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							                GUTACHTEN zur TTG NR.101439 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55022726 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX17 H2 Typ 29137
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 1 von 7
                Auftraggeber                   O.Z. Spa
                                               Via Bastion 49/4
                                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)



                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         SPARCO JP-R
                Typ                            29137
                Radgröße                       8.0JX17 H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring           Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                      Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                      Mittenloch-ø (mm)
                 552           29137552 / Ø63.3-Ø56.6                 4/100/56,6        40         630      2050

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     101439
                Herstellerzeichen              sparco
                Radtyp und Ausführung          29137 552
                Radgröße                       8.0JX17 H2
                Einpresstiefe                  ET 40
§22 101439*00




                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund               Anzugsmoment Schaftlänge      Artikel-Nr.
                                                                         (Nm)         (mm)
                 S01   Schraube M12x1,5               Kegel 60°          110          26               81720059

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Opel
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich       Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Opel Adam                  51-85            215/40R17     K2b                             A01 A12 A15
                 S-D                        51-85            215/45R17     K2b                             A21 A58 Y84
                 e1*2001/116*                                                                              S01
                 0379*22-..
                 Opel Adam Rocks            51-85            215/40R17     M+S                             A12 A15 A21
                 S-D                        51-85            215/45R17                                     A58 KMV Y84
                 e1*2001/116*                                                                              S01
                 0379*22-..



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.101439 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55022726 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.0JX17 H2 Typ 29137
                Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                           Seite 2 von 7
                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Opel Astra-H               55-92         205/50R17      R70                             A12 A15 A21
                 A-H                        55-92         215/45R17                                      Flh V17 S01
                 e1*2001/116*0261*..;       55-92         225/45R17
                 e1*2007/46*0344*..         55-92         235/40R17      A01 K2b K44 R03
                 Opel Astra-H Caravan       55-92         205/50R17      R70                             A12 A15 A21
                 A-H/SW -/Van               55-92         215/45R17                                      Car V17 S01
                 e1*2001/116*0293*..;       55-92         225/45R17
                 e1*2007/46*0341*..;        55-92         235/40R17      A01 K2b K44 R03
                 e1*2007/46*0576*..
                 Opel Astra-H GTC           55-92         205/50R17      R70                             A12 A15 A21
                 A-H/C                      55-92         215/45R17                                      Cpe V17 S01
                 e4*2001/116*0094*..        55-92         225/45R17
                                            55-92         235/40R17      A01 K2b K44 R03
                 Opel Corsa-C               43-92         205/40R17      G03 K1c K2b K41 K42 K44 K45 A01 A12 A15
                 Corsa-C                                                 K56 T80                     A21 S01
                 e1*98/14*0148*..
                 Opel Corsa-D               44-74         215/40R17      A01 K2b                         A12 A15 A21
§22 101439*00




                 S-D, S-D/Van               44-74         215/45R17      A01 K2b K44 K46 K56 R09         Flh S01
                 e1*2001/116*
                 0379*00-29;
                 e1*2007/46*
                 0505*00-07;
                 e50*2007/46*0055*..
                 Opel Meriva-A              51-92         215/40R17      K1a K1b K2b K46 K56 T83 T87     A01 A12 A15
                 X01Monocab                 51-92         225/35R17      K1c K2c K46 K56 T82 T86         A21 S01
                 e1*2001/116*0215*..
                 Opel Tigra-B               51,66,92      205/40R17      K2b K42 K45 T80                 A01 A12 A15
                 X-C/Roadster               51,66,92      205/45R17      K2b K42 K45 R70                 A21 S01
                 e11*2001/116*0227*.

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.101439 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55022726 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0JX17 H2 Typ 29137
                Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 3 von 7

                Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
                210 km/h                100% 100% 100%
                220 km/h                97%    100% 100%
                230 km/h                94%    100% 100%
                240 km/h                91%    100% 100%
                250 km/h                -      95%      100%
                260 km/h                -      90%      100%
                270 km/h                -      85%      100%
                280 km/h                -      -        95%
                290 km/h                -      -        90%
                300 km/h                -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.
§22 101439*00




                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A15     Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet werden.
                Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und Anbringung der
                Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55022726 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX17 H2 Typ 29137
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                               Seite 4 von 7

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
                T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
                Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
                vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
                E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, …).

                Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

                Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G03       Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab,
§22 101439*00




                ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
                innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die
                in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
                Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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                GUTACHTEN zur TTG NR.101439 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55022726 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0JX17 H2 Typ 29137
                Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                                Seite 5 von 7

                K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
                der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
                der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K44      An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K45      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                K46      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K56      Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
§22 101439*00




                M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
                dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

                R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                R09     Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R70      Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T82     Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




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                GUTACHTEN zur TTG NR.101439 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55022726 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX17 H2 Typ 29137
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                               Seite 6 von 7

                T86     Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                V17     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    195/40R17      215/35R17
                Nr. 2    195/45R17      215/40R17
                Nr. 3    205/40R17      225/35R17
                Nr. 4    205/45R17      235/40R17
                Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                Nr. 6    205/55R17      225/50R17
                Nr. 7    215/40R17      245/35R17
                Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
                Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
§22 101439*00




                Nr. 10   215/55R17      235/50R17
                Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
                Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
                Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
                Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
                Nr. 15   235/50R17      255/45R17
                Nr. 16   235/55R17      255/50R17
                Nr. 17   235/60R17      255/55R17
                Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
                Nr. 19   255/45R17      285/40R17

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                Y84      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Fließheck.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 28. April 2026 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55022726 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.0JX17 H2 Typ 29137
                Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 7 von 7

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 28. April 2026


                Pohl                                                                                 00467316.DOCX
§22 101439*00




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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