/14*0086*.. 24J; 5DW Schrägheck;
T98/NB e1*97/27*0101*.., 48 - 92 205/45R16 83W 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0101*.. 24J; 5DW 12A; 51A; 71C; 71K;
T98V e1*97/27*0092*.. 205/50R16-87 11A; 21B; 22B; 22L; 721; 725; 73C; 74A;
24J 74P; 915; QEV
225/45R16-89 11A; 22B; 22F; 22L;
24M; 57F; 685
T98/KOMBI e1*97/27*0087*.., 48 - 92 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; Kombi;
e1*98/14*0087*.. 5DW 10B; 11B; 11G; 11H;
T98V e1*97/27*0092*.. 205/50R16-87 11A; 21B; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R16-89 11A; 22B; 22F; 24M; 721; 725; 73C; 74A;
57F; 685 74P; 915
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98C e1*98/14*0132*.. 74 - 92 205/50R16 87 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R16 86 11A; 21B; 22B; 22L 721; 725; 73C; 74A;
225/45R16 89 11A; 22B; 22L; 24M; 74P
57F; 685
Verkaufsbezeichnung: COMBO VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Combo- e4*2007/46*0299*.. 48 - 66 195/45R16 84 5EA 4-Loch Radanschluss;
C/V 205/45R16 83 5DW; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 87 5ET; 54F 12A; 51A; 71C; 71K;
48 - 71 195/50R16 51G 721; 725; 73C; 74A;
195/50R16 88 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0018-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49364
ANLAGE: 20 OPEL Radtyp: OSIP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Verkaufsbezeichnung: COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Combo-C e1*2007/46*0291*.. 48 - 66 195/45R16 84 5EA 4-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*.. 205/45R16 83 5DW; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C- e1*2001/116*0327*.., 205/45R16 87 5ET; 54F 12A; 51A; 71C; 71K;
CNG e1*2007/46*0293*.. 48 - 71 195/50R16 51G 721; 725; 73C; 74A;
Combo-C- DE*2007/46*0129*.., 195/50R16 88 74P
Van e1*2007/46*0129*..
COMBO-C- K886
VAN
Combo-C- DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C- L620
VAN-CNG
Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 85 195/50R16 84 124 Adam; nicht Adam
195/55R16 87 12A Rocks;
205/45R16 83 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R16 87 11A; 12A; 248; 26P; 51A; 7BP; 71C; 71K;
27H 721; 725; 73C; 74A;
205/55R16 91 11A; 12A; 248; 26P; 74P; 76U; 77E; 4AC;
27H 4CO
215/45R16 86 12A
S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 85 195/50R16 84 124 nur Adam Rocks;
195/55R16 87 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 83 12A 51A; 7BP; 71C; 71K;
205/50R16 87 11A; 12A; 26P; 27H 721; 725; 73C; 74A;
205/55R16 91 11A; 12A; 26P; 27H 74P; 76U; 77E; 4AC;
215/45R16 86 12A 4CO
S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 85 195/50R16 84 11A; 26N; 26P Corsa-E; Corsa-E Van;
195/55R16 87 11A; 26N; 26P ab
205/45R16 83 11A; 26P e1*2001/116*0379*30;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BP; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U; 77E;
4AC; 4CO
Verkaufsbezeichnung: CORSA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D/V e50*2007/46*0055*.. 51 - 85 195/50R16 84 11A; 26N; 26P Corsa-E; Corsa-E Van;
195/55R16 87 11A; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 83 11A; 26P 12A; 51A; 7BP; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U; 77E;
4AC; 4CO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0018-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49364
ANLAGE: 20 OPEL Radtyp: OSIP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Verkaufsbezeichnung: CORSA VAN, CORSA, CORSA-E VAN, CORSA-E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D/VAN e1*2007/46*0505*.. 51 - 85 195/50R16 84 11A; 26N; 26P Corsa-E; Corsa-E Van;
195/55R16 87 11A; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 83 11A; 26P 12A; 51A; 7BP; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U; 77E;
4AC; 4CO
Verkaufsbezeichnung: CORSA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-B G290 78 - 80 195/45R16-78 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74A;
24C; 24D 74P
CORSA-B G290 33 - 66 195/45R16-78 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D; 33J 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74A;
24C; 24D; 33J 74P
S93 e1*96/27*0053*.., 33 - 78 195/45R16-80 11A; 22B; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0053*.. 33J; 364; 367; 54F 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C e1*98/14*0148*.. 43 - 92 195/45R16 80 11A; 21B; 22B; 24M 2-türig; 4-türig;
205/40R16 83 11A; 21B; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J 12A; 51A; 71C; 71K;
205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 24D; 721; 725; 73C; 74A;
24J 74P; 915
215/40R16 82 11A; 21B; 22B; 24D;
24J
Verkaufsbezeichnung: CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C- L659 43 - 92 195/45R16 80 11A; 21B; 22B; 24M 2-türig; 4-türig;
VAN 205/40R16 83 11A; 21B; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J 12A; 51A; 71C; 71K;
205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 24D; 721; 725; 73C; 74A;
24J 74P; 915
215/40R16 82 11A; 21B; 22B; 24D;
24J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0018-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49364
