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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 27 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-G0-104
Anlage-Nr. :               30b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  42R665
Art des Rades:                               einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         42R6655.02
Radgröße:                                               6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        37 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     98 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         1 Ø68 Ø58.1
geprüfte Radlast:                                         690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2025 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Opel

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
COMBO-D, COMBO-D-VAN             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP50274 110 Nm
                                 M12x1,25, Schaftlänge 28 mm




RA-000477-G0-104-30b~OP-5-98-58-ET37_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 27 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-G0-104
Anlage-Nr. :               30b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
COMBO-D                        e3*2007/46*0079*..
COMBO-D-VAN                    e3*2007/46*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 99     Opel Combo D, Opel        195/55R16                         A02) bis A10)
              Combo D Van               A93a)                             S03)
              (mit Achslast Achse 2 bis
              1220 kg)                  195/60R16
                                        A93)

                                         195/60R16C
                                         A93)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
COMBO-D                        e3*2007/46*0079*..
COMBO-D-VAN                    e3*2007/46*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99     Opel Combo D              195/60R16C                        A02) bis A10)
              (mit Achslast Achse 2     A93)                              ER1)S03)
              größer 1220 kg)


Auflagen und Hinweise
A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
        sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
        auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.



RA-000477-G0-104-30b~OP-5-98-58-ET37_42R665.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 27 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-G0-104
Anlage-Nr. :               30b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
       müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
       und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
       verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
       nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
       Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
       mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
       Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
       es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
       Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
       ausgewuchtet werden.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
       ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

ER1)   Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
       Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1380 kg.
       Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
       Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
       Fahrzeugpapieren).
       Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
       Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

S03)   Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
       zu entfernen.


Die Anlage Nr. 30b mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R665 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 19.12.2014



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