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							Gutachten 366-0272-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48865
ANLAGE: 19 OPEL                                                      Radtyp: 614
Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 16.10.2015
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Fahrzeughersteller                         : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
A4 100435566        A4 614 PCD 100             Ø72.2/Ø56.6                 56,6     Kunststoff     620     2007    11/11
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 85        215/45R17 87                                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0344*..                225/45R17 90       QFA                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 85 215/45R17 87                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 90              QFA                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                      Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 85 215/45R17 87                                         Cabrio; Coupe;
                                         225/45R17 90 QFA                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 85 215/45R17 87                                        10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0341*..           225/45R17 90              QFA                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48865
ANLAGE: 19 OPEL                                                   Radtyp: 614
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 16.10.2015
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Verkaufsbezeichnung:    ASTRA-F
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
ASTRA-F-     F854             40 - 110 205/40R17                 QDY; 11A; 21B; 22B;      nicht Pirschausf.;
CARAVAN F972                                                     22F; 24C; 24M; 364;      10B; 11B; 11G; 11H;
OPEL                                                             5DA; 631                 12A; 51A; 71K; 721;
ASTRA-F-                               215/40R17-83              QDY; 11A; 21B; 22B;      725; 73C; 74A; 74P
LFW                                                              22F; 24C; 24M; 364;
                                                                 54A
T92/Kombi      e1*96/79*0075*..,
               e1*98/14*0075*..
OPEL           G065                 40 - 92  205/40R17-84        11A; 21B; 22B; 22F;      Stufenheck;
ASTRA-F                                      Reinf               24C; 24M; 33J; 364       10B; 11B; 11G; 11H;
T92            e1*96/79*0074*..,    40 - 100 215/40R17-83        11A; 21B; 22B; 22F;      12A; 51A; 71K; 721;
               e1*98/14*0074*..                                  24C; 24M; 33J; 364;      725; 73C; 74A; 74P
                                                                 54A
OPEL           G372                 52 - 85   205/40R17-84       11A; 21B; 22B; 24C       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              Reinf
ASTRA-F-                                      215/40R17-83       11A; 21B; 22B; 24C;      12A; 51A; 71K; 721;
CABR.                                                            24M; 54A                 725; 73C; 74A; 74P
T92/Conv       e1*96/79*0076*..
OPEL           F857                 40 - 110 205/40R17           11A; 21B; 22B; 22F;      Schrägheck;
ASTRA-F-                                                         24C; 24M; 33J; 364;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 631
CC                                            215/40R17-83       11A; 21B; 22B; 22F;      12A; 51A; 71K; 721;
T92            e1*96/79*0074*..,                                 24C; 24M; 33J; 364;      725; 73C; 74A; 74P
                                                                 54A
               e1*98/14*0074*..

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 48 - 85        215/40R17 83  11A; 21B; 22B; 22L;           Limousine; Stufenheck;
               e1*98/14*0086*..                             24C; 24M; 5DW                 Schrägheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,    48 - 92   205/40R17 84  11A; 21B; 22B; 22L;           10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0101*..                             24J; 5EA                      12A; 51A; 71K; 721;
T98V           e1*97/27*0092*..               215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L;           725; 73C; 74A; 74P;
                                                            24C; 24M; 5DW                 915; QEV
                                              215/40R17 87  11A; 21B; 22B; 22L;
                                                            24C; 24M
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,    48 - 92   205/40R17 84  11A; 21B; 22B; 24J;           Kombi;
               e1*98/14*0087*..                             5EA                           10B; 11B; 11G; 11H;
T98V           e1*97/27*0092*..               215/40R17 83  11A; 21B; 22B; 24C;           12A; 51A; 71K; 721;
                                                            24M; 5DW                      725; 73C; 74A; 74P;
                                              215/40R17 87  11A; 21B; 22B; 24C;           915
                                                            24M

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 92 205/40R17 80W 11A; 21B; 22B; 22L;                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     5DA; 51U                             12A; 51A; 71K; 721;
                                       205/45R17 84  11A; 21B; 22B; 22L;                  725; 73C; 74A; 74P
                                                     5EA
                                       215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                     5DW




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48865
ANLAGE: 19 OPEL                                                   Radtyp: 614
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 16.10.2015
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Verkaufsbezeichnung:    CALIBRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
CALIBRA-     F406             85 - 110 205/40R17-84              11A; 21B; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
A                                      Reinf                     51E; 637                 12A; 51A; 71K; 721;
                                       215/40R17-83              11A; 21B; 22B; 24C;      725; 73C; 74A; 74P
                                                                 51E
                                              215/45R17 87       11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                 24C; 51E; 54A