ANLAGE: 20 OPEL Radtyp: OSIP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Verkaufsbezeichnung: Karl or Viva
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D-A e4*2007/46*0957*.. 55 195/40R16 76 11A; 24M; 241; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 26P; 27H 12A; 51A; 7MM; 71C;
195/45R16 80 11A; 24M; 241; 246; 71K; 721; 725; 73C;
26B; 26N; 27H 74A; 74P
205/40R16 79 11A; 24C; 24M; 26B;
26N; 27H
205/45R16 83 11A; 24C; 24M; 26B;
26J; 27F
215/35R16 81 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
215/40R16 82 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92 195/50R16 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 87 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R16 11A; 21M; 22L; 22Q; 721; 725; 73C; 74A;
24J; 24M; 51G 74P; 76U
215/45R16 86 11A; 22Q; 24M
64 - 92 195/50R16 84 11A; 24M; 5EA
Verkaufsbezeichnung: TIGRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X- e11*2001/116*0227*.. 51 - 92 195/45R16 80 10B; 11B; 11G; 11H;
C/ROADSTE 195/50R16 84 11A; 21P 12A; 51A; 71C; 71K;
R
205/45R16 83 721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: TIGRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S93 e1*93/81*0014*.., 66 - 78 195/45R16-80 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
Coupe e1*95/54*0014*.., 22L; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
e1*98/14*0014*.. 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74A;
22L; 24C; 24D 74P
215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 22F;
22L; 24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J96 e1*93/81*0030*.., 55 - 85 205/50R16-86 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*95/54*0030*.. 205/55R16-88 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
J96/Kombi e1*95/54*0044*.. 225/45R16-89 11A; 22B; 24C; 24D; 721; 725; 73C; 74A;
685 74P
225/50R16-92 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D; 57T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0018-13-WIRD/N3
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
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22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
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gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
berücksichtigen.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 10 10 048 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4CO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 10 10 042 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4CS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 10 10 031 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
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Gutachten 366-0018-13-WIRD/N3
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Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/50R16
Hinterachse: 225/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 10 10 050 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7MM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 10 10 069 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
QDY) Durch Nacharbeit des Federtellers im hinteren Radhaus ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
QEV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Opel Astra
ECO, die serienmäßig mit der Reifengröße 175/80 R14 ausgerüstet sind.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
(unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
haben.
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von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: S-D
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*..
Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM
Variante(n): nur Adam Rocks
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 400 VA
26P x = 230 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 400 25 VA
26N x = 280 y = 400 8 VA
27F x = 240 y = 240 25 HA
27H x = 240 y = 240 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: D-A
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0957*..
Handelsbez.: Karl or Viva
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 300 30 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0018-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49364
ANLAGE: 20 OPEL Radtyp: OSIP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: S-D
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*..
Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 30 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 300 25 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0018-13-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49364
ANLAGE: 20 OPEL Radtyp: OSIP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 15.09.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: S-D
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*..
Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM
Variante(n): Adam, Adam-S
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 400 VA
26P x = 230 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 400 25 VA
26N x = 280 y = 400 8 VA
27F x = 240 y = 240 25 HA
27H x = 240 y = 240 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.