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							               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 47 OPEL                                                      Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 08.02.2024
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                               Fahrzeughersteller              OPEL, OPEL / VAUXHALL




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 39
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTZK2BP39EB566          PCD100 ET39            ohne                        56,6                     588      1975    12/17
               TTZK2BP39ED566          PCD100 ET39            ohne                        56,6                     588      1975    12/17
               TTZK2BP39EO566          PCD100 ET39            ohne                        56,6                     588      1975    12/17
               TTZK2GA39EB566          PCD100 ET39            ohne                        56,6                     588      1975    12/17
               TTZK2GA39ED566          PCD100 ET39            ohne                        56,6                     588      1975    12/17
               TTZK2GA39EO566          PCD100 ET39            ohne                        56,6                     588      1975    12/17
               TTZK2SA39EB566          PCD100 ET39            ohne                        56,6                     588      1975    12/17
               TTZK2SA39ED566          PCD100 ET39            ohne                        56,6                     588      1975    12/17
§22 51749*10




               TTZK2SA39EO566          PCD100 ET39            ohne                        56,6                     588      1975    12/17
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : OE-Schraube


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     COMBO VAN
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                Combo-       e4*2007/46*0299*.. 48 - 66         185/55R15 85        5EG                      4-Loch Radanschluss;
                C/V                                             185/60R15 84        5EA; 54F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                48 - 71         185/55R15C          51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                185/60R15           51G                      721; 725; 73C; 74C
                                                                185/60R15 88        54F




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 47 OPEL                                                  Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               Combo-C      e1*2007/46*0291*..   48 - 66    185/55R15 85        5EG                     4-Loch Radanschluss;
               COMBO-C      e1*98/14*0179*..                185/60R15 84        5EA; 54F                10B; 11B; 11G; 11H;
               Combo-C-     e1*2001/116*0327*.., 48 - 71    185/55R15C          51G                     12A; 51A; 71C; 71K;
               CNG          e1*2007/46*0293*..              185/60R15           51G                     721; 725; 73C; 74C
               Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,             185/60R15 88        54F
               Van          e1*2007/46*0129*..
               COMBO-C- K886
               VAN
               Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
               Van-CNG
               COMBO-C- L620
               VAN-CNG

               Verkaufsbezeichnung:     CORSA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GMIB         e50*2001/116*0001*.. 44 - 74    185/60R15           51G; 52J                Corsa D; 2-türig; 4-
                                                            185/65R15           51G                     türig;
                                                            195/60R15           51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76Q; 77E; 4AC; 4CO
§22 51749*10




               Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               S-D          e1*2001/116*0379*.. 51 - 85 175/65R15       84      12I                     Corsa-E; Corsa-E Van;
                                                        175/70R15       86      12I                     ab
                                                        185/60R15       84      12I                     e1*2001/116*0379*30;
                                                        185/65R15       88      12T                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        195/55R15       85      11A; 12A; 26P           51A; 7BP; 71C; 71K;
                                                        195/60R15       88      11A; 12A; 26P           721; 725; 73C; 74C;
                                                        195/65R15       91      11A; 12A; 26P           76Q; 77E; 4AC; 4CO
               S-D          e1*2001/116*0379*.. 51 - 74 175/65R15       84      12I; 51J                Adam; nicht Adam
                                                        175/70R15       86      12I; 51J                Rocks;
                                                        185/60R15               12T; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        185/65R15               12T; 51G                12A; 51A; 7BP; 71C;
                                                51 - 85 195/55R15       85      12I                     71K; 721; 725; 73C;
                                                        195/60R15       88      12I                     74C; 76Q; 77E; 4AC;
                                                        195/65R15       91      12A                     4CO
                                                        205/55R15       88      12A
                                                        205/60R15       91      12A
                                                85      185/60R15               12T; 51G; 52J
                                                        185/65R15               12T; 51G; 52J




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 47 OPEL                                                  Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               S-D          e1*2001/116*0379*.. 51 - 74 175/60R15       81      12I; 51J                nur Adam Rocks;
                                                        175/65R15       84      12I; 51J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        175/70R15       86      12I; 51J                51A; 7BP; 71C; 71K;
                                                        185/60R15               12T; 51G                721; 725; 73C; 74C;
                                                        185/65R15               12T; 51G                76Q; 77E; 4AC; 4CO
                                                51 - 85 195/55R15       85      12I
                                                        195/60R15       88      12I
                                                        195/65R15       91      12A
                                                        205/50R15       86      12A
                                                        205/55R15       88      12A
                                                        205/60R15       91      12A
                                                85      185/60R15               12T; 51G; 52J
                                                        185/65R15               12T; 51G; 52J
               S-D          e1*2001/116*0379*.. 44 - 74 185/60R15               51G; 52J                Corsa D; bis
                                                        185/65R15               51G                     e1*2001/116*0379*29;
                                                        195/60R15               51G                     2-türig; 4-türig;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 7BP; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76Q; 77E; 4AC;
                                                                                                        4CO
§22 51749*10




