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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50325 nach §22 StVZO

                Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55044115 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6.0 J x 15 H2 Typ V1 605
                Hersteller                         CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                             Seite 1 von 3


                Auftraggeber                       CMS Automotive Trading GmbH
                                                   SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                   68789 St.Leon-Rot
                                                   49 02 0341305


                Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad
                Modell                             V1
                Typ                                V1 605
                Radgröße                           6.0 J x 15 H2
                Zentrierart                        Mittenzentrierung

                Ausführung     Kennzeichnung Rad/                     Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                               Zentrierring                           Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                      Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                V1 605 37 95 928/06 ZL / ohne Ring                    5/105/56,6          37          480    2015


                Kennzeichnungen

                KBA-Nummer                         50325
§ 22 50325*01




                Herstellerzeichen                  CMS
                Radtyp und Ausführung              V1 605 (s.o.)
                Radgröße                           6.0 J x 15 H2
                Einpresstiefe                      ET .. (s.o.)
                Herstelldatum                      Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel          Bund            Anzugsmoment       Schaftlänge     Artikel-Nr.
                                                                          (Nm)               (mm)
                S02 Serien-Mutter M12x1,5 offen           Kegel 60°       140                -               Serie

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                         Opel

                Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50325 nach §22 StVZO

                Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55044115 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0 J x 15 H2 Typ V1 605
                Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 2 von 3

                Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                        weise                                 Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Opel Astra K           70-110        195/65R15      A91 96                                A07 A23 A58
                B-K                    70-110        205/60R15      A91 96                                A99 B03 Flh
                e4*2007/46*0996*..     70-110        215/60R15      A91 96                                NoS S02


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
§ 22 50325*01




                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.


                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A23     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden
                Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten.
                Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchst-
                geschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50325 nach §22 StVZO

                Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55044115 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0 J x 15 H2 Typ V1 605
                Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                           Seite 3 von 3

                A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
                mm zum Bremssattel zu achten.

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
                (3-türig und 5-türig).

                NoS     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket
                (Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17).

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                96       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 960 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
                Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
§ 22 50325*01




                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 25. Oktober 2016 in Lambsheim statt.



                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2015.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 25. Oktober 2016




                Bohlander                                                                       00259302.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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