Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 20 zur ABE-Nr. 46171 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000538-I0-104
Anlage-Nr. : 12b
Seite : 1/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R670
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 42R6704.03
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast: *) 615 kg
Reifenabrollumfang: 1990 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: OPEL
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, ZP40356 110 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP40307 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 20 zur ABE-Nr. 46171 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000538-I0-104
Anlage-Nr. : 12b
Seite : 2/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85 Opel Adam 185/55R16 A02) bis A10)
A93a) M00) N195) BF1)
185/55R16 M+S
A93a) M00)
195/50R16
A93)
195/55R16
205/50R16
205/55R16
A01) G5L) K19) K87) K88)
215/45R16
A93a)
215/50R16
A01) K04) K19) K87)
225/45R16
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85 Opel Adam Rocks 185/55R16 A02) bis A10)
A93a) M00) N195) BF1)
185/55R16 M+S
A93a) M00)
195/50R16
A93)
195/55R16
205/50R16
205/55R16
A01) G5L) K19) K87) K88)
215/45R16
A93a)
215/50R16
A01) K04) K19) K87)
225/45R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 20 zur ABE-Nr. 46171 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000538-I0-104
Anlage-Nr. : 12b
Seite : 3/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H e1*2001/116*0261*..
A-H e1*2007/46*0344*..
A-H e11*2001/116*0246*..
A-H e11*2001/116*0247*..
A-H/C e4*2001/116*0094*..
A-H/NB e1*2001/116*0454*..
A-H/NB e1*2007/46*0340*..
A-H/SW e1*2001/116*0293*..
A-H/SW e1*2007/46*0341*..
GMIH e50*2001/116*0007*..
GMIJ e50*2001/116*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Opel Astra 195/55R16 A02) bis A10)
(Limousine 3- u. 5-türig, A93) N205) BF1)
Kombi, StationWagon;
4-Loch) 195/60R16
G7V) N205)
205/50R16
A93)
205/55R16
A93)
215/50R16
225/50R16
A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 20 zur ABE-Nr. 46171 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000538-I0-104
Anlage-Nr. : 12b
Seite : 4/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GMIB e50*2001/116*0001*..
S-D e1*2001/116*0379*..
S-D/V e50*2007/46*0055*..
S-D/VAN e1*2007/46*0505*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 74 Opel Corsa D, Corsa D 185/55R16 A02) bis A10)
Van , Corsa D LPG A93) M00) N195) BF1)
(4-Loch)
195/50R16
A93)
195/55R16
205/50R16
A01) K04)
205/55R16
A01) G5L) K04) K75)
215/50R16
A01) K03) K04) K75)
225/45R16
A01) K04) K75)
225/50R16
A01) G5L) K01) K04) K75)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85 Opel Corsa E 185/55R16 A02) bis A10)
M00) N195) BF1)
185/55R16 M+S
M00)
195/50R16
A01) A93a) K04)
195/55R16
A01) K04)
205/50R16
A01) K04) K91)
215/45R16
A01) A93a) K04)
215/50R16
A01) K04) K91)
225/45R16
A01) K04) K91)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 20 zur ABE-Nr. 46171 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000538-I0-104
Anlage-Nr. : 12b
Seite : 5/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
D-A e4*2007/46*0957*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 55 Opel Karl 195/40R16 A01) bis A10)
A93a) BF2) K01) K02) K28)
195/45R16
205/40R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GMIC e50*2001/116*0002*..
X01MONOCAB e1*2001/116*0215*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 92 Opel Meriva 195/45R16 A01) bis A10)
K54) K55) T84) BF1) K04)
195/50R16
K67)
205/45R16
K67)
205/50R16
K01) K68)
215/40R16
K03) K54)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 20 zur ABE-Nr. 46171 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000538-I0-104
Anlage-Nr. : 12b
Seite : 6/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP40356
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP40307
Anzugsmoment: 110 Nm
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 20 zur ABE-Nr. 46171 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000538-I0-104
Anlage-Nr. : 12b
Seite : 7/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
G5L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G7V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K54) An Achse 2 sind die Kanten der Kunststoffverbreiterungen im Bereich vom Schweller bis
Übergang zum hinteren Stoßfänger auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen. Die ins
Radhaus ragenden Enden der Befestigungsschrauben der Verbreiterungen sind bis auf Höhe
der Befestigungsmuttern zu kürzen.
K55) An Achse 2 sind zusätzlich die ins Radhaus ragenden Kanten des Kunststoffstoßfängers im
Bereich bis 45° hinter der Radmitte auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen.
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Nr. : RA-000538-I0-104
Anlage-Nr. : 12b
Seite : 8/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
K67) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
• die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante auf
einer Länge von ca. 120 mm auf eine Restbreite von max. 15 mm (unmittelbar bis an den
Schraubenkopf) zu kürzen,
• die dahinter liegende Blechkante ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett nach
außen zu treiben,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 120 mm unterhalb der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke).
K68) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
• der obere Kunststoffhalter des hinteren Stoßfängers ist hinter dem Befestigungspunkt
komplett zu kürzen,
• das Innenradhausblech ist im Bereich des Originalbefestigungspunktes des Stoßfängers
um ca. 10 mm zu kürzen,
• der Übergangsbereich vom Stoßfängerende zum Blechradhaus ist um ca. 5 mm
aufzuweiten,
• die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante (Kunststoff) ist auf einer Länge von ca. 200 mm
auf Restbreite von ca.5 mm zu kürzen,
• das Stoßfängerende ist mit einer Blechtreibschraube im Übergangsbereich zum
Blechradhaus zu befestigen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 200 mm unterhalb der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke).
K75) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
• die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem Schweller
bis zu Oberkante Stoßfänger aufzuweiten,
• vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
gemessen von der Radhauskante- auszuschneiden,
• die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
Radhauskante zu kürzen.
K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten,
• im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom Kunststoffinnenkotflügel
ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante) auszuschneiden. Der
verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus klebend zu befestigen.
K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Befestigungsschraube an den Blechlasche im Bereich 30° hinter der Radmitte ist zu
entfernen,
• die Radhauskante und die Blechlasche sind von der Oberkante Stoßfänger bis 30° hinter der
Radmitte umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
umgelegte Radhauskante zu klemmen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 20 zur ABE-Nr. 46171 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000538-I0-104
Anlage-Nr. : 12b
Seite : 9/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R670
K91) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
• die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem Schweller
bis zu Oberkante Stoßfänger um 10 mm aufzuweiten,
• vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
gemessen von der Radhauskante - auszuschneiden,
• die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
Radhauskante zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 12b mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 42R670 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 16.03.2020