Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50732 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000928-A0-104
Anlage-Nr. : 25
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R5604
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 59R5604
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 59R5604.33
Radgröße: 6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast: 615 kg
bei Reifenabrollumfang: 2020 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Opel
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
Opel Astra-F, Opel Astra-F- Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40356 110 Nm
Cabrio, Opel Astra-F-Caravan, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Opel Astra-F-CC, Opel Corsa-B,
S93, S93Coupe, T92, T92/Conv,
T92/Kombi
RA-000928-A0-104-25~OP-4-100-56_5-ET45_59R5604.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50732 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000928-A0-104
Anlage-Nr. : 25
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R5604
Typ: Opel Astra-F-Caravan
ABE / EG-Genehmigung: F854
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 110 Opel Astra Caravan 195/50R15 A02) bis A10)
E43) E42)
195/55R15
E43)
F854/NT15 900/860 4/100/56,5
Typ: Opel Astra-F-CC
ABE / EG-Genehmigung: F857
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 110 Opel Astra 195/50R15 A02) bis A10)
E43)
195/55R15
E43)
F857/NT14 900/765 4/100/56,6
Typ: Opel Astra-F
ABE / EG-Genehmigung: G065
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 100 Opel Astra 195/50R15 A02) bis A10)
195/55R15
G065/NT11 900/765 4/100/56,5
Typ: Opel Astra-F-Cabrio
ABE / EG-Genehmigung: G372
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 85 Opel Astra Cabrio GL 195/50R15 A02) bis A10)
195/55R15
G372/NT08 850/800 4/100/56,5
Typ: T92/Kombi
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0075*.., e1*98/14*0075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 85 Opel Astra-F-Caravan 195/50R15 A02) bis A10)
E42)
195/55R15
e1*98/14*0075*04 900/845 (925) 4/100/56,5
RA-000928-A0-104-25~OP-4-100-56_5-ET45_59R5604.docx
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Nr. : RA-000928-A0-104
Anlage-Nr. : 25
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R5604
Typ: T92
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0074*.., e1*98/14*0074*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 85 Opel Astra-F, 195/50R15 A02) bis A10)
Astra-F-CC
195/55R15
e1*96/79*0074*02E 900/800 (900) 4/100/56,6
e1*98/14*0074*04
Typ: T92/Conv
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Opel Astra-F-Cabrio 195/50R15 A02) bis A10)
195/55R15
e1*96/79*0076*00 865/800 4/100/56,5
Typ: Opel Corsa-B
ABE / EG-Genehmigung: G290
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 80 Opel Corsa City, 195/45R15 A02) bis A10)
Corsa Swing,
Corsa GLS,
Corsa Joy,
Corsa Sport,
Corsa GSi
G290/NT08 775/680 4/100/56,5
Typ: S93
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0053*.. , e1*98/14*0053*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 78 Opel Corsa -B 195/45R15 A02) bis A10)
e1*96/27*0053*10 840/700(745) 4/100/56,5
Typ: S93Coupe
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0014*.. , e1*95/54*0014*.. , e1*98/14*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 78 Opel Tigra-A, 185/55R15 A02) bis A10)
Vauxhall Tigra-A
185/55R15 M+S
195/45R15
G01)
A01)
195/50R15
e1*98/14*0014*11 805/650 4/100/56,5
RA-000928-A0-104-25~OP-4-100-56_5-ET45_59R5604.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50732 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000928-A0-104
Anlage-Nr. : 25
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R5604
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
RA-000928-A0-104-25~OP-4-100-56_5-ET45_59R5604.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50732 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000928-A0-104
Anlage-Nr. : 25
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R5604
E42) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße 165R14 ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E43) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße 205/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
Die Anlage Nr. 25 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 59R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 26.01.2018
RA-000928-A0-104-25~OP-4-100-56_5-ET45_59R5604.docx