Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48235
Nr. : RA-000666-D0-104
Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R5655
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 54R5655
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 54R5655.060
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 110 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 65,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2040 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Opel (D)
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Nr. : RA-000666-D0-104
Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R5655
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
A-H, A-H/C, A-H/MONOCAB, A- Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZPS5X3056 110 Nm
H/NB, A-H/SW, A-H/Van, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Calibra-A, Combo-C, Corsa-C,
GMIG, J96, J96/KOMBI,
Omega-A, Omega-A-Caravan,
Omega-B, Omega-B-Caravan,
S-D, S-D Monocab B, Senator-
B, T98, T98/Kombi,
T98/Monocab,
T98/MONOCAB/Z16XE,
T98/NB, T98C, V94, V94/Kombi,
Vectra A-X, VECTRA/CAR,
VECTRA/LIM, VECTRA/SW,
Vectra-A, Vectra-A-CC,
X01Monocab, Z02/Z18XE, Z-C,
Z-C/S, Z-C/SW
Typ: T98C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 108 Opel Astra-G-Coupe, 185/65R15 M+S A01) bis A10)
Astra-G-Cabrio K43)
195/60R15
205/55R15
215/50R15
225/50R15
K03)K04)K16)
e1*98/14*0132*13 955/845 (840) 5/110/65
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Nr. : RA-000666-D0-104
Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R5655
Typ: T98
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0086*.., e1*98/14*0086*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 108 Opel Astra-G-CC 185/65R15 A02) bis A10)
(Schrägheck 3-und E05)
5-türig, 5-Loch)
195/55R15
195/60R15
A01)K43)
205/50R15
205/55R15
A01)K43)
215/50R15
A01)K43)
225/50R15
A01)K03)K04)K16)K43)
185/65R15 M+S
e1*97/27*0086*02 1035/820(895) 5/110/65
e1*98/14*0086*18E
Typ: T98/Kombi
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0087*.., e1*98/14*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 108 Opel Astra-G-Caravan 185/65R15 A02) bis A10)
(5-Loch) E05)
195/55R15
195/60R15
205/50R15
205/55R15
215/50R15
225/50R15
A01)K03)K04)K15)
185/65R15 M+S
e1*98/14*0087*16 1035/885(960) 5/110/65
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Nr. : RA-000666-D0-104
Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R5655
Typ: T98/NB
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0101*.., e1*98/14*0101*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 108 Opel Astra-G 185/65R15 A02) bis A10)
(Stufenheck 4-türig, E05)
5-Loch)
195/55R15
195/60R15
A01)K43)
205/50R15
205/55R15
A01)K43)
215/50R15
A01)K43)
225/50R15
A01)K03)K04)K16)K43)
185/65R15 M+S
e1*97/27*0101*00 1035/820(895) 5/110/65
e1*98/14*0101*14
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Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R5655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H e1*2001/116*0261*..
A-H e1*2007/46*0344*..
A-H e11*2001/116*0246*..
A-H e11*2001/116*0247*..
A-H/C e4*2001/116*0094*..
A-H/NB e1*2001/116*0454*..
A-H/NB e1*2007/46*0340*..
A-H/SW e1*2001/116*0293*..
A-H/SW e1*2007/46*0341*..
A-H/Van e1*2007/46*0576*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 103 Opel Astra 185/65R15 A02) bis A10)
(Limousine 3- u. 5-türig, A93)N195) EF0)
Kombi, Cabrio; 5-Loch)
195/60R15
A93)
195/65R15
A93)
205/60R15
A93)
215/55R15
A93)
215/60R15
225/55R15
A01)K04)
Typ: Calibra-A
ABE / EG-Genehmigung: F406
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 Opel Calibra V6 195/60R15 A01) bis A10)
150 Opel Calibra Turbo K03a)K04a)K13)K14)
205/55R15 K22)
215/50R15
F406/NT15E 980/880 5/110/65
Typ: Combo-C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0179*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 Opel Combo (5-Loch) 185/60R15 A01) bis A10)
K54)K55)
195/55R15
e1*98/14*0179*10 940/1110(1110) 5/110/65
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Nr. : RA-000666-D0-104
Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R5655
Typ: Corsa-C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0148*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 Opel Corsa C (5-Loch) 185/55R15 A01) bis A10)
K54)K55)
195/50R15
205/45R15
e1*98/14*0148*12 900/760(805) 4/100/56,5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 96 Opel Corsa D 185/65R15 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten A93)N195)
Serienreifen 185/..)
