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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50732 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000928-A0-104
Anlage-Nr. :                25
Seite :                     1/5                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R5604


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   59R5604
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          59R5604.33
Radgröße:                                                 6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                         45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                    68,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast:                                          615 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2020 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Opel

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
Opel Astra-F, Opel Astra-F-    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              ZP40356 110 Nm
Cabrio, Opel Astra-F-Caravan, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Opel Astra-F-CC, Opel Corsa-B,
S93, S93Coupe, T92, T92/Conv,
T92/Kombi




RA-000928-A0-104-25~OP-4-100-56_5-ET45_59R5604.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50732 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000928-A0-104
Anlage-Nr. :                25
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R5604


Typ:                          Opel Astra-F-Caravan
ABE / EG-Genehmigung:         F854
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 42 bis 110   Opel Astra Caravan       195/50R15                          A02) bis A10)
                                       E43)                               E42)

                                         195/55R15
                                         E43)
F854/NT15          900/860                                                4/100/56,5



Typ:                         Opel Astra-F-CC
ABE / EG-Genehmigung:        F857
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 42 bis 110   Opel Astra              195/50R15                           A02) bis A10)
                                      E43)

                                         195/55R15
                                         E43)
F857/NT14          900/765                                                4/100/56,6



Typ:                         Opel Astra-F
ABE / EG-Genehmigung:        G065
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 42 bis 100   Opel Astra              195/50R15                           A02) bis A10)

                                         195/55R15

G065/NT11          900/765                                                4/100/56,5



Typ:                           Opel Astra-F-Cabrio
ABE / EG-Genehmigung:          G372
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 85    Opel Astra Cabrio GL      195/50R15                         A02) bis A10)

                                         195/55R15
G372/NT08          850/800                                                4/100/56,5



Typ:                          T92/Kombi
ABE / EG-Genehmigung:         e1*96/79*0075*.., e1*98/14*0075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 85    Opel Astra-F-Caravan      195/50R15                         A02) bis A10)
                                                                          E42)
                                         195/55R15
e1*98/14*0075*04   900/845 (925)                                          4/100/56,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50732 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000928-A0-104
Anlage-Nr. :                25
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R5604


Typ:                         T92
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0074*.., e1*98/14*0074*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 85    Opel Astra-F,            195/50R15                                    A02) bis A10)
              Astra-F-CC
                                       195/55R15

e1*96/79*0074*02E   900/800 (900)                                                   4/100/56,6
e1*98/14*0074*04



Typ:                          T92/Conv
ABE / EG-Genehmigung:         e1*96/79*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 85    Opel Astra-F-Cabrio       195/50R15                                   A02) bis A10)

                                          195/55R15
e1*96/79*0076*00    865/800                                                         4/100/56,5



Typ:                           Opel Corsa-B
ABE / EG-Genehmigung:          G290
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 33 bis 80    Opel Corsa City,          195/45R15                                   A02) bis A10)
              Corsa Swing,
              Corsa GLS,
              Corsa Joy,
              Corsa Sport,
              Corsa GSi
G290/NT08           775/680                                                         4/100/56,5



Typ:                         S93
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/27*0053*.. , e1*98/14*0053*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 33 bis 78    Opel Corsa -B            195/45R15                                    A02) bis A10)


e1*96/27*0053*10    840/700(745)                                                    4/100/56,5



Typ:                           S93Coupe
ABE / EG-Genehmigung:          e1*93/81*0014*.. , e1*95/54*0014*.. , e1*98/14*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 78    Opel Tigra-A,              185/55R15                                   A02) bis A10)
              Vauxhall Tigra-A
                                         185/55R15 M+S

                                          195/45R15
                                          G01)
                                          A01)
                                          195/50R15
e1*98/14*0014*11    805/650                                                         4/100/56,5




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Nr. :                       RA-000928-A0-104
Anlage-Nr. :                25
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R5604


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50732 nach § 22 STVZO
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Anlage-Nr. :                25
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R5604


E42) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße 165R14 ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E43) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße 205/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

Die Anlage Nr. 25 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 59R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 26.01.2018




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