Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000636-F0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 1/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.6704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SL2.6704
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Speedline
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: SL2.6704.03
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast: *) 690 kg
Reifenabrollumfang: 1990 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: OPEL
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP40356 110 Nm
BF2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP40307 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000636-F0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 2/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.6704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85 Opel Adam 185/55R16 A02) bis A10)
A93a) M00) N195) BF1)
185/55R16 M+S
A93a) M00)
195/50R16
A93)
195/55R16
205/50R16
205/55R16
A01) G5L) K19) K87) K88)
215/45R16
A93)
215/50R16
A01) K04) K19) K87)
225/45R16
A93a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85 Opel Adam Rocks 185/55R16 A02) bis A10)
A93a) M00) N195) BF1)
185/55R16 M+S
A93a) M00)
195/50R16
A93)
195/55R16
205/50R16
205/55R16
A01) G5L) K19) K87) K88)
215/45R16
A93)
215/50R16
A01) K19) K87)
225/45R16
A93a)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000636-F0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 3/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.6704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H e1*2001/116*0261*..
A-H e1*2007/46*0344*..
A-H e11*2001/116*0246*..
A-H e11*2001/116*0247*..
A-H/C e4*2001/116*0094*..
A-H/NB e1*2001/116*0454*..
A-H/NB e1*2007/46*0340*..
A-H/SW e1*2001/116*0293*..
A-H/SW e1*2007/46*0341*..
GMIH e50*2001/116*0007*..
GMIJ e50*2001/116*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Opel Astra 195/55R16 A02) bis A10)
(Limousine 3- u. 5- A93) N205) BF1)
türig, Kombi,
StationWagon; 4-Loch) 195/60R16
G7V) N205)
205/50R16
A93)
205/55R16
A93)
215/50R16
225/50R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GMIB e50*2001/116*0001*..
S-D e1*2001/116*0379*..
S-D/V e50*2007/46*0055*..
S-D/VAN e1*2007/46*0505*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 74 Opel Corsa D, Corsa D 185/55R16 A02) bis A10)
Van , Corsa D LPG A93) M00) N195) BF1)
(4-Loch)
195/50R16
195/55R16
205/50R16
205/55R16
G5L)
215/50R16
A01) K04) K75)
225/45R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000636-F0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 4/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.6704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85 Opel Corsa E 185/55R16 A02) bis A10)
M00) N195) BF1)
185/55R16 M+S
M00)
195/50R16
195/55R16
205/50R16
A01) K04)
215/45R16
215/50R16
A01) K04) K91)
225/45R16
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
D-A e4*2007/46*0957*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 55 Opel Karl 195/40R16 A01) bis A10)
BF2) K01) K02)
195/45R16
K28)
205/40R16
K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
D-A e4*2007/46*0957*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 55 Opel Karl Rocks 195/45R16 A02) bis A10)
BF2)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000636-F0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 5/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.6704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GMIC e50*2001/116*0002*..
X01MONOCAB e1*2001/116*0215*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 92 Opel Meriva 195/45R16 A01) bis A10)
T84) BF1) K04)
195/50R16
K67)
205/45R16
K67)
205/50R16
K03) K67)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000636-F0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 6/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.6704
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP40356
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP40307
Anzugsmoment: 110 Nm
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G5L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R17 ausgerüstet oder diese
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G7V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/40R18,
225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000636-F0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 7/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.6704
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der aufgeweiteten
Radhauskante zu kürzen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K67) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante auf einer
Länge von ca. 120 mm auf eine Restbreite von max. 15 mm (unmittelbar bis an den
Schraubenkopf) zu kürzen,
• die dahinter liegende Blechkante ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett nach außen zu
treiben,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 120 mm unterhalb der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke).
K75) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem Schweller bis
zu Oberkante Stoßfänger aufzuweiten,
• vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
gemessen von der Radhauskante- auszuschneiden,
• die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
Radhauskante zu kürzen.
K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind
folgende Maßnahmen erforderlich:
• die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten,
• im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom Kunststoffinnenkotflügel
ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante) auszuschneiden. Der verbleibende
Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus klebend zu befestigen.
K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind
folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Befestigungsschraube an den Blechlasche im Bereich 30° hinter der Radmitte ist zu
entfernen,
• die Radhauskante und die Blechlasche sind von der Oberkante Stoßfänger bis 30° hinter der
Radmitte umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
umgelegte Radhauskante zu klemmen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000636-F0-104
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 8/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.6704
K91) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem Schweller bis
zu Oberkante Stoßfänger um 10 mm aufzuweiten,
• vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
gemessen von der Radhauskante - auszuschneiden,
• die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
Radhauskante zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 11b mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ SL2.6704 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 11.06.2019