185/65R15 M+S
A93)
195/60R15
A93)
205/55R15
A93)
205/60R15
215/55R15
A01)K04)K75)
225/50R15
A01)K01)K04)K75)
225/55R15
A01)G5L)K01)K04)K75)
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Nr. : RA-000666-D0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 7 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R5655
Typ: X01Monocab
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0215*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74; 92 Opel Meriva-A (5-Loch) 185/60R15 A02) bis A10)
A93)
195/55R15
A01)K03)K04)K67)
205/50R15
A01)K03)K04)K67)
e1*2001/116*0215*08 1045/950(975) 4/100/56,5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D Monocab B e4*2007/46*0165*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88 Opel Meriva 195/60R15 A02) bis A10)
A93) EF0)
195/65R15
A93)
205/60R15
A93)
215/55R15
A93)
215/60R15
225/55R15
A93a)
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Nr. : RA-000666-D0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 8 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R5655
Typ: Omega-A
ABE / EG-Genehmigung: E284; E284/1; E284/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 110 Opel Omega 195/65R15 A02) bis A10)
205/55R15
A01)G01)
205/60R15
205/65R15
215/60R15
225/50R15
A01)G01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R15 225/50R15 A01)bis A10)G01)
115 bis 150 Opel Omega 3000 195/65R15 A02) bis A10)
205/60R15
215/60R15
205/65R15
225/50R15
A01)G01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R15 225/50R15 A01)bis A10)G01)
E284/2/NT5 985/1015 5/110/65,1
RA-000666-D0-104-04a~OP-5-110-65-ET35_54R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48235
Nr. : RA-000666-D0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 9 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R5655
Typ: Omega-A-Caravan
ABE / EG-Genehmigung: E 285; E 285/1; E 285/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 92 Opel Omega-Caravan 195/65R15 A02) bis A10)
205/60R15
205/65R15
215/60R15
225/50R15
A01)G01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R15 225/50R15 A01)bis A10)G01)
110 bis 150 Opel Omega-Caravan 195/65R15 A02) bis A10)
205/60R15
215/60R15
205/65R15
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R15 225/50R15 A01)bis A10)G01)
E285/2/NT5 1175 5/110/65
Typ: Omega-B
ABE / EG-Genehmigung: G684
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 155 Opel Omega 195/65R15 M+S A02) bis A10)
A90)
195/65R15
A90)E05)
205/65R15
A90)
215/60R15
225/60R15
G684/NT07E 1035/1110 5/110/65,1
RA-000666-D0-104-04a~OP-5-110-65-ET35_54R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48235
Nr. : RA-000666-D0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 10 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R5655
Typ: V94
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0077*.., e1*98/14*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 160 Opel Omega 195/65R15 M+S A02) bis A10)
A90)E05)
195/65R15
A90)E05)
205/65R15
A90)
215/60R15
225/60R15
e1*96/79*0077*03/ 1080/1155(1205) 5/110/65,1
e1*98/14*0077*14E
Typ: V94/Kombi
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0078*.. , e1*98/14*0078*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 160 Opel Omega 195/65R15 A02) bis A10)
A90)E05)
205/65R15
A90)
215/60R15
225/60R15
e1*96/79*0078*03/ 1080/1290(1325) 5/110/65,1
e1*98/14*0078*14E
Typ: Omega-B-Caravan
ABE / EG-Genehmigung: G685
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 155 Opel Omega 195/65R15 M+S A02) bis A10)
A90)
195/65R15
A90)E05)
205/65R15
A90)
215/60R15
225/60R15
G685/NT07E 1035/1230 5/110/65,1
RA-000666-D0-104-04a~OP-5-110-65-ET35_54R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48235
Nr. : RA-000666-D0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 11 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R5655
Typ: Senator-B
ABE / EG-Genehmigung: E478
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130 Opel Senator 195/65R15 A02) bis A10)
(bis einschl. Nachtrag II)
205/60R15
205/65R15
E48)
215/60R15
225/50R15
A01)G01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R15 225/50R15 A01)bis A10)G01)
103 bis 130 Opel Senator 205/65R15 A02) bis A10)
(ab Nachtrag III) E48)
215/60R15
E48)
225/50R15
A01)E48)G01)
195/65R15 M+S
145 Opel Senator 205/65R15 A02) bis A10)
(ab Nachtrag III)
225/50ZR15
A01)E48)G01)
195/65R15 M+S
965/1045 E478Bis NT7 5/110/65
RA-000666-D0-104-04a~OP-5-110-65-ET35_54R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48235
Nr. : RA-000666-D0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 12 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R5655
Typ: Senator-B
ABE / EG-Genehmigung: E478/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130 Opel Senator 205/65R15 A02) bis A10)
(bis Nachtrag III) E48)
215/60R15
E48)
225/50R15
A01)E48)G01)
195/65R15 M+S
130 bis 150 Opel Senator 205/65ZR15
(bis Nachtrag III) E48)
225/50ZR15
A01)E48)G01)
110 bis 130 Opel Senator 205/65R15 A02) bis A10)
(ab Nachtrag IV) E48)
195/65R15 M+S
E478/1/NT7E 970/1065 5/110/65,1
Typ: Vectra-A
ABE / EG-Genehmigung: E947/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 Opel Vectra V6 195/60R15 A01) bis A10)
K03a)K04a)K13)K16)
205/55R15 K22)
215/50R15
E947/1/NT10E 995/840 5/110/65
Typ: Vectra-A-CC
ABE / EG-Genehmigung: E948/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 Opel Vectra V6 195/60R15 A01) bis A10)
K03a)K04a)K13)K16)
205/55R15 K22)
215/50R15
E948/1/NT10E 995/840 5/110/65
RA-000666-D0-104-04a~OP-5-110-65-ET35_54R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48235
Nr. : RA-000666-D0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 13 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R5655
Typ: Vectra A-X
ABE / EG-Genehmigung: E951/1 ab NT II
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 Opel Vectra Turbo 195/60R15 M+S A01) bis A10)
K03a)K04a)K13)K16)
195/60R15 K22)
205/55R15
E951/1/NT07E 970/930 5/110/65
Typ: J96
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0030*.., e1*95/54*0030*.. , e1*98/14*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 125 Opel Vectra-B, 195/65R15 A01) bis A10)
Opel Vectra B-CC K15)K18)
205/55R15
205/60R15
e1*93/81*0030*02 1055/945(1000) 5/110/65,0
e1*95/54*0030*09
e1*98/14*0030*17E
Typ: J96/KOMBI
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0044*.. , e1*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 125 Opel Vectra-B-Caravan 195/65R15 A01) bis A10)
K15)K18)
205/55R15
205/60R15
e1*95/54*0044*05 1055/1025(1080) 5/110/65,0
e1*98/14*0044*13E
RA-000666-D0-104-04a~OP-5-110-65-ET35_54R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48235
Nr. : RA-000666-D0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 14 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R5655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
VECTRA/CAR e1*2001/116*0214*..
