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							Gutachten 366-0043-14-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49902
ANLAGE: 1 OPEL                                                       Radtyp: EG5Z_A
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 12.10.2015
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Fahrzeughersteller                         : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 105/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
EGZASA38A566          PCD105 ET38              ohne                        56,6                    705     2025    05/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJC2 ww. OE-Muttern
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm für Typ : J-A; P-J; P-J/V
                                             140 Nm für Typ : P-J/SW; P-J/SW/V
Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 70 - 103 205/55R16                  12T; 51G                  Nur ASTRA SPORTS
                                         205/60R16                  12T; 51G                  TOURER; Kombi;
                                         205/65R16                  12A; 51G                  Frontantrieb;
                                         215/55R16 93               12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R16                  12A; 51G                  51A; 71C; 71K; 721;
                                         225/50R16 92               12A                       725; 73C; 74C; 76U;
                                         225/55R16 95               12A                       4AC; 4CY

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
P-J          e1*2007/46*0141*.. 64 - 103 205/55R16                  51G                       Stufenheck;
                                         205/60R16                  51G                       Schrägheck;
                                         205/65R16                  51G                       Frontantrieb;
                                         215/55R16 93                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R16                  51G                       12K; 51A; 71C; 71K;
                                         225/50R16 92                                         721; 725; 73C; 74C;
                                         225/55R16 95                                         76U; 4AC; 4CY

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                      Auflagen
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 85 - 103 205/55R16    12T; 51G                                Nur ASTRA SPORTS
                                         205/60R16    12T; 51G                                TOURER; Kombi;
                                         205/65R16    12A; 51G                                Frontantrieb;
                                         215/55R16 93 12A                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R16    12A; 51G                                51A; 71C; 71K; 721;
                                         225/50R16 92 12A                                     725; 73C; 74C; 76U;
                                         225/55R16 95 12A                                     4AC; 4CY




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-14-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49902
ANLAGE: 1 OPEL                                                    Radtyp: EG5Z_A
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 12.10.2015
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 64 - 103 205/55R16               51G                      Stufenheck;
                                         205/60R16               51G                      Schrägheck;
                                         205/65R16               51G                      Frontantrieb;
                                         215/55R16 93                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R16               51G                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                         225/50R16 92                                     721; 725; 73C; 74C;
                                         225/55R16 95                                     76U; 4AC; 4CY

Verkaufsbezeichnung:     MOKKA or TRAX or TRACKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
J-A          e4*2007/46*0537*.. 85 - 103 195/65R16 92            12I                      Kombilimousine; MPV;
                                         195/70R16               12T; 51G                 Allradantrieb;
                                         205/65R16 95            12I                      Frontantrieb;
                                         205/70R16               12A; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R16 95            12A                      51A; 573; 7BP; 71C;
                                         215/65R16               12A; 51G                 71K; 721; 725; 73C;
                                96 - 103 225/60R16 98            Allradantrieb; 12A       74C; 76U; 4CL

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-14-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49902
ANLAGE: 1 OPEL                                                    Radtyp: EG5Z_A
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 12.10.2015
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12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
4AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 048 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4CL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 044 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4CY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 028 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
7BP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 10 10 050 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-14-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49902
ANLAGE: 1 OPEL                                                    Radtyp: EG5Z_A
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 12.10.2015
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      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
      werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.