               Verkaufsbezeichnung:     CORSA VAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               S-D/V        e50*2007/46*0055*.. 51 - 85     175/65R15   84      12I                     Corsa-E; Corsa-E Van;
                                                            175/70R15   86      12I                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            185/60R15   84      12I                     51A; 7BP; 71C; 71K;
                                                            185/65R15   88      12T                     721; 725; 73C; 74C;
                                                            195/55R15   85      11A; 12A; 26P           76Q; 77E; 4AC; 4CO
                                                            195/60R15   88      11A; 12A; 26P
                                                            195/65R15   91      11A; 12A; 26P
               S-D/V         e50*2007/46*0055*.. 44 - 74    185/60R15           51G; 52J                Corsa D; bis
                                                            185/65R15           51G                     e50*2007/46*0055*04;
                                                            195/60R15           51G                     2-türig; 4-türig;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 7BP; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76Q; 77E; 4AC;
                                                                                                        4CO

               Verkaufsbezeichnung:     CORSA VAN, CORSA, CORSA-E VAN, CORSA-E
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
               S-D/VAN      e1*2007/46*0505*.. 44 - 74 185/60R15    51G; 52J                            Corsa D; bis
                                                       185/65R15    51G                                 e1*2007/46*0505*08; 2-
                                                       195/60R15    51G                                 türig; 4-türig;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 7BP; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76Q; 77E; 4AC;
                                                                                                        4CO



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 47 OPEL                                                  Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 9
               Verkaufsbezeichnung:     CORSA VAN, CORSA, CORSA-E VAN, CORSA-E
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
               S-D/VAN      e1*2007/46*0505*.. 51 - 85 175/65R15 84 12I                                 Corsa-E; Corsa-E Van;
                                                       175/70R15 86 12I                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       185/60R15 84 12I                                 51A; 7BP; 71C; 71K;
                                                       185/65R15 88 12T                                 721; 725; 73C; 74C;
                                                       195/55R15 85 11A; 12A; 26P                       76Q; 77E; 4AC; 4CO
                                                       195/60R15 88 11A; 12A; 26P
                                                       195/65R15 91 11A; 12A; 26P

               Verkaufsbezeichnung:     CORSA-B
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               S93          e1*96/27*0053*.., 33 - 78       195/45R15-78        11A; 22B; 24C; 24D;     10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*98/14*0053*..                                   33J                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/50R15-82        11A; 21B; 22B; 24C;     721; 725; 73C; 74C
                                                                                24D; 33J; 54F

               Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CORSA-C      e1*98/14*0148*..  43 - 92       185/55R15 82        11A; 21B; 22B; 24M      2-türig; 4-türig;
                                                            195/50R15 82        11A; 21B; 22B; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24M                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
§22 51749*10




                                                                                                        915

               Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C-VAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CORSA-C-     L659              43 - 92       185/55R15 82        11A; 21B; 22B; 24M      2-türig; 4-türig;
               VAN                                          195/50R15 82        11A; 21B; 22B; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24M                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        915

               Verkaufsbezeichnung:     MERIVA-A
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92       185/60R15           51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/55R15   85      11A; 24M                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/60R15   88      11A; 22Q; 24M           721; 725; 73C; 74C;
                                                            205/50R15   86      11A; 24M                76Q
                                                            205/55R15   88      11A; 21M; 22Q; 24M

               Verkaufsbezeichnung:     TIGRA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               X-           e11*2001/116*0227*.. 51 - 92    185/55R15           51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
               C/ROADSTE                                    185/60R15           51G                     12A; 51A; 71C; 71K;
               R
                                                            195/50R15 82                                721; 725; 73C; 74C;
                                                            195/55R15 85                                76Q




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 47 OPEL                                                  Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     TIGRA-A
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               S93          e1*93/81*0014*..,  66 - 78      185/55R15           11A; 24J; 24M; 51G      10B; 11B; 11G; 11H;
               Coupe        e1*95/54*0014*..,               195/50R15-82        11A; 21B; 22B; 22L;     12A; 51A; 71C; 71K;
                             e1*98/14*0014*..                                   24J; 24M                721; 725; 73C; 74C

               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 85       195/60R15-87                                10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*95/54*0030*..               195/65R15-91                                12A; 51A; 71C; 71K;
               J96/Kombi     e1*95/54*0044*..               205/55R15-87        11A;   22B; 24J; 24M    721; 725; 73C; 74C
                                                            205/60R15-90        11A;   22B; 24J; 24M
                                                            225/50R15-90        11A;   21B; 22B; 22F;
                                                                                24C;   24D; 57I
                                                            225/55R15-92        11A;   21B; 22B; 22F;
                                                                                24C;   24D; 686
                                                  60 - 85   195/65R15           51G


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Be trieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
§22 51749*10




                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 47 OPEL                                                   Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.02.2024
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               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 51749*10




               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 47 OPEL                                                   Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.02.2024
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                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               33J)   Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
                      eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
                      berücksichtigen.
               4AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 048 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4CO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 042 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
§22 51749*10




               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        205/55R15
                                    Hinterachse:                        225/50R15
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 47 OPEL                                                   Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 08.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 8 von 9
               5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1000kg.
               5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1030kg.
               686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          205/60R15
                                   Hinterachse:                          225/55R15
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, s o ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
§22 51749*10




                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7BP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 050 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                    5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                    Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                    zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0279-17-WIRD/N10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51749
               ANLAGE: 47 OPEL                                                  Radtyp: TTZK_4
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 08.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      OPEL
                      Fahrzeugtyp:     S-D
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0379*..
                      Handelsbez.:     CORSA, CORSA-E, ADAM

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300            30                VA
§22 51749*10




                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 300            25                HA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.