Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48104 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000587-E0-104
Anlage-Nr. : 19b
Seite : 1/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R7704
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 53R7704.03
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast: *) 675 kg
Reifenabrollumfang: 2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: OPEL
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP40356 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48104 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000587-E0-104
Anlage-Nr. : 19b
Seite : 2/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85 Opel Adam 195/45R17 A02) bis A10)
A93) BF1)
205/45R17
215/40R17
A93a)
215/45R17
A01) K19) K87)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85 Opel Adam Rocks 195/45R17 A02) bis A10)
A93) BF1)
205/45R17
215/40R17
A93a)
215/45R17
A01) K19) K87)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H e1*2001/116*0261*..
A-H e1*2007/46*0344*..
A-H e11*2001/116*0246*..
A-H e11*2001/116*0247*..
A-H/C e4*2001/116*0094*..
A-H/NB e1*2001/116*0454*..
A-H/NB e1*2007/46*0340*..
A-H/SW e1*2001/116*0293*..
A-H/SW e1*2007/46*0341*..
GMIH e50*2001/116*0007*..
GMIJ e50*2001/116*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Opel Astra 205/45R17 A02) bis A10)
(Limousine 3- u. 5-türig, A93) BF1)
Kombi, StationWagon;
4-Loch) 205/50R17
215/45R17
225/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48104 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000587-E0-104
Anlage-Nr. : 19b
Seite : 3/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GMIB e50*2001/116*0001*..
S-D e1*2001/116*0379*..
S-D/V e50*2007/46*0055*..
S-D/VAN e1*2007/46*0505*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 74 Opel Corsa D, Corsa D 195/45R17 A02) bis A10)
Van , Corsa D LPG BF1)
(4-Loch) 205/45R17
215/40R17
215/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85 Opel Corsa E 195/45R17 A02) bis A10)
A93a) BF1)
205/40R17
A93a)
205/45R17
215/40R17
215/45R17
A01) K13) K22)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GMIC e50*2001/116*0002*..
X01MONOCAB e1*2001/116*0215*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 92 Opel Meriva 205/40R17 A01) bis A10)
T84) BF1) K04) K67)
205/45R17
215/40R17
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48104 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000587-E0-104
Anlage-Nr. : 19b
Seite : 4/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen. Die Ventile dürfen nicht über die Radaußenkontur
hinausragen
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48104 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000587-E0-104
Anlage-Nr. : 19b
Seite : 5/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP40356
Anzugsmoment: 110 Nm
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K67) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
• die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante auf
einer Länge von ca. 120 mm auf eine Restbreite von max. 15 mm (unmittelbar bis an den
Schraubenkopf) zu kürzen,
• die dahinter liegende Blechkante ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett nach
außen zu treiben,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 120 mm unterhalb der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke).
K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten,
• im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom Kunststoffinnenkotflügel
ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante) auszuschneiden. Der
verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus klebend zu befestigen.
T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 19b mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 53R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 23.01.2019