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							               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 57 OPEL                                                          Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                            Stand: 08.02.2024
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                               Fahrzeughersteller                  OPEL / VAUXHALL




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                     Einpreßtiefe (mm)       : 50
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                           Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                         och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                        Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTZK2BP50B566           PCD100 ET50                Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2BP50D566           PCD100 ET50                Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2BP50O566           PCD100 ET50                Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2GA50B566           PCD100 ET50                Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2GA50D566           PCD100 ET50                Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2GA50O566           PCD100 ET50                Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2SA50B566           PCD100 ET50                Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        588      1975    12/17
               TTZK2SA50D566           PCD100 ET50                Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        588      1975    12/17
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               TTZK2SA50O566           PCD100 ET50                Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        588      1975    12/17
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : OPEL / VAUXHALL
               Befestigungsteile                            : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJD4


               Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 140 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     Karl / Viva / Karl Rocks / Viva Rocks
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen            Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                D-A          e4*2007/46*0957*..   54 - 55   185/55R15         51G                                nicht Karl/Viva Rocks;
                                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                 12A; 51A; 7MM; 71C;
                                                                                                                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                 74A; 74P; 76Q
                D-A           e4*2007/46*0957*..        54 - 55     185/55R15           12K; 51G                 KARL ROCKS; VIVA
                                                                                                                 ROCKS;
                                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                 51A; 7MM; 71C; 71K;
                                                                                                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                 74P; 76Q




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 57 OPEL                                                  Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
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               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der näc hsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
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                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 57 OPEL                                                  Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
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                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebene n
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7MM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 069 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrolls ystem verwendet
                    werden.
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                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.