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*..
Z02/Z18XE e11*2001/116*0214*..
Z02/Z18XE e11*2001/116*0235*..
Z-C e1*2001/116*0290*..
Z-C/S e1*2001/116*0291*..
Z-C/SW e1*2001/116*0292*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 129 Opel Vectra C, Vectra C 195/65R15 A02) bis A10)
Station Wagon, Signum A93)N205) EF0)
195/65R15 M+S
A93)
195/70R15
A93)G03)N205)
195/70R15 M+S
A93)G03)
205/65R15
A93)GAR)N215)
205/65R15 M+S
A93)GAR)
215/60R15
A93)
225/60R15
GD5)
235/55R15
A01)K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/60R15 235/55R15 A02) bis A10)
A93) EF0)V00)
Typ: T98/Monocab
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 108 Opel Zafira-A 195/65R15 A01) bis A10)
K03)
205/55R15
205/60R15
e1*98/14*0110*18 1065/1055 (1130) 5/110/65
RA-000666-D0-104-04a~OP-5-110-65-ET35_54R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48235
Nr. : RA-000666-D0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 15 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R5655
Typ: T98/MONOCAB/Z16XE
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0210*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 Opel Zafira-A Dual Fuel 195/65R15 A01) bis A10)
K03)
205/55R15
205/60R15
e11*2001/116*0210*01 945/1055 (1130) 5/110/65
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H/MONOCAB e1*2001/116*0325*..
A-H/MONOCAB e1*2007/46*0497*..
GMIG e50*2001/116*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 103 Opel Zafira 195/65R15 A02) bis A10)
(ohne OPC) A93) EF0)
205/60R15
A93)
215/60R15
235/55R15
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RA-000666-D0-104-04a~OP-5-110-65-ET35_54R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48235
Nr. : RA-000666-D0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 16 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R5655
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A90) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E48) Diese Reifengröße ist nicht zulässig als M+S-Bereifung.
RA-000666-D0-104-04a~OP-5-110-65-ET35_54R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48235
Nr. : RA-000666-D0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 17 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R5655
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G5L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R17 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GAR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
215/55R16, 225/45R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
GD5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
225/45R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000666-D0-104-04a~OP-5-110-65-ET35_54R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48235
Nr. : RA-000666-D0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 18 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R5655
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
Maßnahmen erforderlich sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
erforderlich sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K43) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K54) An Achse 2 sind die Kanten der Kunststoffverbreiterungen im Bereich vom Schweller bis
Übergang zum hinteren Stoßfänger auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen. Die ins
Radhaus ragenden Enden der Befestigungsschrauben der Verbreiterungen sind bis auf
Höhe der Befestigungsmuttern zu kürzen.
K55) An Achse 2 sind zusätzlich die ins Radhaus ragenden Kanten des Kunststoffstoßfängers
im Bereich bis 45° hinter der Radmitte auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen.
RA-000666-D0-104-04a~OP-5-110-65-ET35_54R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48235
Nr. : RA-000666-D0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 19 / 19 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R5655
K67) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante auf
einer Länge von ca. 120 mm auf eine Restbreite von max. 15 mm (unmittelbar bis an
den Schraubenkopf) zu kürzen,
- die dahinter liegende Blechkante ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett
nach außen zu treiben,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 120 mm unterhalb der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke).
K75) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem
Schweller bis zu Oberkante Stoßfänger aufzuweiten,
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
gemessen von der Radhauskante- auszuschneiden,
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
Radhauskante zu kürzen.
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 4a mit den Blättern 1 bis 19 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 09.08.2016
RA-000666-D0-104-04a~OP-5-110-65-ET35_54R5655.docx