Verkaufsbezeichnung:     CORSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
GMIB         e50*2001/116*0001*.. 44 - 74     205/45R17 84                                nur Corsa D; 2-türig;
                                              215/45R17          11A; 21P; 22H; 22M;      4-türig;
                                                                 24M; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 44 - 74 205/45R17 84                                     nur Corsa D; bis
                                         215/45R17               11A; 21P; 22H; 22M;      e1*2001/116*0379*29;
                                                                 24M; 51G                 2-türig; 4-türig;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     CORSA VAN, CORSA, CORSA-E VAN, CORSA-E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
S-D/VAN      e1*2007/46*0505*.. 44 - 74 205/45R17 84                                      nur Corsa D; bis
                                        215/45R17    11A; 21P; 22H; 22M;                  e1*2007/46*0505*08; 2-
                                                     24M; 51G                             türig; 4-türig;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  43 - 92        205/40R17 80       11A; 21B; 21J; 22B;      2-türig; 4-türig;
                                                                 22F; 24D; 24J; 54A       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          915

Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C- L659                 43 - 92         205/40R17 80       11A; 21B; 21J; 22B;      2-türig; 4-türig;
VAN                                                              22F; 24D; 24J; 54A       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          915




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48865
ANLAGE: 19 OPEL                                                   Radtyp: 614
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 16.10.2015
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                                                                                                      Seite: 4 von 7
Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92        205/45R17          11A; 22L; 22Q; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/40R17 87       11A; 22Q; 24D; 24J       725; 73C; 74A; 74P
                                    64 - 92   205/40R17 84       11A; 22Q; 24M; 5EA

Verkaufsbezeichnung:     TIGRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
X-           e11*2001/116*0227*.. 51 - 92     205/40R17 80       11A; 21P                 10B; 11B; 11G; 11H;
C/ROADSTE                                     205/45R17 84       11A; 21L; 21P            12A; 51A; 71K; 721;
R
                                              215/35R17 83       11A; 21P; 22I; 24M       725; 73C; 74A; 74P
                                              215/40R17 83       11A; 21P; 22I; 24M

Verkaufsbezeichnung:     TIGRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
S93          e1*93/81*0014*..,  66 - 78       205/40R17-84       11A; 21B; 22B; 22F;      10B; 11B; 11G; 11H;
Coupe        e1*95/54*0014*..,                Reinf              22G; 22L; 24C; 24D;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 54A
               e1*98/14*0014*..                                                           725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA-A E947                 42 - 95         205/40R17          11A; 21B; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
VECTRA-      E948                                                33H; 51E; 631            12A; 51A; 71K; 721;
A-CC                                          215/40R17-83       11A; 21B; 22B; 24C;      725; 73C; 74A; 74P
                                                                 33H; 51E
                                              215/45R17 87       11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                 24C; 33H; 51E; 54A
VECTRA-A       E947/1               42 - 95   205/40R17          11A; 21B; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
VECTRA-        E948/1                                            33H; 51E; 631            12A; 51A; 71K; 721;
A-CC                                42 - 110 215/40R17-83        11A; 21B; 22B; 24C;      725; 73C; 74A; 74P
                                                                 33H; 51E
                                              215/45R17 87       11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                 24C; 33H; 51E; 54A
VECTRA-        E951, E951/1         65 - 110 205/40R17           11A; 21B; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
A-X                                                              51E; 631                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/40R17-83       11A; 21B; 22B; 24C;      725; 73C; 74A; 74P
                                                                 51E
                                              215/45R17 87       11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                 24C; 51E; 54A

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 85        215/45R17 87       11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*95/54*0030*..               225/45R17-90       11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..                                                           725; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48865
ANLAGE: 19 OPEL                                                   Radtyp: 614
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 16.10.2015
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48865
ANLAGE: 19 OPEL                                                   Radtyp: 614
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 16.10.2015
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      der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
      herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
     Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
     eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
     berücksichtigen.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51E) Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48865
ANLAGE: 19 OPEL                                                   Radtyp: 614
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 16.10.2015
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      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
      des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51U) Der Radhersteller hat den Kunden über den vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu informieren.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
QDY) Durch Nacharbeit des Federtellers im hinteren Radhaus ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
QEV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Opel Astra
     ECO, die serienmäßig mit der Reifengröße 175/80 R14 ausgerüstet sind.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     haben.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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