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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51976 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000939-A0-314
             Anlage-Nr. :                3a
             Seite :                     1/3
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 707-4L


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                        SPT 707-4L
             Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                                      Anzio
             Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                                      A2
             Radgröße:                                                        7Jx17H2
             Rad-Einpresstiefe:                                                44 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                            100 mm
             Lochzahl:                                                            4
             Mittenlochdurchmesser:                                           63,3 mm
             Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
§ 22 51976




             Zentrierring:                                               Z 04 Ø63,3-Ø56,6
             geprüfte Radlast:                                                 635 kg
             bei Reifenabrollumfang:                                          2260 mm


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:      OPEL

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                          Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                            moment
             BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm                MP5a        110 Nm

             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             S-D                           e1*2001/116*0379*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             51 bis 85       Opel Adam              195/45R17                           A02) bis A10)
                                                                                        BF1)
                                                     205/45R17

                                                     215/40R17

                                                     215/45R17
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51976 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000939-A0-314
             Anlage-Nr. :                3a
             Seite :                     2/3
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 707-4L


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             S-D                           e1*2001/116*0379*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             51 bis 85       Opel Adam Rocks        195/45R17                          A02) bis A10)
                                                                                       BF1)
                                                     205/45R17

                                                     215/40R17

                                                     215/45R17


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             GMIB                           e50*2001/116*0001*..
             S-D                            e1*2001/116*0379*..
             S-D/V                          e50*2007/46*0055*..
             S-D/VAN                        e1*2007/46*0505*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             44 bis 74       Opel Corsa D, Corsa D 195/45R17                           A02) bis A10)
§ 22 51976




                             Van , Corsa D LPG                                         BF1)
                             (4-Loch)                205/45R17

                                                     215/40R17

                                                     215/45R17


             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             S-D                           e1*2001/116*0379*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             51 bis 85       Opel Corsa E           195/45R17                          A02) bis A10)
                                                    A93a)                              BF1)

                                                     205/40R17
                                                     A93a)

                                                     205/45R17

                                                     215/40R17

                                                     215/45R17


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51976 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000939-A0-314
             Anlage-Nr. :                3a
             Seite :                     3/3
             Auftraggeber :              Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH
             Teiletyp :                  SPT 707-4L


             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                                          nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                    den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                    nicht über die Radkontur hinausragen.
§ 22 51976




             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
                    Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                   Fahrzeugherstellers).

             BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
                    Befestigungsteile zu verwenden:
                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                    Zubehörkit: MP5a
                    Anzugsmoment: 110 Nm

             Die Anlage 3a mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
             Sonderräder Typ SPT 707-4L des Auftraggebers Uniwheels Leichtmetallräder (Germany) GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 08.03.2018
						
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